25.4.09

Bundestag beschließt Schlich­tungs­stel­le der Rechts­an­walt­schaft

"... Der Deut­sche Bun­des­tag hat ...(am 23.04.2009)... mit dem Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung von Ver­fah­ren im an­walt­li­chen und no­ta­ri­el­len Be­rufs­recht die Er­rich­tung einer un­ab­hän­gi­gen, bun­des­weit tä­ti­gen "Schlich­tungs­stel­le der Rechts­an­walt­schaft" be­schlos­sen.

"Recht­su­chen­de kön­nen künf­tig Strei­tig­kei­ten mit ihrer Rechts­an­wäl­tin oder ihrem Rechts­an­walt ein­fach und un­kom­pli­ziert bei­le­gen, ohne die Ge­rich­te an­ru­fen zu müs­sen. Die neue Schlich­tungs­stel­le er­laubt eine ein­ver­nehm­li­che Lö­sung zwi­schen An­walt und Man­dant, die den Rechts­su­chen­den zudem nichts kos­tet. An­ders als bei den be­reits be­ste­hen­den Schlich­tungs­an­ge­bo­ten ört­li­cher Rechts­an­walts­kam­mern darf die Per­son des Schlich­ters nicht aus den Rei­hen der Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te kom­men. Da­durch stär­ken wir das Ver­trau­en der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in die An­walt­schaft. Mit der neuen, bun­des­wei­ten Schlich­tungs­stel­le tra­gen wir er­heb­lich zur Ver­mei­dung ge­richt­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen und damit auch zur Ge­richts­ent­las­tung bei", er­klär­te Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries.

Der Ge­setz­ent­wurf ori­en­tiert sich an dem Vor­bild an­de­rer er­folg­rei­cher "Om­buds­stel­len" wie etwa bei Ban­ken oder Ver­si­che­run­gen. Die Schlich­tungs­stel­le der Rechts­an­walt­schaft soll bei der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer an­ge­sie­delt wer­den. Ihre Un­ab­hän­gig­keit von der An­walt­schaft wird durch die ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen an die Per­son des Schlich­ters und durch die vor­ge­schrie­be­ne Be­tei­li­gung eines Bei­rats si­cher­ge­stellt. Dem Bei­rat, der bei der Er­nen­nung des Schlich­ters und dem Er­lass der Schlich­tungs­ord­nung mit­wirkt, müs­sen neben Ver­tre­tern der Rechts­an­walt­schaft min­des­tens pa­ri­tä­tisch auch Ver­tre­ter der Ver­brau­cher­ver­bän­de und an­de­rer Ein­rich­tun­gen (Ver­bän­de der Wirt­schaft, des Hand­werks oder der Ver­si­che­run­gen) an­ge­hö­ren.

Der Tä­tig­keits­be­reich der Schlich­tungs­stel­le der Rechts­an­walt­schaft wird sich auf alle zi­vil-​recht­li­chen Strei­tig­kei­ten wie bei­spiels­wei­se über die Höhe der An­walts­ver­gü­tung (Ho­no­rar­strei­tig­kei­ten) oder über Haf­tungs­an­sprü­che des Man­dan­ten gegen den An­walt (An­walts­haf­tung) er­stre­cken.

Die Teil­nah­me am Schlich­tungs­ver­fah­ren, des­sen Durch­füh­rung so­wohl der Rechts­an­walt als auch der Man­dant be­an­tra­gen kön­nen, ist für beide Sei­ten frei­wil­lig.

Die neue Schlich­tungs­stel­le er­gänzt die be­ste­hen­den lo­ka­len Schlich­tungs­ein­rich­tun­gen der Rechts­an­walts­kam­mern und er­öff­net den Man­dan­ten die Mög­lich­keit, die Be­rech­ti­gung an­walt­li­cher Ho­no­rar­for­de­run­gen oder das Be­ste­hen von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen wegen an­walt­li­cher Falsch­be­ra­tung durch eine von der An­walt­schaft un­ab­hän­gi­ge In­sti­tu­ti­on über­prü­fen zu las­sen, ohne so­gleich den Rechts­weg be­schrei­ten zu müs­sen.

Das Ge­setz be­darf nicht der Zu­stim­mung des Bun­des­ra­tes. Es soll zum 1. Sep­tem­ber 2009 in Kraft tre­ten. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 23.04.2009

24.4.09

Anhörung zum Entwurf des Anlegerentschädigungsgesetzes

"... Unterschiedlich bewerten Experten das Vorhaben der Bundesregierung, den Anlegerschutz durch eine Erhöhung der Mindestdeckung für Einlagen zum 30. Juni 2009 von 20.000 auf 50.000 Euro zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung auf 100.000 Euro soll ab dem 31. Dezember 2010 erfolgen. Damit gebe es eine "effiziente Umsetzung" der EU-Richtlinie zum Anlegerschutz, erklärte der Zentrale Kreditausschuss in einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (16/12255, 16/12599). Außerdem ging es um die von der FDP-Fraktion in einem Antrag (16/11458) geforderte grundsätzliche Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 22.04.2009

23.4.09

Grünes Licht für das Gendiagnostikgesetz

"... Der Gesundheitsausschuss hat den Weg für das schwarz-rote Gendiagnostikgesetz freigemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von Union und SPD verabschiedete der Ausschuss am Mittwochvormittag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen" (16/10532, 16/10582) in modifizierter Fassung. Die Fraktionen von FDP und Die Linke enthielten sich, während die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ablehnte. Keine Zustimmung fand ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion (16/3233) zum selben Thema.

Ziel des Regierungsentwurfs, der am Freitag abschließend im Bundestagsplenum behandelt werden soll, ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich genetischer Untersuchungen zu stärken und gleichzeitig Missbrauch von Untersuchungsergebnissen zu verhindern. So sollen genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden dürfen. Erlauben Untersuchungen eine Voraussage über die Gesundheit der untersuchten Person oder eines ungeborenen Kindes, soll eine Beratung vor und nach der Untersuchung zwingend vorgeschrieben werden. "Genetische Beratung soll einem Einzelnen oder einer Familie helfen, medizinisch-genetische Fakten zu verstehen, Entscheidungsalternativen zu bedenken und individuell angemessene Verhaltensweisen zu wählen", heißt es in dem Entwurf.

Die vorgeburtliche genetische Untersuchung soll dem Gesetzentwurf zufolge auf rein medizinische Zwecke beschränkt werden. Bei der Untersuchung dürfen nur Eigenschaften festgestellt werden, die die Gesundheit des ungeborenen Kindes vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Zulässig sein sollen vorgeburtliche Untersuchungen etwa auf das Down-Syndrom, nicht aber vorgeburtliche Tests zu Krankheiten, die erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausbrechen können.

Auch genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung wie Vaterschaftstests sollen nur zulässig sein, wenn die zu untersuchende Person eingewilligt hat. Bei heimlichen Vaterschaftstests soll ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen.

Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass Versicherungsunternehmen von Kunden keine genetischen Untersuchungen verlangen dürfen. Auch sollen sie nicht Auskünfte über bereits vorgenommene genetische Untersuchungen erhalten dürfen. Allerdings sollen die Ergebnisse solcher bereits erfolgter Untersuchungen der Versicherung vorgelegt werden müssen, wenn es um sehr hohe Versicherungssummen ab 300.000 Euro geht.

Arbeitgeber sollen ebenfalls keine genetischen Untersuchungen von Mitarbeitern fordern dürfen. Auch soll ihnen die Verwendung der Ergebnisse von Untersuchungen untersagt werden, die in einem anderen Zusammenhang vorgenommen wurde. Verwenden dürfen sollen sie Informationen aus Gentests indes, wenn dies aus Arbeitsschutzaspekten erforderlich ist.

Keine Mehrheit fanden mehrere Änderungsanträge von Linksfraktion und Grünen. Die Linksfraktion hatte in ihrer Vorlage die Streichung eines Gesetzespassus zu "Ausnahmeregelungen bezüglich DNA-Tests zur Klärung von Verwandtschaftsverhältnissen in Pass- und Aufenthaltsangelegenheiten" gefordert. Sie kritisierte, der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, auf Achtung der persönlichen und körperlichen Integrität sowie des Schutzes der Familie und ethische Prinzipien würden damit außer Kraft gesetzt beziehungsweise eingeschränkt.

In der Debatte wertete die SPD-Fraktion das geplante Gesetz etwa hinsichtlich der Beratung als "substanziellen Schritt nach vorn". Die CDU/CSU-Fraktion betonte, damit werde der jetzige, gesetzlose Zustand "wesentlich verbessert". Die FDP-Fraktion kritisierte einige Regelungen als unzureichend, auch wenn der Entwurf "gut gemeint" sei. Die Linksfraktion sah in der Vorlage einen Schritt in die richtige Richtung "mit einigen Schwachstellen". Die Grünen-Fraktion monierte "deutliche Mängel" in der Regierungsvorlage. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 22.04.2009

22.4.09

Mediation - Neue Regeln für die außergerichtliche Streitbeilegung

"... Mediation - noch immer ein Exot für viele Unternehmen. Experten sehen die Gründe dafür darin, dass es bislang in Deutschland kaum gesetzliche Regeln gibt, wie und unter welchen Umständen eine gütliche Streitschlichtung stattfinden kann. Dabei kommen Mediatoren mittlerweile in vielen Bereichen zum Einsatz: etwa im Familienrecht, im Verwaltungsrecht oder auch im Arbeitsrecht. Das Verfahren gilt - im Vergleich zum Gerichtsprozess - als günstig und effektiv.

Neue Regeln sollen nun verlässliche Grundlagen für die Mediation schaffen - und das Instrument damit populärer machen. Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant ein Gesetz für Mediation in Deutschland. Bis zum Sommer soll ein Eckpunktepapier und dann zum Jahresende eine Kabinettsvorlage entstehen. "Das Gesetz soll die außergerichtliche Mediation bundesweit vereinheitlichen", sagt ein Insider. ..."

Quelle: www.ftd.de