30.11.06

Website-Betreiber dürfen im Internet veröffentlichte Stadtplan-Ausschnitte nur mit Lizenz für ihre Internetseiten nutzen

"... Wer ohne Lizenz von den Internetseiten eines kartographischen Verlags Stadtplan-Ausschnitte ("Kacheln") herunterlädt und auf seinen eigenen Internetseiten veröffentlicht, verletzt die Urheberrechte des Verlags und ist diesem zu Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs bemisst sich nach der verkehrsüblichen Lizenzgebühr (hier: 650 Euro). Das gilt auch, wenn der Stadtplan nur für kurze Zeit veröffentlicht wird oder die fraglichen Webseiten sehr niedrige Zugriffszahlen aufweisen. ..."

LG München I, Urteil vom 15.11.2006, Az. 21 O 506/05

Quelle: www.otto-schmidt.de

29.11.06

Bundesrechtsanwaltskammer: Einteilung des Jurastudiums in Bachelor und Master sinnvoll

"... Wie geht es weiter mit der Juristenausbildung? - Diese Frage beschäftigte die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer letzten Hauptversammlung in der vergangenen Woche. Nach einer intensiven Diskussion haben sich die Vertreter der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern im Ergebnis einstimmig für die Einführung des europäischen Bachelor/Master-Modells bei der Juristenausbildung ausgesprochen. Nach dem Modell, das auch von der nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter für die Ausbildung künftiger Juristengenerationen favorisiert wird, sollen junge Jurastudenten bereits nach drei Jahren einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss machen können. Das könnte besonders reizvoll für diejenigen sein, die von vorneherein nicht einen der reglementierten juristischen Berufe - Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar - anstreben und beispielsweise durch ein anderes Studium oder eine andere Ausbildung eine interessen- und arbeitsmarktangepasste Qualifikation erwerben wollen. Die künftigen Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare müssen dagegen durch besonders gute Leistungen unter Beweis stellen, dass sie für diese Berufe auch geeignet sind, anderenfalls werden sie zum Masterstudium, das Voraussetzung für das erste Staatsexamen ist, nicht zugelassen.
Der bisherige Vorbereitungsdienst - das Referendariat - soll nach dem Modell auch weiterhin zum so genannten Einheitsjuristen ausbilden, denn nur auf diese Weise, so die Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer, könne gewährleistet werden, dass sich Anwälte, Richter und Staatsanwälte auch künftig auf Augenhöhe begegnen.

"Die frühe Bestenauslese bereits beim Bachelorstudium bietet die Gewähr dafür, dass die jungen Menschen, die zum Masterstudium nicht zugelassen werden, rechtzeitig die Möglichkeit haben, sich beruflich umzuorientieren. Es ist unsozial, jemanden erst fünf Jahre ohne effektive Leistungsnachweise studieren zu lassen um ihm dann, erst im Alter von 25 Jahren oder sogar älter an der Hürde des ersten juristischen Staatsexamens zu zeigen, dass er möglicherweise für den angestrebten Beruf nicht geeignet ist", erläutert Dr. Ulrich Scharf die Überlegungen zu dem neuen Ausbildungsmodell. Auf der anderen Seite garantierten die hohen Leistungsanforderungen für das Masterstudium, dass wirklich nur die Besten Zugang zu den reglementierten Rechtsberufen haben. Durch die dann automatisch verringerte Zahl von Studenten der höheren Semester könne hier dann auch die Qualität der Ausbildung sowohl im Studium als auch im Referendariat weiter verbessert und damit auch die künftige Effektivität unseres Rechtssystems sichergestellt werden, so Dr. Scharf.

Das Bachelor/Master-Modell sieht einen Bachelorabschluss nach dreijährigem Universitätsstudium vor. Während dieses Studiums sollen den Studenten die allgemeinen Grundlagen des Rechts vermittelt werden. Daran schließt sich ein zweijähriges schwerpunktorientiertes Masterstudium an, zu dem jedoch nur die besten Bachelor zugelassen werden. Das absolvierte Masterstudium berechtigt zur Teilnahme an der ersten Staatsprüfung und wird diese erfolgreich abgelegt, kann das Referendariat aufgenommen werden. Nach Ablegen der zweiten juristischen Staatsprüfung kann der Assessor zum Richteramt, als Rechtsanwalt oder, unter weiteren Voraussetzungen, zum Notar zugelassen werden.
Im Grundsatz basiert das Bachelor/Master-Modell auf Überlegungen der europäischen Bildungsminister. Durch die Schaffung grenzüberschreitend vergleichbarer Abschlüsse soll ein europäischer Hochschulraum geschaffen und die Mobilität von Studenten gefördert werden. ..."

Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 27.11.2007

Öffentlichkeitsarbeit von Kanzleien

"... Kanzleien tun sich mit Öffentlichkeitsarbeit bisher eher schwer - sind sie es doch gewohnt, für ihre geistige Leistung etwas zu bekommen, anstatt dafür Geld auszugeben. Einige haben aber dazugelernt, wie sie sich ins Gespräch bringen können. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Gehälterkrieg um Top-Junganwälte

"... Die Zeiten, in denen Kanzleien ihre Nachwuchsprobleme mit Stellenanzeigen bewältigten, sind vorbei. Heutzutage müssen sich Spitzenkanzleien etwas einfallen lassen, um die Top-Kandidaten für sich zu gewinnen. Denn Bewerber mit glänzenden Examina sind hart umkämpft. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Hoher Nettolohn günstig für Elterngeld

"... Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat mit Schreiben vom 03.11.2006 (Az.: S 2361 - 0005 - St 215) zu der Verbindung zwischen Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmerehegatten und dem Elterngeld Stellung genommen. ..."

Quelle: www.lexisnexis.de

28.11.06

Insolvenzverwalter verklagt Kodak

"... Einer der spektakulärsten Insolvenzfälle der vergangenen Jahre bekommt ein gerichtliches Nachspiel. Werner Schreiber, der Insolvenzverwalter der ehemaligen Kodak-Tochtergesellschaft KFS, hat den Mutterkonzern auf eine Zahlung von 74,5 Mill. Euro verklagt. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Kodak - Fotolabor-Vergangenheit holt Unternehmen ein

"... Heute gibt es die Kodak-Labore nicht mehr. Die Mitarbeiter sind in alle Winde zerstreut, die meisten von ihnen arbeitslos. Für Kodak wurde der Verkauf zum Millionengrab und gewaltigen PR-Desaster. Und gegen Uwe Gesper, den 50-jährigen ehrenwerten Privatinvestor, ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim.

Verdacht auf Insolvenzverschleppung, Untreue und Gläubigerbegünstigung lautet der Vorwurf. Auch bei der Sparkasse Heidelberg wurden schon Akten beschlagnahmt. Gegen sie und ihre drei Vorstände wird ebenfalls ermittelt. Bei ihnen vermutet die Staatsanwaltschaft, Gesper Beihilfe geleistet zu haben. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

25.11.06

Umsätze der Top-30-Kanzleien in Deutschland

"... Die Umsätze der Top-30-Kanzleien in Deutschland. Alle Zahlen sind bezogen auf die deutschen Praxen der Kanzleien samt Rechts- und Steuerrechtsberatung; ohne ausländische Büros und Anwälte, ohne WP-Abteilungen. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

24.11.06

Gesetzliches Verbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen?

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bieten eine recht aktuelle Stellungnahme zur Zulässigkeit eines gesetzlichen Verbotes von gewaltverherrlichenden Computerspielen (sog. Killerspielen) als PDF-Dokument zum kostenlosen Download an.

Quelle: www.bundestag.de

23.11.06

Kostenpflichtige Online-Dienste für Juristen im Test - Was bieten beck-online, juris, LEGIOS und LexisNexis?

"... Zum zweiten Mal nach 2004 haben Prof. Dr. Ulrich Noack und Sascha Kremer vom Düsseldorfer Zentrum für Informationsrecht kostenpflichtige Online-Dienste für Juristen einem umfangreichen Test unterzogen. beck-online, juris Standard plus, LEGIOS Bibliothek Recht/Steuern und LexisNexis Recht mussten auf dem Prüfstand ihre Praxistauglichkeit und Nutzerfreundlichkeit in den Kategorien Inhalte, Funktionalität und Bedienung unter Beweis stellen. Die mehr als 150seitige Studie „Die großen Vier: Kostenpflichtige Online-Dienste für Juristen im Test. Was bieten beckonline, juris, LEGIOS und LexisNexis?“ kann ab sofort über die Internetseite des Zentrums für Informationsrecht (http://www.zfi-duesseldorf.de/studie/) bestellt werden. Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der zweiten Auflage der Studie. ..."

Quelle: www.jura.uni-duesseldorf.de

DAV-Vorschlag für neues Berufsrecht für Rechtsanwälte

"... Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist das Berufsrecht für Rechtsanwälte zeitgemäß zu regeln. Die letzte Änderung erfolgte 1994. Daher hat der DAV einen vollständigen Gesetzentwurf für eine novellierte Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vorgelegt. So sollten beispielsweise das anwaltliche Werberecht angepasst, die gemeinschaftliche Berufsausübung und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen neu geregelt werden. Darüber hinaus sei es notwendig, durch Konkretisierung und eindeutige Definition der Zuständigkeiten der Rechtsanwaltskammern die Selbstverwaltung der Anwaltschaft zu sichern.

„Die Anwaltschaft braucht ein zeitgemäßes, fortschrittliches und europafestes Berufsrecht,“ erläutert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Es gelte insbesondere den Tendenzen entgegenzuwirken, die die Selbstverwaltung der Anwaltschaft ganz abschaffen wollen.

Nach den Vorschlägen des DAV soll in der künftigen BRAO keine Regelung für die Werbung von Anwälten enthalten sein. Um Auswüchsen zu begegnen, genüge die allgemeine Regelung, wie beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Auch sei es notwendig, in der gemeinschaftlichen Berufsausübung der Anwälte neue Zusammenarbeitsformen, wie beispielsweise die Aktiengesellschaft, zu ermöglichen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, wenn diese mit der Berufsausübung des Rechtsanwalts vereinbar ist, sollte erleichtert werden.

Nach Ansicht des DAV soll eine Regelung auch für den Datenschutz aufgenommen werden. Demnach würden dann die Regelungen des Berufsrechts als Spezialregelungen den allgemeinen Datenschutz vorgehen. Durch die strenge Pflicht zur Verschwiegenheit des Anwalts und seiner Mitarbeiter könne ein bestmöglicher (optimaler) Datenschutz gewährleistet werden, so dass ein gesonderter Datenschutzbeauftragter für die Kanzleien überflüssig wäre.

Außerdem sei eine Stärkung der Selbstverwaltung der Anwaltschaft für die Zukunft notwendig. Es gelte, nationalen und europäischen Tendenzen entgegenzuwirken, die in die Selbstverwaltung der Anwaltschaft unter dem Deckmantel der „Deregulierung“ nachteilig eingreifen wollten. Daher sei es hinsichtlich der Zuständigkeit und Arbeitsweise der Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer notwendig, dass diese klar und abschließend definiert werden.

Hinsichtlich der Gremienbildung bei den Kammern sei es beispielsweise sinnvoll, eine Briefwahl, so wie es schon bei der Wahl zur Satzungsversammlung praktiziert wird, für die Wahl zum Kammervorstand vorzusehen. Für die Regelungen der Fachanwaltschaft (FAO) hat der DAV der Satzungsversammlung der Anwaltschaft einen Diskussionsvorschlag unterbreitet.

Den BRAO-Entwurf und den Diskussionsvorschlag zur FAO finden Sie hier. ..."

Quelle: www.anwaltverein.de

22.11.06

Wie Deutschlands Konzerne schmieren

"... Schmiergeld bei Siemens, Korruption bei VW, Bestechung bei Rewe: Wer geglaubt hat, dass in deutschen Unternehmen weniger getrickst wird als anderswo, der ist naiv. Obwohl das Image der Deutschen im Ausland gut ist, häufen sich die Korruptionsskandale. ..."

Quelle: www.ftd.de

21.11.06

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You are .jpg. You are very colorful. Sometimes you forget things, or distort the truth. You like working with pictures more than words.

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Gefunden im RA-Blog.

Market Access Database

"...The Market Access Database is an important operational tool of the European Union's Market Access Strategy, supporting a continuous three-way exchange of information between: the EU institutions, Member States and European business. The Market Access Strategy is a key pillar of the EU's Trade Policy which aims to reduce the obstacles faced by European exporters of goods and services. The Market Access Database is a free, interactive, easy to use service providing : Information about Market Access conditions in non-EU countries.

- A systematic way for the European Commission to follow up complaints from businesses about barriers to trade in non-EU countries.

- A mean of ensuring that our trading partners are abiding by their international commitments.

- Better input for defining the EU's trade policy objectives on further trade liberalisation in the framework of the World Trade Organisation (e.g. Doha Development Agenda) and new free trade agreements between the EU and preferential partners (e.g. EU - MERCOSUR)."

Quelle: mkaccdb.eu.int

Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts - Privatkopien umstritten

"... Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Urheberrechts (16/1828) enthaltenen Regelungen zu Privatkopien sind unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montagnachmittag deutlich. Entsprechend der Gesetzesvorlage soll eine private Kopie statthaft sein, sofern das kopierte Material nicht "wirksam" dagegen geschützt ist. Gleichzeitig werde der Industrie ein Kopierschutz ausdrücklich erlaubt, bei dessen Umgehung sich der Endverbraucher wiederum strafbar macht.

Ein Grundrecht auf Privatkopien gebe es nicht, sagte Professor Jürgen Becker von der Zentrale für private Überspielungsrechte. Da jedoch das private Vervielfältigen nicht gänzlich verhindert werden kann, solle es in begrenztem Rahmen und bei gleichzeitiger Vergütungspflicht für die dazu verwendeten Medien und Geräte gestattet werden. Becker forderte am derzeitigen pauschalen Vergütungssystem festzuhalten, da die neu entwickelten DRM-Systeme sich als nicht ausreichend sicher und uneffektiv erwiesen hätten. Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte die "Ungleichgewichtung" des Gesetzes zu Ungunsten der Nutzer. Diese stünden ohne durchsetzbare Rechte da und würden weiterhin verunsichert. Das führe dazu, dass der Verbraucher beim Kauf digitaler Inhalte keine Möglichkeit habe, sich gegen kundenfeindliche Praktiken der Anbieter zu wehren. Damit treibe man den Kunden auf den Markt der illegalen Anbieter. Von Braunmühl forderte, das Gewohnheitsrecht auf Privatkopien in durchsetzbares Recht umzuwandeln. Aus Sicht von Till Kreuzer von iRights.info, einem Büro für informationsrechtliche Expertise, herrscht unter der Bevölkerung ein großes Unverständnis über die sich aus dem Urheberrecht ergebenden Rechten und Pflichten. Dies führe zu Akzeptanzproblemen. Eine verständliche Ausgestaltung insbesondere der Privatkopieregelungen sei für alle Interessengruppen von wesentlicher Bedeutung. Kreuzer sprach sich sowohl gegen weitere Einschränkungen der Privatkopien als auch für die Wiedereinführung einer "Bagatellgrenze" aus. Nicht jedem, der eine CD kopiere, dürfe mit strafrechtlicher Verfolgung gedroht werden, so Kreutzer.

Professor Haimo Schack von der Universität Kiel forderte ebenfalls eine verständlichere Formulierung des Gesetzes. Positiv bewertete er das Festhalten am Recht, digitale Kopien anfertigen zu dürfen. Allerdings solle die Herstellung digitaler Kopien durch Dritte verboten werden, weil dabei eine zu hohe Missbrauchsgefahr bestünde. Die Urheber, so Wolfgang Schimmel von der Initiative Urheberrecht, hätten kein Interesse an harten Restriktionen bei Privatkopien. Da diese ohnehin nicht zu verhindern seien, wünsche man sich eine Regelung mit klaren Rahmenbedingungen, wenn im Vergütungssystem dafür eine angemessene Kompensation geschaffen würde. Diese gewährleiste das Gesetz jedoch nicht. Vielmehr schaffe man erhöhte Anreize für den Einsatz technischer Schutzvorkehrungen, was weder im Interesse der Urheber noch der Verbraucher sei. Lobende Worte für den Gesetzentwurf fand hingegen Professor Mathias Schwarz von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. Der Wegfall der "Bagatellklausel" sei ebenso begrüßenswert wie die von seinem Vorredner beklagten Anreize für den Einsatz technischer Schutzvorkehrungen. Entfallen solle jedoch die Zulässigkeit von Privatkopien durch Dritte."

Quelle: hiB-Meldung vom 20.11.2006

18.11.06

MS Word - Hochgestellte Zeichen schreiben

Aha, es geht also doch, bei MS Word mehr Zahlen als 1, 2 und 3 mit der Taste „Alt GR“ und Buchstaben bzw. alle weiteren erdenklichen anderen Zeichen hochzustellen. :-) Und so funktioniert es: Durch die Tastenkombination „Strg“ und „+“ wird der Cursor hochgestellt, so dass man hochgestellte Zeichen schreiben kann. Mit der Tastenkombination „Strg“ und „#“ kann man tiefgestellte Zeichen schreiben. Durch Wiederholung der jeweiligen Tastenkombination kann man wieder normale Zeichen schreiben.

Ein wenig Googlen hat geholfen. Gefunden bei www.office-loesung.de. Danke!

Bundesregierung hält vollständige Überwälzung der Mehrwertsteuererhöhung für wenig realistisch

"... Die Bundesregierung hält es für wenig realistisch, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 vollständig auf die Endverbraucher abgewälzt werden kann. Dies gelte vor allem für wettbewerbsintensive Bereiche und sei auch bei früheren Steuersatzanhebungen nicht zu beobachten gewesen, heißt es in ihrer Antwort (16/3390) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/3182). Auch dürfe die Anhebung der Steuer nicht isoliert betrachtet werden. Zusammen mit Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit ermögliche ein Teil des daraus resultierenden Steuermehraufkommens eine Senkung des Beitragsatzes zur Arbeitslosenversicherung um 2,3 Prozentpunkte. Dadurch würden Arbeitnehmerhaushalte finanziell entlastet. Durch die Senkung der Lohnnebenkosten könne es zu Preissenkungen kommen, die sich positiv auf die finanzielle Situation von Haushalten mit geringem Einkommen auswirken könnten. Da der ermäßige Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent unverändert bleibe, ergäben sich keine Auswirkungen beim Konsum von Grundnahrungsmitteln, Trinkwasser, Druckerzeugnissen und beim öffentlichen Personennahverkehr. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, beziehen 35,6 Prozent aller Steuerpflichtigen ein zu versteuerndes Einkommen von unter 10.000/20.000 Euro (Ledige/Verheiratete) pro Jahr. Ihr Anteil am Einkommensteueraufkommen liege bei 0,6 Prozent. Die Gruppe der Einkommensbezieher zwischen 10.000/20.000 Euro und 20.000/40.000 Euro betrage 24,6 Prozent, die zu 10,1 Prozent die Einkommensteuer finanzierten. Die Einkommensgruppe zwischen 20.000/40.000 Euro und 30.000/60.000 Euro habe einen Anteil an den Steuerpflichtigen von 21,4 Prozent und finanziere 21,1 Prozent des Steueraufkommens. 9,5 Prozent der Steuerpflichtigen bezögen zwischen 30.000/60.000 Euro und 40.000/80.000 Euro und trügen mit 16,1 Prozent zur Einkommensteuer bei. Die Gruppe der Einkommensbezieher zwischen 40.000/80.000 Euro und 52.152/ 104.304 Euro habe einen Anteil von 4,7 Prozent an den Steuerpflichtigen und fülle das Einkommensteuersäckel zu zwölf Prozent. Schließlich habe die Gruppe der Bestverdiener mit Einkommen von über 52.152/104.304 Euro einen Anteil von 4,2 Prozent an den Steuerpflichtigen und bezahle 40,1 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens. Die Bundesregierung rechnet ferner vor, dass die Belastung einer Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern und Steuerklasse III/2 mit direkten Steuern zwischen 1998 und 2006 gesunken sei. 1998 habe diese Familie bei einem Jahresarbeitslohn von 24.704 Euro Lohnsteuer von 1.606 Euro gezahlt. In diesem Jahr seien es nur noch 914 Euro gewesen. Berücksichtige man das Kindergeld und die Sozialabgaben, zeige sich ein Anstieg des verfügbaren Einkommens im Verhältnis zum Jahresbruttoarbeitslohn von 83,3 Prozent 1998 auf 89,4 Prozent 2006."

Quelle: hiB-Meldung vom 17.11.2006

Hmmm, hat da vielleicht jemand die vorgezogenen Preiserhöhungen im Handel übersehen?

Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) - Energieausweise für Gebäude und Wohnungen sind auf den Weg

"... Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben heute ihren abgestimmten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.

"Energieeffizienz ist auch im Gebäudebereich notwendig. Dazu sollen kostengünstige, leicht verständliche Energieausweise beitragen. Wer Gebäude oder Wohnungen kaufen oder mieten will, kann sich künftig anhand der Informationen in den Energieausweisen besser über die energetischen Eigenschaften verschiedener Objekte informieren", sagte Tiefensee.

Bundesminister Glos betonte: "Der Energieausweis setzet einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Durch eine weitgehende Wahlfreiheit erreichen wir, dass die Bürger dabei nicht übermäßig belastet werden."

Nach der künftigen Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können dabei wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs einsetzen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht wurden. Nur für Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Qualitätsniveau nicht erreichen, soll ab dem 1. Januar 2008 der Bedarfsausweis verbindlich gemacht werden. Übergangsweise soll die Wahlfreiheit zwischen Energieausweisen auf Bedarfs- und auf Verbrauchsgrundlage vor dem 1. Januar 2008 uneingeschränkt gelten.

Um unnötige Kosten zu vermeiden, wird zur Erstellung der Ausweise eine kostenaufwendige Begehung des Gebäudes durch einen Experten nicht vorgeschrieben. Vielmehr kann der Eigentümer dem Experten Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen Energiebedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden.

Zu dem Referentenentwurf werden in den nächsten Wochen die Länder und die Spitzenverbände angehört, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach noch zustimmen. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMWi vom 17.11.2006

17.11.06

Alex - Alkohol am Arbeitsplatz

Quelle: www.ftd.de

Knutschen, Schmusen, Fummeln.

"... Das sollte man bei Flügen in den USA besser vermeiden. Einem Paar, das sich das Turteln an Bord nicht verbieten lassen wollte, drohen bis zu 20 Jahre Haft - wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. ..."

Quelle: www.spiegel.de

16.11.06

Subventionsbetrug beim Bau der Raffinerie in Leuna?

"... 1992 hatte der französische Mineralölkonzern Elf-Aquitaine angekündigt, 3,4 Milliarden Mark in den Bau einer neuen Raffinerie zu investieren. Dafür gab es Subventionen, insgesamt 1,1 Milliarden Mark. Doch bereits 1995, ein Jahr nach dem ersten Spatenstich in Leuna, fielen Schatten auf das deutsch-französische Prestigeprojekt. Von Schmiergeldzahlungen bei der Privatisierung der Raffinerie war die Rede, von aufgeblähten Baukosten und zu Unrecht kassierten Subventionen. Die EU reagierte. 1997 leitete Van Miert ein Hauptprüfverfahren ein, doch den endgültigen Beweis für den Subventionsbetrug musste er schuldig bleiben. Seine Gegner verhöhnten den tragischen Detektiv, der ein Phantom gejagt habe.

Nun, in seinem Kaminzimmer, lächelt Van Miert. Er sieht zufrieden aus, als er die Dokumente vor sich durchsieht. »Wenn wir das gehabt hätten, wäre die Sache ganz sicher anders ausgegangen«, sagt er. Denn diese Papiere belegen erstmals, was die umstrittene Raffinerie gekostet hat – und wofür die Milliardensubventionen tatsächlich verwendet wurden. ..."

Quelle: www.zeit.de

Corporate Responsibility

"... Corporate Responsibility (CR), im Deutschen gleichbedeutend mit „unternehmerischer Verantwortung“, beschreibt den Grad des Verantwortungsbewusstseins eines Unternehmens, wo immer seine Geschäftstätigkeit Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Mitarbeiter, die Umwelt und das wirtschaftliche Umfeld hat. Corporate Responsibility steht im engeren Sinn für eine Unternehmensphilosophie, die Transparenz, ethisches Verhalten und Respekt vor den Stakeholdern in den Mittelpunkt unternehmerischen Handelns stellt. Der Begriff „CR“ umschließt die Themenbereiche Corporate Social Responsibility (CSR), Corporate Governance und Corporate Citizenship.

... Der Begriff Corporate Responsibility kann als Weiterentwicklung des älteren Begriffs der Corporate Social Responsibility angesehen werden und setzt sich als zentrales Konzept für unternehmerische Verantwortung zunehmend im Diskurs gegenüber älteren, konkurrierenden oder weniger umfassenden Begriffen durch. ..."

Quelle: www.wikipedia.de

Corporate Governance

"... Corporate Governance (genaue Übersetzung: Regieren (= Governance) von Körperschaften (=Corporate) beschäftigt sich im Kern mit der Führung und Aufsicht von Organisationen (im Allgemeinen.) Der Begriff ist in seiner Entstehungsgeschichte zunächst mit Organisationen in Verbindung gebracht worden, die ein wirtschaftliches Interesse verfolgen (z.B. Aktiengesellschaften). Mittlerweile wird der Begriff Corporate Governance ausschließlich im Kontext von privatwirtschaftlichen Organisationen bzw. Unternehmen verwendet. In Bezug auf öffentliche Organisationen bzw. Gebietskörperschaften wird der Begriff Public Corporate Governance verwendet.

... Corporate Governance besitzt durch den Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unternehmen eine sehr große Bedeutung, die mittlerweile sogar gesetzlich verankert ist. Im Kontext von Familienunternehmen wird dem Thema zunehmend größere Bedeutung zugewiesen sowie im Bereich von öffentlichen Organisationen (=Public Corporate Governance). ..."

Quelle: www.wikipedia.de

15.11.06

Elektronische Handels- und Unternehmensregister kommen

"... Heute ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

Die Gesetzesänderungen haben drei Schwerpunkte:

1. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragungsverfahren ist unter anderem vorgesehen, dass über Anmeldungen zur Eintragung grundsätzlich „unverzüglich“ zu entscheiden ist; zudem sollen die Ausnahmen vom Erfordernis eines Kostenvorschusses erweitert werden.

Weil die Register elektronisch geführt werden, können Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht werden ─ eine preiswerte und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 soll die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.

2. Offenlegung der Jahresabschlüsse
Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, sollen für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind künftig ebenfalls elektronisch einzureichen; über die Einzelheiten der elektronischen Einreichung wird der elektronische Bundesanzeiger rechtzeitig vor Inkrafttreten des EHUG unter www.ebundesanzeiger.de informieren. Daneben soll für eine Übergangszeit bis Ende 2009 auch eine Einreichung in Papierform möglich sein – dies sieht eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz vor, der vom Bundesrat allerdings noch zugestimmt werden muss.

3. Elektronisches Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de
Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen („one stop shopping“). Das umfasst auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern und zu den veröffentlichten Jahresabschlüssen. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird künftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen müssen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 15.11.2006

Reform der Verbraucherinsolvenz - Eckpunkte eines vereinfachten Entschuldungsverfahrens

"... Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute die Eckpunkte einer Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens vorgestellt. „Das vereinfachte Entschuldungsverfahren schafft einen sozial gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen von Gläubigern und Schuldnern. Es lässt dem redlichen Schuldner eine Chance für einen Neubeginn ohne Schulden“, betonte Zypries.

I. Ausgangslage: Insolvenzordnung von 1999 – eine Chance für redliche Schuldner für einen Neubeginn
Seit 1999 gibt es im deutschen Recht die Möglichkeit der so genannten Restschuldbefreiung. Von der Restschuld befreit wird jeder, der sechs Jahre lang unter Aufsicht eines staatlichen Treuhänders versucht, so viel Geld wie möglich an die Gläubiger zurückzuzahlen. Zu den Aufgaben des Treuhänders gehört, den Gläubigern des Schuldners in den sechs Jahren, die einer Restschuldbefreiung vorgeschaltet sind, so viel Geld wie möglich zurückzugeben. Im Gegenzug darf während dieser Zeit kein Gerichtsvollzieher den Besitz des Schuldners nach Geld oder teuren Elektrogeräten durchsuchen. Vielmehr hat der Arbeitgeber des Schuldners den pfändbaren Teil des Einkommens - bei einem Schuldner ohne Unterhaltspflichten sind das zur Zeit alle Beträge über 985 Euro - an den Treuhänder abzuführen, der dies einmal jährlich an die Gläubiger verteilt. Läuft alles korrekt ab, werden die verbliebenen Schulden gestrichen.

Die heutige Praxis der Verbraucherinsolvenz - insbesondere bei masselosen Schuldnern - steht in der Kritik. Rechtspfleger an den Amtsgerichten und Insolvenzrichter sind dem Ansturm der Verfahren und der damit verbundenen Bürokratie kaum gewachsen. Die Bundesländer klagen über die finanzielle Belastung durch die Stundung der Verfahrenskosten, die etwa 2500 Euro pro Verbraucherinsolvenzverfahren betragen. Diese Kosten soll eigentlich der Schuldner tragen. Ist dieser jedoch mittellos, muss die Justizkasse der Länder einspringen und das Geld im Wege der Stundung vorstrecken. Und eine Befriedigung der Gläubiger ist nicht ernsthaft zu erwarten. In etwa 80 % aller Privatinsolvenzverfahren sind die Schuldner völlig mittellos.

II. Warum brauchen wir ein vereinfachtes Entschuldungsverfahrens?

* Unser heutiges Verbraucherinsolvenzverfahren ist gut – aber es ist zu teuer und zu bürokratisch in Anbetracht der Tatsache, dass von 80 % der Schuldner keine relevanten Einkünfte zu erwarten sind.
* Ist ein Schuldner nachweislich völlig mittellos, so wird ein Insolvenzverfahren aber seinen Zweck verfehlen. In dieser Situation ist es ausreichend, wenn eine sorgfältige Ermittlung der Vermögensverhältnisse des Schuldners erfolgt.
* Das Verfahren soll nicht nur einen Ausgleich zwischen den Interessen des Schuldners und seiner Gläubiger bieten. Es muss sozial gerecht sein und die allgemeinen Interessen des Wirtschaftsverkehrs berücksichtigen.

III. Eckpunkte des vereinfachten Entschuldungsverfahrens bei völlig mittellosen Schuldnern

1. Gang des Verfahrens
Das vereinfachte Entschuldungsverfahren passt sich nahtlos in das geltende Insolvenzverfahren ein. Da keine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist, erfolgt entsprechend § 26 InsO eine Abweisung mangels Masse. Damit ist das Verfahren für den Schuldner jedoch nicht beendet, sondern es wird lediglich die Stufe des eröffneten Insolvenzverfahrens übersprungen und unmittelbar in das Restschuldbefreiungsverfahren übergeleitet.

Bereits das geltende Recht schreibt vor, dass der Schuldner mit seinem Eröffnungsantrag eine Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle vorzulegen hat. Aus dieser Bescheinigung soll sich ergeben, dass eine Einigung mit den Gläubigern entweder ergebnislos versucht oder – so im künftigen Recht – eine solche offensichtlich aussichtslos war. Im Rahmen dieses Bescheinigungsverfahrens wird der Schuldner das umfangreiche Formular, das detailliert seine Vermögensverhältnisse abfragt, gemeinsam mit der geeigneten Person oder Stelle ausfüllen. „Geeignete Personen“ für die Beratung der Schuldner sind etwa Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater. Wer als „geeignete Stelle“ in Betracht kommt, legt jedes Bundesland selbst fest. Staatliche Schuldnerberatungsstellen sind ein Beispiel, in Berlin etwa der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. (Adressen unter www.forum-schuldnerberatung.de)
Wird der Eröffnungsantrag nun mangels Masse abgewiesen, muss der Schuldner die Formulare mit dem Gerichtsvollzieher zu erörtern und an Eides statt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu versichern. Das Gericht kündigt danach die 6-jährige Wohlverhaltensperiode an. In dieser treffen den Schuldner die gleichen Obliegenheiten wie in einem normalen Restschuldbefreiungsverfahren. Gleichzeitig wird der Treuhänder bestellt - etwa ein Rechtsanwalt oder Steuerberater. An ihn muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten. Gläubiger können der Restschuldbefreiung widersprechen. Macht dies ein Gläubiger nicht, kann er nach Ablauf der 6 Jahre seine Forderungen nicht mehr gegen den Schuldner durchsetzen.

2. Neues Vermögen des Schuldners
In dieser 6-jährigen Wohlverhaltensperiode kann es nun dazu kommen, dass der Schuldner etwa durch Erbschaften zu neuem, unvorhergesehenem Vermögen kommt, das bei der Verteilung zu berücksichtigen ist. Dann gilt folgendes Prozedere:

* Erzielt der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode pfändbare Einkünfte, die an den Treuhänder abgetreten wurden, so erfolgt die Verteilung an die Gläubiger bei Beträgen unter 1.000 € gemäß dem Forderungsverzeichnis, das gemeinsam mit der geeigneten Person oder Stelle aufgestellt wurde.
* Bei Beträgen über 1.000 € hat der Treuhänder dies öffentlich bekannt zu machen und die Gläubiger aufzufordern, ihre Forderungen anzumelden. Anhand dieses ergänzten Forderungsverzeichnisses erfolgt, sofern kein Widerspruch erhoben wird, die Verteilung.

3. Kostenbeteiligung des Schuldners
Es ist geboten und gerechtfertigt, den Schuldner, der die Rechtswohltat einer umfassenden Schuldbefreiung erhalten will, in einem bescheidenen Umfang an den Verfahrenskosten zu beteiligen. Gedacht ist hier an eine Größenordnung von 13 € pro Monat. Damit sollen ein Teil der Verfahrenskosten und die Kosten für den Treuhänder abgedeckt werden.

4. Vorteile dieses Verfahrens
Gegenüber alternativen Entschuldungsmodellen und gegenüber dem geltenden Recht, das eine Stundung der Verfahrenskosten kennt, hat dieses vereinfachte Entschuldungsverfahren erhebliche Vorteile:

* Das Verfahren ist in das geltende Recht eingebettet, ohne dass ein zusätzliches Sonderverfahren vorgesehen werden muss. Der regelungstechnische Aufwand ist deshalb überschaubar und löst keine neue Bürokratie aus.
* Über eine Kostenbeteiligung wird dem Schuldner deutlich gemacht, dass er nur über gewisse Eigenanstrengungen eine Entschuldung erreichen kann. Eine Entschuldung zum Nulltarif soll es künftig nicht mehr geben.

Dafür erhält der Schuldner

* den Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
* eine umfassende Entschuldung auch hinsichtlich der nicht genannten Forderungen,
* die gleiche Laufzeit von 6 Jahren wie beim sonstigen Restschuldbefreiungsverfahren. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 14.11.2006

Bundestag hat schärfere Vorschriften für Versicherungsvermittler beschlossen

"... Der Bundestag hat am 26.10.2006 das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts beschlossen. Hiernach ist für die Ausübung des bisher frei zugänglichen Berufs des Versicherungsvermittlers künftig grundsätzlich eine Zulassung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Außerdem werden bestimmte Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber den Kunden festgelegt. Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. ..."

Quelle: www.iww.de

Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung im Internet

"... a) Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.

b) Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen. ..."

BGH, Urteil vom 20.07.2006, Az. I ZR 228/03

Quelle: www.iww.de

AGG - Sorgenfrei benachteiligen?

"... Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt - doch ganz anders als gedacht. Unternehmen klagen über Abzocker, die sich das Regelwerk zunutze machen. Für schutzbedürftige Minderheiten dagegen haben sich die Bedingungen nicht verbessert. ..."

Quelle: www.spiegel.de

14.11.06

Zur Streitwertbemessung bei einer einstweiligen Verfügung gegen Spam-Mails

"... Der Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung, mit der einem Unternehmer die Versendung von Werbe-E-Mails untersagt werden soll, kann 10.000 Euro betragen. Bei diesen so genannten Spam-Mails handelt es sich um ein großes Ärgernis, dessen finanziellem Anreiz nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden kann. ..."

OLG Koblenz 29.9.2006, 14 W 590/06

Quelle: www.otto-schmidt.de

Informationen zum Erbrecht

Das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz bietet eine aktuelle Broschüre mit Informationen zum Erbrecht als PDF-Dokument zum kostenlosen Download. Weitere Publikationen des Ministeriums findet man hier.

Gefunden bei den Lichtenrader Notizen.

2.11.06

Alex - Erste Auswirkungen des AGG?

MBA-Lernmaterial im Internet

"... Die britische Open University (OU) hat eine große Auswahl ihres Lernmaterials frei zugänglich ins Internet gestellt. In der Rubrik "Business & Management" sind momentan acht Einheiten online.

... Nach und nach werden weitere Inhalte eingepflegt. Wer alle Features und auch die Kommunikationsplattform nutzen möchte, kann sich kostenlos registrieren. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Gefunden bei jurabilis!

Arbeitszeugnis: Die Sprache des Chefs

"... Es gibt wieder Jobs. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich so gut wie schon lange nicht mehr. Chancen haben aber vor allem jene, die gut qualifiziert sind - und das auch nachweisen können, etwa mit einem Arbeitszeugnis. Doch die Worte, die sich darin finden, meinen nicht immer das, was sich der unbedarfte Leser denkt. Die vom Arbeitgeber genutzte “Zeugnissprache” ist trügerisch und wird von vielen Arbeitnehmern häufig verkannt. ..."

Quelle: www.zeit.de

1.11.06

Google - Our lawyers say...

"...
Usage: 'Google' as noun referring to, well, us.
Example: "I just love Google, they're soooo cute and cuddly and adorable and awesome!"
Our lawyers say: Good. Very, very good. There's no question here that you're referring to Google Inc. as a company. Use it widely, and hey, tell a friend.

Usage: 'Google' as verb referring to searching for information on, um, Google.
Example: "I googled him on the well-known website Google.com and he seems pretty interesting."
Our lawyers say: Well, we're happy at least that it's clear you mean searching on Google.com. As our friends at Merriam-Webster note, to "Google" means "to use the Google search engine to find information about (as a person) on the World Wide Web."

Usage: 'Google' as verb referring to searching for information via any conduit other than Google.
Example: "I googled him on Yahoo and he seems pretty interesting."
Our lawyers say: Bad. Very, very bad. You can only "Google" on the Google search engine. If you absolutely must use one of our competitors, please feel free to "search" on Yahoo or any other search engine.
..."

Quelle: googleblog.blogspot.com

Gefunden via MarkenBlog und The Trademark Blog.

About Germany´s chimney sweeps

"... Of all the hazards faced by Germany’s plucky chimney sweeps, however, none may be as frightening to them as the prospect of new foreign rivals — leaping across the border from rooftops in Poland or Portugal.

That prospect seems more likely after a recent legal challenge by the European Commission to German laws that have shielded chimney sweeps from competition since the Middle Ages. ..."

Quelle: www.times.com