21.3.09

Deutsche Fußball Liga weist Forderungen nach finanzieller Beteiligung an Polizei-Einsätzen zurück

"... Die Deutsche Fußball Liga (DFL) geht auf Konfrontationskurs zur Gewerkschaft der Polizei (GdP) und hat Forderungen nach einer finanziellen Beteiligung an den Einsätzen der Beamten bei Bundesligaspielen eine deutliche Absage erteilt. "Wir zahlen so viele Steuern, dass wir ein Recht auf den Schutz unserer Veranstaltungen haben. Wenn Sicherheit in Deutschland davon abhängt, ob man sie bezahlen kann, dann wäre dies mehr als fatal. Bezahlte Polizei-Einsätze kämen daher einer Doppel- und Dreifach-Besteuerung von Vereinen oder DFB gleich", sagte DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus am Mittwoch auf einer Pressekonferenz zum Thema Sicherheit in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt/Main. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

19.3.09

Strafrechtsreform von Experten überwiegend abgelehnt

"... Ein überwiegend negatives Echo löste am Mittwochnachmittag der vom Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf (16/7957) aus, der auf ein Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts zielt. Die Länderkammer will erreichen, dass ein vor Gericht Freigesprochener sich erneut einem Prozess stellen muss, wenn neue kriminaltechnische Untersuchungsmethoden - wie etwa die DNA-Analyse - zweifelsfrei belegen, dass der Angeklagte doch der Täter war.

Für Klaus Marxen, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität Berlin, rechtfertigten neue Tatsachen oder Beweismittel keine Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten. Der Umgang des Bundesrates mit dem fraglichen Passus des Grundgesetzes ("Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden") gebe "zu erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken Anlass". Marxen zufolge stehe der Reformvorschlag erkennbar im Zeichen der Aufklärungserfolge, die im Bereich der Tötungsverbrechen mit modernen technischen Untersuchungsmethoden erzielt worden sind. Übersehen werde, dass Fortschritte in der Untersuchungstechnik zwar die Überführung von Tätern eines Tötungsdelikts verbessern könnten, aber nur geringe Auswirkungen auf die Beweislage hinsichtlich der relevanten Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag hätten. Gerhard Schäfer, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, sagte, er habe zwar Sympathie für die Initiative des Bundesrats. Aber der zitierte Grundgesetzartikel dürfte einer Änderung entgegenstehen. Außerdem seien viele Punkte in dem Entwurf nicht zu Ende gedacht. Der Gesetzentwurf vermöge nicht zu überzeugen, weil er in mehrfacher Hinsicht widersprüchlich und sogar fehlerhaft sei, stellte auch Privatdozent Kristian F. Stoffers von der Universität Bielefeld fest. Und Thomas Scherzberg, Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main, meinte, der Gesetzentwurf verstoße "in eklatanter Form" gegen die Grundsätze eines freiheitlich orientierten Rechtsstaates. Rechtspolitisch und systematisch erscheine es insbesondere höchst problematisch, dass ein einziger Fall zum Anlass genommen würde, schwere Einschnitte in die Systematik der Strafprozessordnung vorzunehmen. Die Initiative lehnte auch der Berliner Rechtsanwalt Stefan König ab. Ein verfassungsrechtlich legitimes Bedürfnis für eine Erweiterung der Wiederaufnahmegründe sei nicht erkennbar. Entgegengesetzter Meinung waren drei Sachverständige: "Es muss für die Angehörigen eines Mordopfers unerträglich sein, dass sich ein Beschuldigter trotz eines sicheren Nachweises der Täterschaft der Strafverfolgung entziehen kann", sagte Heinrich Kintzi, ehemaliger Generalstaatsanwalt aus Braunschweig. Es sei ihnen nicht zu vermitteln, dass keine Möglichkeit bestehe, ein "eklatantes Fehlurteil" zu korrigieren. Er habe keine verfassungsrechtlichen Bedenken, machte der Sachverständige deutlich. Gleicher Ansicht war Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof: Die im Gesetzentwurf gegebene Begründung für die Einführung dieses Wiederaufnahmegrundes sei deshalb nicht zu beanstanden. Auch für Heinz Schöch, Professor für Strafrecht, Kriminologie, Jugendrecht und Strafvollzug an der Ludwig-Maximilians-Universität München, war der Meinung, bei Mord oder Völkermord wögen Unrecht und Schuld so schwer, dass man von einem "unerträglichen Missverhältnis zu Lasten der Gerechtigkeit" sprechen müsse. Sachgerecht wäre deshalb, wenn die Initiative der Länderkammer für diese beiden Delikte bei nahezu sicherer Überführbarkeit des Täters eine Wiederaufnahme zuungunsten des freigesprochenen Angeklagten zulassen wolle, sagte Schöch. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 18.03.2009

18.3.09

Schiedsverfahren zwischen dem Bund und Toll Collect dauern bis 2010

"... Die beiden Schiedsverfahren zwischen dem Bund und Toll Collect wegen der streckenbezogenen Lkw-Maut könnten im Falle eines Vergleichs im Laufe des Jahres 2010 beendet werden. Im Falle eines Urteils sei ein Abschluss frühestens Ende 2010 vorstellbar. Dies schreibt das Bundesverkehrsministerium in einem Bericht, der dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen zur Kenntnisnahme vorlag.

Danach sind zwischen dem Bund und Toll Collect zwei Maut-Schiedsverfahren vor demselben Schiedsgericht anhängig. Im ersjavascript:void(0)ten Verfahren hat der Bund im Herbst 2004 gegen die Toll Collect und deren Konsorten Deutsche Telekom AG und Daimler Financial Services AG Klage erhoben auf Leistung von 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz wegen entgangener Mauteinnahmen sowie 1,6 Milliarden Euro Vertragsstrafen wegen diverser Verletzungen des Maut-Betreibervertrags. Dazu gab es im Juni 2008 die erste mündliche Verhandlung, heißt es in dem Bericht. Das Schiedsgericht habe beiden Parteien Gelegenheit eingeräumt, sich bis Anfang April 2009 zu äußern.

Im zweiten Schiedsverfahren habe die Toll Collect GmbH als Betreiberin des deutschen Mautsystems den Bund Ende 2006 auf Zahlung angeblich zu unrecht gekürzter Betreibervergütung, auf Vergütung angeblicher Zusatzaufträge, auf Zustimmung des Bundes zu Unterauftragnehmerverträgen sowie auf die Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnis für das Mautsystem verklagt. Dazu habe es ebenfalls im Juni 2008 eine erste mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht gegeben. Beide Schiedsverfahren sind laut Verkehrsministeriums inhaltlich verschränkt. Daher sei eine einheitliche Entscheidung beziehungsweise ein einheitlicher Vergleich notwendig. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 18.03.2009

7.3.09

Abgeordnete kritisieren geplante Bundesliga-Übertragungszeiten

"... Vertreter aller Fraktionen äußerten während der Sitzung des Sportausschusses am Mittwochnachmittag deutliche Kritik an den von der Deutschen Fußballliga (DFL) in der kommenden Saison geplanten Anstoßzeiten in der 1. und 2. Bundesliga. Insbesondere das am Sonntag um 15.30 Uhr angesetzte und vom DFL-Fernsehpartner Premiere live übertragene Spiel der 1. Bundesliga sei "amteurfußballfeindlich", da es zeitgleich mit den Spielen in den unteren Ligen stattfinde, so hieß es.

DFL-Geschäftsführer Christian Seifert verteidigte den neuen Fernsehvertrag und die damit verbundenen neuen Anstoßzeiten. Er erinnerte an die ursprünglichen Pläne der DFL, die eine Zentralvermarktung durch die Sportrechteagentur Sirius vorgesehen hätten. Diese hätte der Liga jährliche Einnahmen von 500 Millionen Euro zugesichert. Ein Sonntagspiel um 15.30 Uhr wäre zudem nicht vorgesehen gewesen. Der Vertrag musste jedoch aufgelöst werden, da das Kartellamt interveniert hatte. Der jetzige Rechteinhaber Premiere zahle etwa 410 Millionen Euro pro Saison, habe aber im Gegenzug auf fünf verschiedenen Anstoßzeiten bestanden. Seifert forderte, "die Emotionen herunter zu schrauben". Es gehe um etwa 20 Spiele am Sonntag um 15.30 Uhr. "Diese 1.800 Minuten können den Amateurfußball nicht zerstören", so der DFL-Geschäftsführer. Der Fernsehvertrag bringe zudem auch den Amateurvereinen mehr Geld, da die DFL drei Prozent der Fernsehgelder an den Deutschen Fußballbund (DFB) weiterleite.

Reiner Grundmann, Vorsitzender des SC Schaffrath, sieht jedoch als Vertreter der Amateurvereine dennoch deren Existenz gefährdet und befürchtet ein "Massensterben der kleinen Vereine". Um 36 Profivereinen Vorteile zu verschaffen, benachteilige man 26.000 Amateurvereine.

Schon die Verschiebung des Sonntagsspiels von ursprünglich 17.30 Uhr auf 17.00 Uhr habe zu Einbußen geführt. Eine weitere Verschiebung gefährde das Vereinsleben, so Grundmann. Vertreter von ARD und ZDF bezeichneten die neuen Anstoßzeiten als "weder gewünscht, noch gewollt". Man sei jedoch kein Vertragspartner in Sachen Live-Spiel. Der Deutsche Fußballbund (DFB) habe laut Satzung "kein Mittel" gegen das Sonntagsspiel, sagte DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach. Es gebe zwar einen Grundlagenvertrag mit der DFL, der jedoch lediglich wirtschaftliche Dinge, wie etwa die finanziellen Abgaben der an das Amateurlager regle. Diese, so Niesbach, seien "keine Selbstverständlichkeit". Den neuen Fernsehvertrag bezeichnete er als "Kompromiss zwischen der Spitze und der Breite". Schließlich gebe es nun statt sieben nur noch fünf Sonntagspiele.

Die Union forderte von der DFL mehr Rücksicht auf Amateurvereine zu nehmen. Mit dem neuen Fernsehvertrag sorge man für einen "Flächenbrand" und kündige die Solidarität im deutschen Fußball auf. Aus Sicht der SPD-Fraktion fehlt der DFL der emotionale Zugang zum Sport. Dessen Basis bilde immer noch der Breitensport. Die FDP-Fraktion forderte, das Konzept nochmals zu überdenken. Mehr Geld für die Bundesliga allein sei nicht "glücklich machend". Die Grünen wiederum fürchten einen "medialen Overkill", angesichts der ausgedehnten Übertragungen. Die Linksfraktion schließlich warf DFL und DFB vor, sich von der Basis entfernt haben. Es müsse dringend das Gespräch mit den Amateurvereinen gesucht werden. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 04.03.2009

6.3.09

Modernisierung des Patentanwaltrechtes angestrebt

"... Die Patentanwaltskammern sollen mehr Aufgaben erhalten. Wesentliche Aufgaben im Bereich der Zulassung und Aufsicht - beispielsweise für Entscheidung über die Zulassung zur Patentanwaltschaft, deren Widerruf oder die Rücknahme - sollen in Zukunft direkt den Patentanwaltskammern übertragen werden. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (16/12061). Die Regierung begründet ihren Entwurf damit, eine solche Aufgabenverlagerung, die dem Gedanken der Selbstverwaltung der Anwaltschaft Rechnung trage, sei bisher im Bereich der Patenanwaltschaft - anders als bei der Rechtsanwälten - noch nicht erfolgt. Ebenfalls neu geregelt werden soll das Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen, auf das künftig die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung Anwendung finden soll. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 05.03.2009

5.3.09

Gutachter fordern Anpassung des Internet-Rechts

"... Für Unternehmen im Internet sind neue rechtliche Regelungen erforderlich, um die weit verbreitete Rechtsunsicherheit bei der Verwendung von Markennamen oder unklaren örtlichen Zuständigkeiten von Gerichten zu beseitigen. Zu diesem Ergebnis kamen die meisten Sachverständigen bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch zu dem von der FDP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (16/11173). Die Fraktion verfolgt mit ihrem Gesetzentwurf das Ziel, dass Diensteanbieter im Internet nicht mehr verpflichtet sein sollen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, da dies ein Verstoß gegen die E-commerce-Richtlinie der EU sei. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 04.03.2009

4.3.09

Petitionsausschuss kritisiert Benachteiligung von Jurastudenten bei BAföG

"... Wer während des Jurastudiums einen Bachelor-Abschluss (bac. jur.) erwirbt, verliert damit gleichzeitig den BAföG-Anspruch für den Rest des Staatsexamensstudiengangs. Dadurch seien Jurastudenten gegenüber Studierenden anderer Studiengänge benachteiligt, stellte der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen fest und forderte einstimmig, die Regelungslücke zu schließen. Die zugrundeliegende Petition soll daher den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung "Zur Erwägung" zugeleitet werden. Damit will der Ausschuss sicherstellen, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung das Anliegen überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen.

Nach Aussage des Petenten streben die meisten Jurastudenten das erste und zweite Staatsexamen an. Der zusätzliche bac. jur.-Abschluss sei daher nicht der Abschluss der Ausbildung, sondern eine Rückfallabsicherung für den Fall des Nichtbestehens. Zudem erleichtere der bac. jur.-Abschluss das Auslandsstudium im angloamerikanischen Raum. Da Jurastudenten im Rahmen ihres restlichen Staatsexamensstudiengangs nicht weitergefördert würden, seien sie gegenüber anderen Masterstudiengängen benachteiligt.

Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung stellt der Petitionsausschuss eine Regelungslücke fest und verweist unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2006. Das Gericht habe keinen Anhaltspunkt erkennen können, dass der Gesetzgeber die Förderung eines Staatsexamensstudiengangs mit integriertem Erwerb des Bachelor-Grades hätte ausschließen wollen. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 04.03.2009