30.4.06

Apples Intel-Macs gegen den Rest der PC-Welt - Einfach besser?

"... Schicker waren sie ja schon immer, die PCs mit dem angebissenen Apfel, aber wegen Mac OS nicht jedermanns Sache. Doch seit Apple auf Intel-Prozessoren setzt und auch Windows unterstützt, werden sie auch für eingefleischte Wintel-Jünger interessant: Die Kombination aus edlem Design und einem beinahe unerschöpflichen Software-Reservoir aus der Mac-, Windows- sowie Linux-Welt bietet kein anderes System. ..."

Quelle: www.heise.de

1&1 Pocket Web - Der Volksberry :-)

Für diejenigen, denen die Anschaffung eines Blackberry für den mobilen E-Mail-Empfang und -Versand bisher zu teuer war, bietet 1&1 Internet nun eine preisgünstige Alternative.

"... Mit dem "Pocket Web" stellt 1&1 ein kleines Gerät zum mobilen E-Mail-Empfang vor. Das Angebot ist an eine Datenflatrate gekoppelt, die in Kooperation mit Vodafone angeboten wird. Außerhalb des Pocket Webs kann die SIM-Karte jedoch nicht genutzt werden. Außerdem können nur E-Mails von 1&1-, Web.de- und GMX-Accounts empfangen werden. ..."

Quelle: www.golem.de

Das Angebot ist sicher nicht perfekt, aber immerhin ist es eine preisgünstige Alternative zu dem deutlich teureren System von Blackberry.

"... Der kleine E-Mailempfänger des Internet-Providers United Internet arbeitet wie das große Vorbild Blackberry aus Kanada mit einem so genannten „Push“-Maildienst. Neue E-Mails werden automatisch an das Gerät gesendet, solange es eingeschaltet ist. Die Antworten werden in regelmäßigen Abständen an das System übertragen und abgesendet.
... Das 1&1 Pocket Web hinterlässt einen ambivalenten Eindruck. Die Idee des Volksberrys ist bestechend gut, aber die Umsetzung noch verbesserungsbedürftig. Das Testgerät kämpfte mit Softwarefehlern, war allerdings auch als Vorserienmodell gekennzeichnet. Zum intensiv geschäftlich genutzten Blackberry ist das Pocket-Web so jedenfalls keine ernsthafte Alternative. Aber das Wesentliche – problemloser E-Mailversand und -empfang zu konkurrenzfähigen Preisen – beherrscht er gut. Jetzt liegt es an 1&1, wie schnell die dringend vermissten Funktionen nachgerüstet werden. Man darf gespannt sein – und alle Blackberry-Nutzer können noch mal aufatmen. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Ich denke, derzeit kommt das 1&1 Pocket Web noch nicht für mich in Frage. Bestimmt ist das 1&1 Pocket Web aber für den einen oder anderen Leser dieses Weblogs von Interesse. Gerade für Einzelanwälte oder kleine Kanzleien dürfte das Angebot interessant sein, weil es preislich attraktiv ist.

WERBUNG: 1&1 Pocket Web

29.4.06

Italien - Berlusconi kündigt seinen Rücktritt an

"... Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi hat für den kommenden Dienstag seinen Rücktritt als Ministerpräsident angekündigt. Berlusconi hatte bei den Wahlen in Italien knapp gegen den Herausforderer Romano Prodi verloren, sich aber lange geweigert, das Ergebnis anzuerkennen. ..."

Quelle: www.ftd.de

Moussaoui-Prozess - Noch kein Urteil

"... Die Geschworenen im Terrorprozess gegen den in den USA wegen der Anschläge vom 11. September 2001 angeklagten Zacarias Moussaoui haben sich auch am vierten Tag ihrer Beratungen nicht auf das Strafmass verständigen können. Nach fast sechsstündigen Beratungen am Freitag vertagten sie sich auf Montag. Die zwölf Geschworenen müssen entscheiden, ob das bekennende Al-Qaida-Mitglied Moussaoui zum Tode oder zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wird. ..."

Quelle: www.baz.ch

How judge's secret Da Vinci code was cracked

"... Dan Tench is a lawyer who writes on media issues for the Guardian. Here he describes how he became the first person to crack the secret message hidden within Mr Justice Peter Smith's judgment on the Da Vinci Code case, which pitted author Dan Brown against two writers who failed in their claim that he breached their copyright to create his bestselling novel. ..."

Quelle: www.guardian.co.uk

Spargelzeit

Rechtzeitig zum Beginn der Spargelsaison befasst sich die Frankfurter Allgemeine Zeitung mit Informationsangeboten über Spargel und Anbauregionen im Internet. Nachfolgend eine kurze Linkliste aus dem Artikel:

- www.niedersaechsische-spargelstrasse.de
- www.spargelstrasse-nrw.de
- www.spargel-und-wein.de
- www.beelitzer-spargelverein.de
- www.badische-spargelstrasse.de
- www.reilingen.de
- www.deutsche-ferienstrassen.de/spargelstr

- www.spargeltreff.de
- www.spargel.net
- www.spargelseiten.de

Einen sehr informativen Link hat uns die FAZ aber vorenthalten:

- de.wikipedia.org :-)

Guten Appetit!

Quelle: www.faz.net

28.4.06

Arbeitsrecht - Ein Report aus der juristischen Nahkampfzone

Das Manager Magazin berichtet über den Rechtsanwalt und Notar Eckhard Sachse, der einer der gefragtesten Arbeitsrechtler der Republik sein soll.

Link: www.manager-magazin.de

Gefunden bei Streitsache.

27.4.06

BGH: Kein Markenschutz für „FUSSBALL WM 2006“

Pressemitteilung Nr. 67/2006 des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2006:

"... Der u. a. für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über die Rechtsbeständigkeit der für die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) eingetragenen Marken „FUSSBALL WM 2006“ und „WM 2006“ zu entscheiden. Die Marken waren vom Deutschen Patent- und Markenamt Mitte 2002 bzw. Anfang 2003 für über 850 Waren oder Dienstleistungen eingetragen worden. Dagegen waren mehrere Anträge auf Löschung der Eintragung wegen des Bestehens absoluter Schutzhindernisse gestellt worden.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat den Löschungsanträgen stattgegeben und die vollständige Löschung der Marken angeordnet. Auf die Beschwerde der FIFA hat das Bundespatentgericht die Löschung nur für einen Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen bestätigt. Dagegen haben in beiden Verfahren sowohl die FIFA als auch der Süßwarenhersteller Ferrero (als Löschungsanstragstellerin) Rechtsbeschwerde eingelegt. Damit stand die Entscheidung des Bundespatentgerichts in vollem Umfang zur rechtlichen Nachprüfung durch den Markensenat des Bundesgerichtshofs.

Dieser hat entschieden, dass die Eintragung der Marke „FUSSBALL WM 2006“ für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu löschen ist. Der Marke fehle jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Die Angabe „FUSSBALL WM 2006“ sei eine sprachübliche Bezeichnung für die damit beschriebene Sportveranstaltung, nämlich der im Jahre 2006 in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft. Sie werde vom Verkehr als beschreibende Angabe für das Ereignis selbst aufgefasst. Dieser Bezeichnung fehle die Eignung, Waren und Dienstleistungen einem Unternehmen zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zuzuordnen. Die Tatsache, dass die FIFA als Veranstalterin der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006 in Deutschland auftrete, erwecke beim Verkehr nicht die Vorstellung, dass mit der Bezeichnung „FUSSBALL WM 2006“ in Verkehr gebrachte Waren oder Dienstleistungen unter deren Kontrolle hergestellt oder erbracht worden seien und sie für ihre Qualität wie ein Warenproduzent oder Dienstleister verantwortlich gemacht werden könne. Wegen des eindeutigen Bezugs, der durch den Bestandteil „FUSSBALL“ zu der Veranstaltung der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006 hergestellt werde, gelte dies für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen, entgegen der Ansicht des Bundespatentgerichts also auch für solche Waren und Dienstleistungen, die nicht schon wegen ihrer Art, ihres Verwendungszwecks oder ihrer sonstigen Merkmale in einem unmittelbaren Sachzusammenhang mit einer derartigen Sportveranstaltung stünden. Etwas anderes gelte für die Verwendung der Bezeichnung „FIFA FUSSBALL WM 2006“, über die allerdings nicht zu befinden war.

Bei der Marke „WM 2006“ kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs dagegen nicht von einem vergleichbar eindeutig beschreibenden Bezug der Bezeichnung ausgegangen werden. Zwar diene „WM 2006“ nach den Feststellungen, die das Bundespatentgericht für Waren und Dienstleistungen mit einem Bezug zur Fußballweltmeisterschaft 2006 rechtsfehlerfrei getroffen habe, gleichfalls dazu, einen internationalen Wettkampf im Jahre 2006 zu beschreiben. Dieses Zeichen sei daher für solche Waren und Dienstleistungen nicht unterscheidungskräftig. Insoweit hat der Bundesgerichtshof auch die Löschung der Marke „WM 2006“ bestätigt. Anders als bei der Bezeichnung „FUSSBALL WM 2006“ könne bei „WM 2006“ jedoch nicht angenommen werden, dass der Verkehr diese Angabe allgemein, d.h. für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen, als nicht unterscheidungskräftigen Hinweis auf die Veranstaltung einer Weltmeisterschaft im Jahre 2006 als solche verstehe und ein solches Verkehrsverständnis bereits im Zeitpunkt der Eintragung Anfang 2003 bestanden habe. „WM 2006“ sei eine Zahlen- und Buchstabenkombination, die nicht notwendig für jede Ware oder Dienstleistung einen Bezug zu einer Weltmeisterschaft im Jahre 2006 nahe lege. Hier müsse also differenziert werden. Solche differenzierende Prüfung wird das Bundespatentgericht hinsichtlich der von ihm belassenen Waren und Dienstleistungen vorzunehmen haben.

Beschlüsse vom 27. April 2006 – I ZB 96/05 und I ZB 97/05

Bundespatentgericht - Beschlüsse vom 3. August 2005 - 32 W (pat) 237/04 und 32 W (pat) 238/04 ..."

Quelle: www.bundesgerichtshof.de

Gefunden bei MarkenBlog u.a.

Gründen mit Herz und Business-Plan

Erwähnenswert ist auch dieser Artikel der Financial Times Deutschland, der sich mit dem Thema Kanzleigründung beschäftigt.

"... Der Kanzleimarkt ist hart umkämpft. Gerade Selbstständigkeit als zweite Wahl scheitert oft. Wer erfolgreich eine Nische besetzen will, braucht hohe Kompetenz, Eingagement und zeitlichen Einsatz.
... Wer eine Karriere als Rechtsanwalt anstrebt, sollte sich schon während des Studiums mit einem Prinzip der Darwin'schen Evolutionstheorie vertraut machen. Stichwort: Survival of the Fittest. Denn die Anforderungen an den juristischen Nachwuchs sind enorm gestiegen - der Selektionsdruck ist entsprechend hoch. ..."

Quelle: www.ftd.de

26.4.06

Das "Soldan-Gründungsbarometer" - Berufliche Situation junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

"... Seit Jahrzehnten ist die deutsche Anwaltschaft durch ein kontinuierliches Größenwachstum gekennzeichnet. Als Folgen dieser Entwicklung sind neben dem ständig wachsenden Konkurrenzdruck und der zunehmenden Spezialisierung der Profession vor allem erschwerte Einstiegsbedingungen für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Anwaltsberuf zu erkennen. Für viele Neueinsteiger ist der Weg in den Anwaltsberuf mit hohen Risiken verbunden, die angesichts bislang eher spärlich vorhandener Marktinformationen nur schwer eingeschätzt werden können. Um diese Informationslücke zu schließen, hat das Soldan Institut für Anwaltmanagement e.V. von Oktober 2004 bis Januar 2005 knapp 600 junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Zulassungsjahrgangs 2003 befragt und auf dieser Grundlage die berufliche Situation von Kanzleigründern sowie von angestellten Anwälten und freien Mitarbeitern untersucht. Einige zentrale Ergebnisse des „Soldan-Gründungsbarometers“ sollen im Folgenden vorgestellt werden. ..."

Quelle: BRAK-Mitteilungen 02/2006, S. 55 ff. (PDF)

Danke für den Hinweis an jurabilis.

25.4.06

Moussaoui-Prozess - Artikel der New York Times

Die New York Times bietet eine Zusammenstellung aller ihrer Artikel und Kommentare im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Zacarias Moussaoui, dem bisher einzigen Angeklagten, der wegen der Anschläge vom 11. September vor Gericht steht.

Link: www.nytimes.com

Moussaoui-Prozess - Anklage fordert Todesstrafe

"... Zum Abschluss des Terrorprozesses gegen Zacarias Moussaoui hat die Staatsanwaltschaft erneut die Todesstrafe gefordert. Der Franzose marokkanischer Abstammung ist der bisher einzige Angeklagte, der wegen der Anschläge vom 11. September vor Gericht steht.
... Dagegen forderte die Verteidigung die zwölf Mitglieder der Geschworenen-Jury auf, Moussaoui nicht den Tod eines Märtyrers, sondern den langsamen Tod eines verurteilten Kriminellen sterben zu lassen. Die Jury muss jetzt nach Abschluss des Prozesses entscheiden, ob der 37-Jährige hingerichtet oder zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wird. ..."

Quelle: www.spiegel.de

Google Pack

Google bietet mit dem Google Pack eine Sammlung von freier Software an, darunter befinden sich Funktionen und Programme wie "Google Toolbar for Internet Explorer" bzw. "Mozilla Firefox with Google Toolbar", "Ad-Aware SE Personal" und "Adobe Reader 7". Der Umfang der Software kann individuell bestimmt werden, die Installation oder Deinstallation erfolgt über das Programm Google Updater. Als Betriebssystem wird derzeit allerdings allein Microsoft Windows XP unterstützt.

Google selbst beschreibt das Google Pack wie folgt:

"... A free collection of essential software. ..."

Quelle: pack.google.com

21.4.06

Streit um das Internetportal MeinProf.de geht weiter

Über das Internetportal MeinProf.de, bei dem Studenten ihre Professoren bewerten können, und die Unstimmigkeiten, die darüber zwischen den Betreibern des Portals und einigen bewerteten Professoren entstanden sind, wurde hier bereits berichtet. Nun wendet sich mit der RWTH Aachen gleich eine komplette Hochschule gegen die Bewertungen auf MeinProf.de.

"... Mitte März bekam Meinprof.de eine E-Mail von Hans Görtz, dem Datenschutzbeauftragten der RWTH Aachen, mit der Aufforderung, alle Aachener Professoren, "die sich nicht mittels einer Einwilligung auf Ihrer Internetseite MeinProf.de haben registrieren lassen, unverzüglich zu löschen". Auch in Zukunft solle "eine Bewertung von Lehrveranstaltungen der RWTH Aachen und der zugehörigen Professoren" nicht möglich sein. Andernfalls behalte man sich "weitere Schritte vor". Die Verarbeitung personenbezogener Daten, so Görtz, verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen - konkret gegen das Bundesdatenschutz-, das Hochschul- und das Teledienstegesetz. ..."

Quelle: www.spiegel.de

Gefunden bei der Jurastudentin

20.4.06

Informationsveranstaltung zu Online-Banking und Phishing

"Öffentliche Redaktionssitzung des Juristischen Internetprojekts Saarbrücken

Online-Banking und Phishing

Mittwoch, 3. Mai, 17 Uhr, Stadtgalerie Saarbrücken

Bankkunden werden immer häufiger Opfer betrügerischer E-Mails, lassen sich Passwörter und TAN-Nummern entlocken. - Wie lassen sich solche Phishing-Mails erkennen, welche Möglichkeiten gibt es, sich vor Internet-Betrügereien zu schützen? Diese und weitere Fragen rund ums Thema Sicherheit im Internet, Online-Banking und elektronischer Zahlungsverkehr wird das Juristische Internetprojekt der Universität des Saarlandes in seiner öffentlichen Redaktionssitzung in der Stadtgalerie am St. Johanner Markt in Saarbrücken am Mittwoch, 3. Mai, um 17 Uhr beantworten.

Fast jeder Internet-Nutzer hat schon seriös aussehende E-Mails empfangen, in denen er aufgefordert wird, persönliche Daten wie Passwörter, Zugangsdaten oder Kreditkartennummern preiszugeben. Absender der elektronischen Post ist angeblich die Hausbank. Kommt der Empfänger der Aufforderung nach, geht er ein erhebliches Risiko ein. Diese Art des Betrugs nennt man Phishing.

In Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Saarbrücken möchte das Team des Juristischen Internetprojekts Saarbrücken gemeinsam mit dem Saarbrücker Jura-Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann aktuelle Entwicklungen im Internet mit den Besuchern diskutieren und juristische Hintergründe beleuchten.

Das Juristische Internetprojekt Saarbrücken (JIPS) ist eine Initiative des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes und wurde vor über zehn Jahren von Jura-Studenten gegründet mit dem Ziel, einen überregionalen Informationsservice im Bereich Jura und Informatik zu bieten. Heute hat sich das JIPS zu einem umfassenden Fachportal für juristische Informationen mit einem internationalen Schwerpunkt entwickelt.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Informationen zum Juristischen Internetprojekt Saarbrücken unter: http://www.jura.uni-sb.de
..."

Quelle: www.idw-online.de

Phishing & Geldwäsche - Urteil gegen Geldboten/Strohmann, Strafbarkeit wegen Geldwäsche

Das Berlin Blawg berichtet, dass einer der ersten Prozesse gegen einen Deutschen, der für ausländische Kriminelle, die sich Kontoinformationen von deutschen Bankkunden erschlichen haben ("Phishing"), Gelder von diesen Konten über sein Konto ins Ausland transferiert hat, mit einem erstinstanzlichen Urteil abgeschlossen worden ist. Der Geldbote/Strohmann wurde vom Amtsgericht Darmstadt wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von eineinalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Im Berlin Blawg finden Sie auch einen Download-Link zu dem Urteil.

Quelle: sewoma.de/berlinblawg

Phishing & Geldwäsche - Beispiele für SPAM

Die derzeitige massive Welle von E-Mail-SPAM im Zusammenhang mit dem Thema Phishing & Geldwäsche, die seit einigen Tagen auch E-Mail-Konten in Deutschland erreicht hat, scheint nur langsam wieder abzuebben. Immerhin war in meinen E-Mail-Konten am vergangenen Wochenende etwas weniger SPAM aus diesem Bereich als noch am Osterwochenende zu verzeichnen. Nachfolgend möchte ich zwei Beispiele für typische Anfragen vorstellen:

Beispiel 1: Kurz und knackig!

Help us we pay you
We are looking for a self motivated individual who takes pride in their work and is able to ensure tasks are completed accurately and within specified deadlines.
You will have/be:
Working in antique sphere using your ordinary skills.
Extensive knowledge of PC, Internet, e-mail.
At least 1 years experience within basic bank operations.
This role is Part time 10-15 hours per week which may be worked over 3, 4 or 5 days during the week.
We are committed to equality of opportunity, and employ people solely on the basis of their abilities.
Send us brief information about you to job@....com
We offer competitive salary plus benefits.

Beispiel 2: Sehr ausführlich!

Nebenjob! Wir brauchen Personal!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir sind ein amerikanisches Unternehmen und sind im Bereich der Finanzdienstleistungen tätig. "... ... Ltd." agiert international und in der letzten Zeit sind wir besonders beim Expandieren . In diesem Zusammenhang entsteht bei uns großer Bedarf im Personalbereich. Wir suchen dringend zuverlässige Mitarbeiter.
Als Personalmanager der Gesellschaft "... ... Ltd." freue ich mich ihnen die vakante Position eines regionalen Finanzvertreters in unserer Firma anbieten. Unsere Mitarbeiter, die in dieser Position tätig sind, haben mit Banküberweisungen, Checks und Geldmitteltransfers zu tun. Wir haben Kunden aus verschiedenen Ländern. Darunter sind sowohl die Firmen, als auch die Privatpersonen, die uns beauftragen.
Zu Ihren Aufgaben würde folgende Tätigkeiten gehoren.
* Annahme der Banküberweisungen auf Bankkonto.
* Überweisungen der Geldmittel an unsere Partner in die anderen Länder.
* Schreiben der Berichte an uns.
Dabei haben Sie die Gelegenheit von 300 bis 1000 EURO tagtäglich nebenberuflich zu verdienen.
Sie können Ihren Arbeitstag möglichst flexibel gestalten, um Ihrem Haupterwerb problemlos nachzugehen.
Sie können so oft und so lange arbeiten wie Sie es wollen und falls unsere Zusammenarbeit klappt. Im Laufe der ganzen Tätigkeit entstehen für Sie keine Ausgaben, d.h. Sie brauchen also kein Startkapital.
Wir stellen an den Bewerber folgende Anforderungen:
* Internet, E-Mail, Grundkenntnisse der Hauptzahlungssysteme.
* Es wäre wunschenswert, wenn Sie Ihr Konto in einer deutschen Bank mit Online Banking hätten.
* Für Ihre Arbeit brauchen Sie von 1 bis 3 Stunden freie Zeit in der Woche.
Wenn Sie für unser Angebot Interesse haben und Sie bereit sind, eine gut bezahlte aber auch verantwortungsvolle Arbeit auszufuhren, so schreiben Sie uns bitte an: ...@....net
Dabei können Sie mehr Informationen über unsere Gesellschaft und eine ausführliche Beschreibung der von Ihnen gewählten Arbeitsstelle eines Finanzvertreters erhalten.
Wir hoffen auf gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und verbleiben
Mit freundlichen Grüssen
Personalmanager
... ...

Phishing & Geldwäsche - Geldboten per E-Mail gesucht

"... Mit einer dreisten Masche versuchen derzeit Betrüger, ahnungslose Internetnutzer als Geldboten zu mißbrauchen.
... Der Trick dient der massenhaften Geldwäsche von Geldbeträgen, die Betrüger über im Internet ausgespähte PINs und TANs erbeutet haben. Die Angeschriebenen werden mit einem „lukrativen“ Nebenjob geködert.
... Der Haken: Die Geldboten machen sich strafbar, die Empfänger des Geldes dagegen sind nicht mehr ermittelbar, sagte ein Experte. ..."

Quelle: www.faz.net

19.4.06

Italien - Prodi als Wahlsieger bestätigt

"... In Italien steht neun Tage nach der Parlamentswahl der Sieger fest: Oppositionschef Prodi wurde vom obersten Gericht als Gewinner bestätigt. Damit wiesen die Richter mehrere Einsprüche aus dem Regierungslager zurück. ..."

Berlusconi hat den Wahlsieg seines Gegners Prodi noch immer nicht eingestanden. Noch so ein lupenreiner Demokrat ... :-) ... OK, man kann die Personen Berlusconi und Putin sicher nicht auf diese Art und Weise vergleichen, aber von Größe zeigt das Verhalten Berlusconi´s eher nicht.

Quelle: www.dw-world.de

FTD-Serie Juristen

Die Financial Times Deutschland bietet im Rahmen der Rubrik "Business Education - Die Zukunft im Blick" eine aktuelle Artikelserie für und über Juristen.

"Ob Spezialisierung, Marketing oder Ausbildung - es hat sich einiges getan in Kanzleien und Hörsälen. Welcher Fachanwalt besonders gefragt ist, warum Kanzleien Mütter einstellen und wann die Selbständigkeit Sinn macht, lesen Sie hier."

Link: www.ftd.de

RA-MICRO Mobilsuite

Die Firma RA-MICRO, ein Hersteller von Anwaltssoftware, bietet eine kostenlose Mobilsoftware für verschiedene mobile Geräte zum Download an. Unterstützt werden u.a. Pocket PC Geräte mit Betriebssystem ab Pocket PC 2000 (WinCE 3.0 oder höher), Palm PDAs ab Palm OS 3.1 oder höher, Handys mit Betriebssystem Windows Mobile Smartphone 2003 (oder höher), das Sony Ericsson P800 Smartphone und das Blackberry 7230.

Der Leistungsumfang der Mobilsoftware variiert je nach Betriebssystem etwas und dürfte insbesondere für Rechtsanwälte sehr interessant sein. Nachfolgend ein Auszug aus dem Leistungsumfang der RA-Micro Mobilsuite CE:

"...
Gebühren/Kosten:
* Kostenrisiko/Quotentafel: Berechnung des Kostenrisikos mit integrierter Quotentafel
* RA-Gebühren § 13 RVG: Berechnung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
* StBGebV (§10) (Berechnung der Gebühren nach der Steuerberatungsgebührenordnung)
* BRAGO (§11) (Berechnung der Gebühren nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung)
* Gebühren/Kosten (Berechnung der Gebühr je nach Gegenstandswert für 5 verschiedene Gebührenarten):
a) Gerichtskosten (§ 11 GKG)
b) RA-Gebühr (§ 11 Abs. 1 BRAGO)
c) GKG-Gebühren (§ 123 BRAGO)
d) Notarkosten (§ 32 KostO)
e) Hebe-Gebühr (§ 22 BRAGO)

Berechnungsprogramme:
* Blutalkohol
* Bremsweg
* Bußgeldrechner
* Effektiver Jahreszins
* Kraftstoffverbrauch
* Ratenberechnung: Berechnung von Kreditratenhöhe und Kreditlaufzeit
* LHK-Index
* MwSt.-Rechner
* Pfändbares Einkommen
* Währungsrechner

Tabellen:
Die Tabellen können in der Mobilsuite wahlweise mit Stand ab 01.07.2005 oder für den davor liegenden Gültigkeitszeitraum angezeigt werden.
* Berliner Tabelle mit Kindergeldabzugstabelle
* Düsseldorfer Tabelle mit Kindergeldabzugstabelle
* Kindergeldtabelle
* Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO

Zwangsvollstreckung:
* Aktuelle Forderungsstände können unter Berücksichtigung des Basiszinses errechnet werden.
..."

Quelle: www.ra-micro.de

Gefunden bei advobLAWg.

18.4.06

SPD besteht auf Bagatellklausel für Kopien

"... Bei der Modernisierung des Urheberrechts besteht die SPD-Bundestagsfraktion trotz Widerstandes aus der Union auf der so genannten Bagatellklausel. «Wir würden uns freuen, wenn der Koalitionspartner CDU/CSU sich bei der von allen Experten befürworteten Bagatellregelung bei den Privatkopien endlich bewegen würde», heißt es in einem Papier.
Nach dieser Klausel sollen Verbraucher straffrei bleiben, wenn die Zahl der Kopien von Musik und Filmen gering ist und sie nur dem Privatgebrauch dienen. Damit soll unter anderem eine «Kriminalisierung der Schulhöfe» vermieden werden. ..."

Quelle: www.netzeitung.de

Juristen-Ausbildung

Die Financial Times Deutschland widmet sich gleich mit zwei Artikeln dem Thema der Juristischen Ausbildung.

Unter dem Titel "Juristen-Ausbildung bleibt ohne Kontur" kritisiert Martin W. Huff die derzeitige Situation der Juristischen Ausbildung in Deutschland und sieht nach wie vor ein ungebremstes Wachstum in der Branche der Rechtsdienstleister, insbesondere auf dem Anwaltsmarkt. Dies sei auch in der derzeitigen Form der Juristen-Ausbildung begründet. In der Vergangenheit habe sich bei der "Anwaltsorientierung" der Juristenausbildung zwar viel getan, aber der jetzige Stand sei nach Überzeugung vieler Juristen immer noch unzureichend.

Link: www.ftd.de

Der Artikel "Juristen kleben am Staatsexamen" von Alexander Kurz widmet sich den politischen und universitären Widerständen gegen die Einführung von Bachelor-Abschlüssen in die Juristische Ausbildung, die im Rahmen des sog. Bologna-Prozesses geplant sind.

Link: www.ftd.de

Gefunden bei ElbeBlawg.

13.4.06

Vogelgrippe

vogelgrippe

12.4.06

Kostenpflichtige Online-Dienste für Juristen im Test

Pressemitteilung des Zentrum für Informationsrecht (ZfI) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.04.2006:

"Was bieten kostenpflichtige Online-Dienste für Juristen? „Die großen Vier“ zum 2. Mal im Test

Zum zweiten Mal nach 2004 haben Prof. Dr. Ulrich Noack und Sascha Kremer vom Düsseldorfer Zentrum für Informationsrecht kostenpflichtige Online-Dienste für Juristen über mehrere Monate einem umfangreichen Test unterzogen. beckonline, juris Standard plus, die LEGIOS Bibliothek Recht/Steuern und LexisNexis Recht mussten auf dem Prüfstand ihre Praxistauglichkeit und Nutzerfreundlichkeit in den Kategorien Inhalte, Funktionalität und Bedienung unter Beweis stellen.
Eine Gesamtbewertung ("Ranking") fällt sehr schwer: zu unterschiedlich fallen die Erwartungen der Nutzer an einen kostenpflichtigen Online-Dienst für Juristen aus, zu sehr variieren Schwerpunkte, Kosten und Angebotsmodelle der verschiedenen Anbieter. Unter diesem Vorbehalt ergibt die Studie 2006 folgendes Bild: Testsieger wird wie schon im Jahr 2004 beck-online, diesmal knapp vor juris Standard plus und LexisNexis Recht. Eindeutiger Preis-/Leistungssieger ist LexisNexis Recht.
Das Spitzentrio hat insgesamt einen großen Schritt nach vorne gemacht. Zwar ist keiner in den vergangenen zwei Jahren zur virtuellen Bibliothek geworden, in der sich alle wichtigen Kommentare, Bücher und Fachzeitschriften vollständig online abrufbar lassen. Allerdings ist heute mit beck-online, juris Standard plus und LexisNexis Recht ein praktisches Arbeiten am Bildschirm möglich, dass nur noch in Ausnahmefällen durch ein gegenständliches Herbeiholen der online recherchierten Dokumente aus der Bibliothek unterbrochen werden muss. Lediglich das Schlusslicht im Test, LEGIOS, kämpft noch um den Anschluss an die Mitbewerber.
Die mehr als 150seitige Studie „Die großen Vier: Kostenpflichtige Online-Dienste für Juristen im Test. Was bieten beck-online, juris, LEGIOS und LexisNexis?“ kann ab sofort über die Internetseite des Zentrums für Informationsrecht (http://www.zfi-duesseldorf.de/studie/) bestellt werden. Eine Kurzzusammenfassung steht dort zum unentgeltlichen Download bereit, ebenso die Vorauflage der Studie aus dem Jahr 2004. ..."

Quelle: www.zfi-duesseldorf.de

Produktpiraten und No-Name-Ware

Die Wochenzeitung Die Zeit bietet einen interessanten Artikel zum Thema Markenpiraterie, von der zunehmend auch Mittelständler und unscheinbare Produkte betroffen werden. Insbesondere das Unternehmen Tchibo wird dabei kritisch beleuchtet.

"... Produktpiraten aus China fälschen nun auch No-Name-Ware. Ihre Kopien landen in Supermärkten und bei Discountern. Vor allem Tchibo gerät in die Kritik.
... Bislang dienten vor allem die Statussymbole der Großstadtschickeria den fernöstlichen Produktpiraten als Vorlage: Rolex-Uhren, Taschen von Louis Vuitton oder Polo-Shirts von Boss. Als Kopie billig zu haben auf Flohmärkten und Bahnhofsvorplätzen, im Internet und am Urlaubsort im Süden. Nun aber haben die Plagiateure ihr Angebot erweitert.
... Selbst preiswerte Produkte, die nahezu unbekannte Markennamen tragen und manchmal auch gar keine: Tassen, Fensterschmuck, Mineralwasser, ja sogar Äpfel wurden schon unter falschem Logo verkauft.
... angesichts der steigenden Menge von Imitaten bleibt eine Frage offen: Woher weiß eine Fälscherwerkstatt aus dem chinesischen Hinterland eigentlich, welche Produkte in Deutschland so gut ankommen, dass es sich überhaupt lohnt, sie zu kopieren?
... Oft tauchen abgekupferte Haushaltswaren auf den Grabbeltischen großer Supermarktketten und Discounter auf, berichten Insider – als billiges Sonderangebot oder Saisonware. ..."

Quelle: www.zeit.de

11.4.06

Wahlen in Italien - Mitte-Links vor Mitte-Rechts?

Bei den Wahlen in Italien zeichnet sich ab, dass das Mitte-Links-Bündnis des italienischen Oppositionschefs Romano Prodi nach einer hauchdünnen Mehrheit von 49,8 Prozent der Stimmen zu 49,7 Prozent der Stimmen bei der Abstimmung über die Abgeordnetenkammer auch die Mehrheit von 158 Sitzen zu 156 Sitzen bei der Abstimmung über den Senat gewonnen hat. Damit würde die derzeitige Opposition über Mehrheiten in beiden Parlamentskammern verfügen, so dass es in Italien zu einem Regierungswechsel kommt.

Allerdings soll das Ergebnis der Abstimmung über die Abgeordnetenkanner angesichts eines Vorsprungen von ca. 25.000 Stimmen noch einmal ausgezählt werden, wenn es nach dem Willen des unterlegenen Mitte-Rechts-Bündnis um den derzeitigen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi geht. Kommt es in Italien zu Amerikanischen Verhältnissen?

Quelle: www.sueddeutsche.de

10.4.06

Raupkopieren ist kein Kavaliersdelikt

Link: www.heise.de

7.4.06

Bewerbungsgespräch

Zu den Themen Arbeitsmarkt und Berufsaussichten für Juristen passen die beiden folgenden Comic-Strips:
- Alex vom 06.04.2006
- Alex vom 07.04.2006

6.4.06

Berufsaussichten für Jura-Absolventen

Wenig Neues zu berichten weiss ein aktueller Artikel der Süddeutschen Zeitung, die sich den Berufsaussichten der jungen Juristen widmet. Der Bericht gibt aber wohl recht zutreffend die eher düsteren Aussichten für die überwiegende Zahl der Jura-Absolventen wieder.

"... Den besten Absolventen eines Jahrgangs steht die Welt offen. Kandidaten ohne Prädikats-Examen haben es schwer. ...
Ganz anders sieht der Arbeitsmarkt für Berufsanfänger ohne Prädikatsexamen aus. Die meisten von ihnen vergrößern nolens volens die Gruppe der etwa 140.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Für die Zulassung genügt im Prinzip die Vorlage des Zweiten Staatsexamens. ...
Wer keine Festanstellung bekommt, hat im Prinzip zwei Möglichkeiten: Die freie Mitarbeit in einer Kanzlei (zu teilweise sehr niedrigen Bezügen) und die Eröffnung einer eigenen Kanzlei. ...
Der "Anwalt im Zweitberuf" ist kein Phantom, sondern in vielen Branchen Realität."

Quelle: www.sueddeutsche.de

Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen

Die Arbeitsmarkt-Information für Juristinnen und Juristen beschäftigt sich u.a. mit den folgenden Fragen: "Hat sich der Arbeitsmarkt für Juristen entspannt? Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für Juristen? Welche Bedeutung spielen außerfachliche Qualifikationen?"

Die Bundesagentur für Arbeit bietet die Broschüre, die sich auf dem Stand Dezember 2005 befindet, auch als PFD-Dokument zum kostenlosen Download an.

Link: www.ba-bestellservice.de

5.4.06

Windows auf einem Apple-Rechner installieren

Dass ich DAS noch erleben darf:

"Apple hilft Windows XP auf die (Mac-)Sprünge
Nachdem Apple sich einige Wochen angeschaut hat, wie Tüftler mehr oder weniger händisch Windows XP auf Macs mit Intel-Prozessor installieren, hat das Unternehmen nun eine eigene Lösung vorgestellt – im gewohnt schicken Aqua-Design versteht sich und unter gewissen Seitenhieben auf das Windows-Lager. Hinter Boot Camp, so der Name der Apple-Software, verbirgt sich eine Art Assistent, der dem Anwender bei der Partitionierung der Festplatte hilft und aus einer Windows-XP-CD (Home oder Professional) mit Service Pack 2 eine neue Boot-CD konstruiert. ..."

JETZT werde ich mir die Rechner von Apple mit Intel-Prozessoren einmal näher anschauen. Wann bekommen die iBooks eigentlich Intel-Prozessoren?

Quelle: www.heise.de

Seminar zum Internetrecht von ELSA-Heidelberg e.V.

"ELSA-Heidelberg e.V. veranstalt vom 21.-23. Juli 2006 ein Seminar zum Internetrecht.

Das Internet verändert unsere Welt. Trotz seines nichtkommerziellen Ursprungs hat es sich vom ursprünglichen Nischenmedium zu einem kommerzialisierten Massenmedium entwickelt: 2005 nutzen knapp eine Milliarde Menschen das World Wide Web - nicht zuletzt zu rechtsgeschäftlichen Zwecken.
In diesem Jahrtausend wird es zwei Arten von Geschäften geben: Die im Internet und die, die es nicht gibt“, Bill Gates. Im Jahr 2004 betrug der Business-to-Business- und Business-to-Consumer-Umsatz auf dem E-Commerce-Markt über 1500 Milliarden Euro. Für 2005 wurde eine Wachstums-rate von über 100% prognostiziert. In gleichem Maße steigen die praktische Bedeutung der spezi-fischen Rechtsfragen des E-Commerce und damit die Anforderungen an dessen rechtssichere Gestaltung. Das Recht des E-Commerce ist derzeit wohl eine der schnelllebigsten Rechtsmate-rien, in der trotz einer mittlerweile erreichten verlässlichen Regelungsdichte der Rechtsdiskurs noch keineswegs abgeschlossen ist.
Die Kommerzialisierung des Internet durch dessen Nutzung für den E-Commerce eröffnete zur gleichen Zeit vielfältige Betrugsmöglichkeiten bei relativ geringem Entdeckungs- und Verfolgungsrisiko. Das Strafrecht steht daher vor der Aufgabe, sowohl klassische Delikte in ihrem neuen tech-nisierten Gewand zu erfassen, als auch neuen, durch den Einsatz von Computersystemen und dem Internet erst ermöglichten Kriminalitätsformen zu begegnen.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern zunächst einen Überblick über die bestehende Rechts-lage in Deutschland zu geben, um anschließend einzelne aktuelle Rechtsfragen im Rahmen von Vorträgen, Workshops und Podiumsdiskussionen näher zu beleuchten.
Im Themenkreis des E-Commerce sind dabei unter anderem der elektronische Vertragsschluss bzw. das E-Contracting, die zivilrechtliche Haftung im Internet, Onlinewerbung nach der UWG-Reform, Datenschutz und das Domainrecht interessant.

Mehr Informationen unter www.elsa-heidelberg.de."

Quelle: www.elsa-deutschland.de

4.4.06

Zwölf goldene Suchmaschinen-Regeln

"... Der Journalistik-Professor Marcel Machill rät zu einem vernünftigen Misstrauen gegenüber Internet-Suchmaschinen. Daher hat er auch einen kostenlosen Ratgeber für sinnvolle Recherchen im Netz erarbeitet. ..."

Den Ratgeber hat der Autor im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt als Broschüre veröffentlicht, die auch zum kostenlosen Download als PDF-Dokument angeboten wird. Hier mal ein schneller Überblick der zwölf goldenen Suchmaschinenregeln:

1. Verlassen Sie sich nicht auf eine Quelle.
2. Achten Sie auf versteckte Werbung.
3. Hüten Sie sich vor den „Spammern“ im Netz.
4. Denken Sie bei der Auswahl aus der Suchmaschinen-Liste an Viren und den Schutz dagegen.
5. Lesen Sie den Vorschautext gut durch.
6. Geben Sie Wucher-Websites keine Chance.
7. Trauen Sie niemals der erstbesten Information.
8. Schützen Sie Ihre Kinder beim Suchmaschinengebrauch.
9. Vorsicht bei Wörtern mit Doppelbedeutung und bei Tippfehlern.
10. Vertrauen Sie nicht allein dem Jugendschutzfilter bei den Suchmaschinen.
11. Zeigen Sie Ihren Kindern Alternativen zu den allgemein bekannten Suchmaschinen.
12. Nachrichtensuchmaschinen sind weder neutral noch vollständig.

Quelle: www.handelsblatt.com

Soldaten in Uniform vor Gericht

Im law blog von RA Udo Vetter kann man immer wieder etwas lernen. So z.B. dass Soldaten nur ausnahmsweise in Uniform vor Gericht auftreten dürfen, nämlich in Dienstlichen Angelegenheiten oder bei einem entsprechenden Befehl. Geregelt ist dies in der “ZDv 37/10″:

Soldaten vor Gericht: 314. Bei Verfahren, die den DIENSTLICHEN BEREICH des Soldaten berühren […] tragen Soldaten den Dienstanzug, Grundform, sofern nicht ein Verbot, Uniform zu tragen, ausgesprochen worden ist. In allen ANDEREN Fällen ist Zivilkleidung zu tragen. Ist Zivilkleidung nicht vorhanden, kann der Disziplinarvorgesetzte das Tragen der Uniform befehlen.

Link: www.lawblog.de

Moussaoui-Prozess - Todesstrafe?

"... Noch ist nicht entschieden, ob Zacarias Moussaoui hingerichtet wird. Aber die Regierung Bush ist ihrem Ziel, ein Todesurteil gegen den einzigen Angeklagten wegen der Terrorangriffe vom 11. September 2001 zu erreichen, am Montag nachmittag ein entscheidendes Stück näher gekommen. Nach viertägigen Verhandlungen kamen die Geschworenen zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen für die Verhängung der Todesstrafe gegen das geständige Al Qaida-Mitglied dem Grunde nach erfüllt seien. In einer zweiten Phase des Strafprozesses vor dem Bezirksgericht in Alexandria, Virginia, geht es nun um die Frage, ob die Schuld Moussaouis so schwer wiegt, daß nur die Todesstrafe in Frage kommt oder ob es genügt, ihn den Rest seines Lebens ins Gefängnis zu sperren. ..."

Quelle: www.faz.net

3.4.06

Online-Dienste nicht das Ende des Anwalts

"... Wann man am besten Rechtsrat im Internet einholt ... für kleine Rechtsanfragen im Alltag bietet sich statt des Besuchs beim Anwalt der Klick ins Internet an. Wer einen juristischen Online-Rat erhalten möchte, muss jedoch wichtige Punkte wie Kosten, Registrierungspflicht oder Beantwortungsdauer beachten.
Der klassische Gang zum Anwalt war gestern. Waren es zunächst fast ausschließlich juristische Telefonservices, die eine schnelle Rechtsberatung anboten, so tummeln sich heute zahlreiche Online-Anbieter im Internet. ..."

Über einige der heutigen Angebote der Rechtsberatung im Internet informiert heute.de mit einem aktuellen Beitrag vom heutigen Tage. Den dazugehörigen Beitrag im TV-Magazin WISO habe ich leider verpasst.

Link: www.heute.de