31.7.07

Gehaltstrend Rechtswesen

"... Mehr als 99.000 Studenten waren laut Statistischem Bundesamt im Wintersemester 2005/2006 an deutschen Hochschulen im Studienfach Jura eingeschrieben. Seit Jahren liegen die Zahlen so hoch. "Der Run auf das Jurastudium ist ungebrochen", bestätigt Cord Brügmann, der beim Deutschen Anwaltverein (DAV) das Dezernat "Aus- und Fortbildung" leitet.

Bei Abiturienten herrsche noch immer der Glaube vor, dass man mit Jura später alles machen könne. "Und in gewisser Weise stimmt das ja auch - wenn man gut ist", schränkt Brügmann ein. Aber es gebe eben auch viele, die sich für das Jurastudium entschieden, weil ihnen nichts Anderes einfalle.

... Stellen die Studierenden dann in höheren Semestern fest, dass ihnen Jura doch nicht liegt, ist es meistens zu spät zum Wechseln. "Im Schnitt legen die Studenten nach zehn Semestern das erste Staatsexamen ab", sagt Ulrich Scharf, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). "Diese erste Prüfung liegt also recht spät, befähigt einen aber noch nicht mal zum Arbeiten als Jurist, dafür ist noch das zweite Staatsexamen erforderlich."

Ein Umschwenken in einer so späten Phase des Studiums auf ein anderes Fach fällt vielen schwer und so kommt es, dass jedes Jahr neu ausgebildete Juristen auf einen Arbeitsmarkt drängen, der nur den Absolventen mit guten bis sehr guten Noten eine echte Chance bietet. Letzteren steht eine Karriere als Richter, Staatsanwalt oder in einer großen Kanzlei offen - wenn sie sich anstrengen. Der Rest muss sich darauf beschränken, wesentlich kleinere Brötchen zu backen. ..."

Quelle: www.monster.de

Unterm Strich nichts Neues, aber immerhin ein paar mahnende Worte. ;-)

30.7.07

Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale

Stammzellforschung zwischen Grundrechtsgewährleistung und objektivem Schutzauftrag

"... Dreh- und Angelpunkt des verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zwischen Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie Menschenwürde- und Lebensschutz (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG), in dem sich die Stammzellforschung bewegt, ist der rechtliche Status des Embryos in vitro, aus dem die Stammzellen gewonnen werden, und die damit verbundene Reichweite des staatlichen Schutzauftrags.

Hierzu werden unterschiedliche Positionen vertreten:

Das Bundesverfassungsgericht legt sich in seinen Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch nicht fest, ob das werdende Leben bereits selbst Grundrechtsträger ist oder nur vom objektiven Schutzgehalt der Grundrechte erfasst ist.

In der Literatur gehen die Auffassungen auseinander: Eine Ansicht sieht zwischen geborenem Menschen und Embryo in vitro keinen Unterschied, der es rechtfertigen würde, dem Embryo einen geringeren grundrechtlichen Schutz zukommen zu lassen. Sie erkennt den Embryo in vitro als „vollwertigen“ Grundrechtsträger an. Eine Abwägung zwischen den von der Forschungsfreiheit geschützten Belangen im Rahmen der Stammzellforschung einerseits sowie der Menschenwürde und des Rechts auf Leben des Embryos in vitro andererseits verbietet sich. Stammzellforschung ist hiernach ausgeschlossen.

Nach gegenteiliger Auffassung ist der Embryo in vitro zwar als menschliches Leben anzusehen, in seinem Schutz aber eben nicht mit einem geborenen Menschen gänzlich gleichzusetzen. Ihm wird entweder nur eine eingeschränkte Grundrechtsträgerschaft (sog. abgestufter Grundrechtsschutz oder Grundrechtsanwartschaft) zugebilligt oder diese sogar gänzlich verneint, aber der Schutz über den objektiv-rechtlichen Gehalt der Grundrechte bejaht. Der Schutz des Embryos ist nicht absolut. Hiernach ist vielmehr eine Abwägung zwischen den Belangen der Forschung und dem Embryonenschutz möglich. ..."

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

29.7.07

Produktpiraterie - Ideenklau mit System?

"... China wächst nicht nur überdurchschnittlich, auch der Markt mit Produktfälschungen gedeiht hier prächtig. Trotz zahlreicher Schutzvorschriften entstehen den Unternehmen jährlich Milliardenschäden. Rechtzeitige Information und technische Lösungen können Abhilfe schaffen. ..."

Quelle: www.ftd.de

26.7.07

Skoda - Simply Clever?

"... Nutzungsbedingungen für diese Internetseiten
Erklärung: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert ..."

Quelle: www.skoda-autohaus-internetseite.de

25.7.07

Murphy’s Law & more

Murphy’s Law / Sod’s Law: If anything can go wrong, it most certainly will.

Finagle’s Law: Anything that can go wrong, will - and at the worst possible moment.

Hofstadter's Law: It always takes longer than you expect, even when you take into account Hofstadter's Law.

Sturgeon’s Law: Ninety percent of everything is crud.

Dilbert Principle: The most ineffective workers are systematically moved to the place where they can do the least damage: management.

Quelle: www.owad.de

24.7.07

Tour de Farce - This is the end ...

21.7.07

Endlich ...

... halte ich den aktuellen und letzten (?) Band von Harry Potter in den Händen, Amazon und DHL sei Dank. Schönes Wochenende!

5.7.07

Juraxx - Rettung für den Anwaltsdiscounter?

"... Seit einigen Jahren sorgt die Dortmunder Großkanzlei Juraxx für Furore: Sie lockt Laufkundschaft in lukrativen Innenstadtlagen mit günstigen Einstiegsangeboten für die rechtliche Beratung und Vertretung. In der derzeitigen Form wird es die Kanzlei aber nicht mehr geben, sie geht als erste überörtliche Sozietät in die Insolvenz. Doch ein Sanierungsplan steht bereits. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Fachhochschulabsolventen - Auf Augenhöhe mit den Volljuristen?

"... Fachhochschulabsolventen haben in Anwaltskanzleien nichts zu suchen. Davon sind zumindest die offiziellen Standesvertreter der Anwaltschaft fest überzeugt. Und doch: Immer mehr FH-Absolventen halten Einzug in Großkanzleien. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

4.7.07

Neues Urheberrecht im Rechtsausschuss angenommen

"... Der Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (16/1828) ist am Mittwochvormittag im Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen worden. Die Linksfraktion stimmte dagegen; die Grünen enthielten sich. Für den morgigen Donnerstag ist die Verabschiedung durch das Plenum des Bundestages vorgesehen. CDU/CSU, SPD und FDP hoben übereinstimmend hervor, das Gesetz sei eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode. Es gelte, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher herzustellen. Dieses sei gelungen. Mit dem Gesetz soll unter anderem die pauschale Vergütung neu geregelt werden, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung - wie zum Beispiel die Privatkopie - erhalten. Es sieht vor, dass nicht länger der Gesetzgeber die Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes regelt, sondern dass die Beteiligten selbst tätig werden. In einem vom Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag machen die Koalitionsfraktion aber gleichzeitig deutlich, sollten sich diese Erwartungen nicht erfüllen oder es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation kommen, müsse die Regierung tätig werden. Dies gelte beispielsweise für den Fall, dass die Hersteller von Geräten ins Ausland abwanderten. Die Koalitionsfraktionen und die Liberalen wiesen darauf hin, dass das Urheberrechtsgesetz nicht alle offenen Fragen beantwortet. Es könne nicht "in die Schublade gelegt werden", wie es die FDP-Fraktion formulierte. So stehe zum Beispiel die Prüfung einer Regelung des Handels mit gebrauchter Software noch aus. Gleiches gelte für die so genannte "intelligente Aufnahmesoftware", mit der gezielt Musiktitel automatisiert aus dem Web-Radioangebot herausgefiltert und aufgenommen werden können. Auch in diesem Fall müsse über ein gesetzliches Verbot nachgedacht werden. Die Grünen kämpften vergeblich um eine so genannte "Bagatellklausel" im Urheberrechtsgesetz. Ihre Sprecher machten deutlich, man "schwinge keineswegs die Fahne der Illegalität". Aber gerade bei Jugendlichen müsse berücksichtigt werden, dass man nicht bei geringen Fällen des Kopierens die Keule der Justiz schwingen könne. Der ursprüngliche Vorschlag aus dem Hause von Justizministerin Zypries (SPD) sei deshalb der richtige Weg gewesen. Die Linke schloss sich dieser Argumentation an. Die Union erwiderte, es wäre ein "fatales Signal", wenn man die Bagatellklausel im Urheberrecht beibehielte. Es sei der Staatsanwaltschaft überlassen zu entscheiden, ob man es bei Verstößen in geringem Umfang überhaupt zur Anklage kommen lässt. Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion, die für ein Verbot von Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendungen für Hoteliers plädierte. In nahezu allen EU-Mitgliedsländern sei dies bereits der Fall, hatte die FDP argumentiert. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 04.07.2007

SCADPlus - Rechtsetzung der Europäischen Union

"... Auf dieser Site finden Sie Merkblätter, in denen Rechtsvorschriften der EU zusammengefasst werden. Sie sind in 32 Themenbereiche aufgeteilt, die den Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union entsprechen. Angeboten werden nicht nur die Zusammenfassungen bestehender Rechtsakte, sondern auch eine Überwachung der Rechtsetzungsvorschläge in so unterschiedlichen Politikbereichen wie Außenbeziehungen oder Beschäftigung und Soziales. Die täglich auf den neuesten Stand gebrachten fast 2500 Merkblätter sorgen für einen umfassenden Überblick über die gegenwärtige Gesetzgebung.

Ziel dieser Site ist es nicht, die letzten Neuigkeiten über die Tätigkeiten der Europäischen Union zu liefern, sondern vollständige Zusammenfassungen der letzten gesetzlichen Entwicklungen zu liefern. Das Datum, das sich am Ende eines Merkblattes befindet, entspricht dem Zeitpunkt der letzten wesentlichen Änderung an diesem Merkblatt (z. B.: Hinzufügen eines Rechtsaktes, Einfügen eines verwandten Rechtsaktes etc.).

Rund 1000 Merkblätter mit Informationen von allgemeinem Interesse stehen in den elf Sprachen zur Verfügung, die vor dem 1. Mai 2004 die Amtssprachen der Europäischen Union waren (Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch). Detailliertere Informationen gibt es nur in vier EU-Amtssprachen, nämlich Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch. Die neun Sprachen der zehn am 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten (Tschechisch, Estnisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowenisch und Slowakisch) werden hinzugefügt, sobald die personellen und finanziellen Ressourcen dies erlauben. ..."

Quelle: http://europa.eu/scadplus/scad_de.htm

2.7.07

Energieeinsparverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet

"... Das Bundeskabinett hat heute die Energieeinsparverordnung verabschiedet. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.

"Der Gebäudeenergieausweis wird zu mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt führen. Er setzt einen deutlichen Anreiz für energiesparende Sanierungen. Dieses wichtige Instrument zur nachhaltigen Sicherung unserer Energieversorgung wird einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem sind für die mittelständische Wirtschaft positive Auswirkungen zu erwarten," erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos.

Der Energieausweis wird zeitlich versetzt verpflichtend, beginnend mit dem 1. Juli 2008 für ältere Wohngebäude. Ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter hat die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bedarfsausweise werden ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend:

1. Der Bauantrag ist gestellt worden, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat.

2. Zwischenzeitlich wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird.

Die Energieeinsparverordnung berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann.

Die Energieeinsparverordnung wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMWi vom 27.06.2007

Notare müssen um Berufsprivileg zittern

"... Die deutschen Notare müssen um ihre Anerkennung als staatliche Hoheitsträger bangen. Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil es ausländischen Staatsangehörigen die Zulassung als Notar verweigert. Dies verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU, sagte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com