4.4.06

Soldaten in Uniform vor Gericht

Im law blog von RA Udo Vetter kann man immer wieder etwas lernen. So z.B. dass Soldaten nur ausnahmsweise in Uniform vor Gericht auftreten dürfen, nämlich in Dienstlichen Angelegenheiten oder bei einem entsprechenden Befehl. Geregelt ist dies in der “ZDv 37/10″:

Soldaten vor Gericht: 314. Bei Verfahren, die den DIENSTLICHEN BEREICH des Soldaten berühren […] tragen Soldaten den Dienstanzug, Grundform, sofern nicht ein Verbot, Uniform zu tragen, ausgesprochen worden ist. In allen ANDEREN Fällen ist Zivilkleidung zu tragen. Ist Zivilkleidung nicht vorhanden, kann der Disziplinarvorgesetzte das Tragen der Uniform befehlen.

Link: www.lawblog.de

2 Comments:

Anonymous Anonym said...

Dieses Wissen wird gemeinhin während der Wehrdienstzeit vermittelt. Ungedient?

04 April, 2006 13:04  
Blogger Stefan D. said...

Gedient, ist aber schon länger her.

04 April, 2006 13:20  

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