27.2.12

Kanalarbeiten


15.2.12

Mediationsgesetz - Kein bisschen Frieden

"... Das neue Mediationsgesetz soll die Schlichtung festgefahrener Konflikte erleichtern. Nun landete es selbst im Vermittlungsausschuss - die Richter wollen die Mediation nicht an externe Berater abtreten. ..."

Quelle: www.ftd.de

12.2.12

Darwin Day

"... Darwin Day is a global celebration of science and reason held on or around Feb. 12, the birthday anniversary of evolutionary biologist Charles Darwin. ..."

Quelle: www.darwinday.org


"... An der Frage von Schöpfung und Evolution entzündet sich der Konflikt zwischen religiösen Fundamentalisten und wissenschaftsorientierten Menschen. Charles Darwin wird zur Identifikations- und Symbolfigur der Skeptiker und Religionsgegner - sie spotten und provozieren in seinem Namen. ..."

Quelle: www.spiegel.de

8.2.12

Gefängnisstrafen für Steuerhinterzieher - Bei einer Million endet die Milde

"... Wer der Staatskasse mehr als eine Million Euro vorenthält, konnte bislang mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, diese milde Praxis zu kippen: Bei schwerer Steuerhinterziehung droht künftig Gefängnis. Auch ein Geständnis in letzter Minute schützt davor nun nicht mehr. ..."

Quelle: www.zeit.de

"...  Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 8. April 2010 wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen – zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof auf die mit dem Ziel höherer Bestrafung eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

1. Der Angeklagte war im Jahr 2001 Mitgesellschafter und Geschäftsführer der P. GmbH. Diese und eine weitere Gesellschaft verkaufte er an die T. AG für 80 Mio. (damals noch) DM. Zusätzlich zum gezahlten Kaufpreis erhielt er Aktien der T. AG im Wert von 7,2 Mio. DM als Gegenleistung dafür, dass er der T. AG den Kauf auch der anderen Gesellschaftsanteile ermöglicht hatte. Dieses Aktienpaket deklarierte er in seiner Einkommensteuererklärung wahrheitswidrig als weiteres Kaufpreiselement. Dadurch erlangte er die günstigere Versteuerung nach dem damals geltenden Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungserlöse, so dass für das Jahr 2002 Einkommensteuer in Höhe von mehr als 890.000 Euro verkürzt wurde.

2. Der Angeklagte war auch nach der Veräußerung weiter Geschäftsführer der P. GmbH, wofür ihm im Jahr 2006 auch Tantiemen in Höhe von mehr als 570.000 Euro zustanden. Um die dafür zu entrichtende Lohnsteuer zu hinterziehen, veranlasste er – als "Gegenleistung" für einen "Verzicht" auf die Tantiemen – deren "Schenkung" an seine Ehefrau und seine Kinder unter Fertigung falscher Unterlagen. Die an sich fällige Lohnsteuer wurde dadurch in Höhe von 240.000 Euro verkürzt.

Das Landgericht hat zwar in beiden Fällen einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr.1 AO) angenommen. Die Strafzumessung des Landgerichts weist aber durchgreifende Rechtsfehler zu Gunsten des Angeklagten auf. Das Ausbleiben strafschärfender Umstände wurde mildernd berücksichtigt. Gewichtige Strafzumessungsgesichtspunkte, die die Strafkammer festgestellt hat (z.B. das Zusammenwirken mit dem Steuerberater beim Erstellen manipulierter Unterlagen) blieben bei der Strafzumessung außer Betracht. Die Urteilsgründe lassen besorgen, die Strafkammer habe sich rechtsfehlerhaft bei der Einzelstrafbildung maßgeblich von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung leiten lassen. Nach der gesetzgeberischen Wertung zur Steuerhinterziehung im großen Ausmaß und den hieraus abgeleiteten Grundsätzen zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe (von im Höchstmaß zwei Jahren) nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08; vgl. Pressemitteilung Nr. 221/08); solche hat das Landgericht hier nicht ausreichend dargetan.

BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 – 1 StR 525/11 ..."

Quelle: Pressemitteilung Nr. 20/2012 des BGH vom 07.02.2012