26.9.05

Locker und flockig formuliert ...

... ist folgende Klausel auf Seite 18 eines mir zur Prüfung vorliegenden Vertragsentwurfes, mit dem ich mich heute u.a. beschäftigt habe:

"Vorangegangene Vereinbarungen sind null und nichtig, außer es wird in diesem Vertrag und seinen Anhängen ausdrücklich Bezug auf sie genommen."

Hmmm, da werde ich wohl doch besser mal eine alternative Formulierung vorschlagen.

24.9.05

USA <--> Germany

Eine liebe Bekannte ist seit einigen Tagen wieder aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt, wo sie wegen ihres Studiums ein halbes Jahr lang gewesen ist. Nachdem Sie den Jetlag überwunden hat, stellt sie sich zwei Fragen:

1. Warum muss ich an der Kasse im Supermarkt keine Steuern auf den ausgezeichneten Preis bezahlen?

2. Warum sind die Leute alle so unfreundlich?

22.9.05

Company Lawyers ...

... sind nicht unbedingt so, wie sie hier (oder hier) dargestellt werden.

Und nicht alle Mitarbeiter/Chefs verhalten sich so wie hier.

Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ...

... ein solcher könnte vielleicht schon bald im Bundestag gestellt werden.

Die SZ berichtet, dass die Sozialdemokraten erwägen, sich durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages vor der Union zur größten Fraktion zu machen. Dies könnte durch eine Änderung einer Regelung in der Geschäftsordnung des Bundestages erreicht werden, die gemeinhin als "Lex Union" gilt.

Derzeit sieht die Geschäftsordnung des Bundestages in § 10 Abs. 1 vor, dass Fraktionen Vereinigungen von Mitgliedern einer Partei im Bundestag oder „solcher Parteien“ seien, „die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen“. Diese Regelung gilt erst (oder schon?) seit Ende der 60er Jahre.

Früher lautete die entsprechende Regelung: „Die Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern des Bundestages, die der gleichen Partei angehören. Die Bildung einer Fraktion durch Mitglieder des Bundestages, die nicht Mitglieder ein und derselben Partei sind, kann nur mit Zustimmung des Bundestages erfolgen.“

Zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages wird lediglich eine einfache Mehrheit im Deutschen Bundestag benötigt. Diese könnte z.B. durch SPD, DIE GRÜNEN und DIE LINKE.PDS erreicht werden.

Ich halte die Spielerei mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für einen legitimen und interessanten Ansatz, um die Mehrheiten der Parteien im Deutschen Bundestag korrekt darzustellen. Mal sehen, ob die SPD diesen Schritt wirklich für erforderlich halten wird, um den Druck auf CDU und CSU weiter zu erhöhen.

Quelle: www.sueddeutsche.de

12.9.05

Doppelt gemoppelt

Erst trifft die Gegenpartei einen außergerichtlichen Vergleich mit einem unserer Tochterunternehmen, der ausdrücklich die Anwaltskosten der Gegenpartei einschließt. Und dann lassen die Anwälte der Gegenpartei uns dennoch eine Kostennote zukommen. Gleich mal ein paar nette Zeilen an die Kollegen formuliert.