25.4.07

Nationaler Ethikrat fordert Neuregelung bei Organspenden

"... Angesichts des großen Mangels an Spenderorganen hat sich der Nationale Ethikrat für eine Neuregelung bei Organspenden ausgesprochen. Das Gremium legte heute in Berlin dazu ein Stufenmodell vor, das über die bisher geltenden Regelungen des Transplantationsgesetzes hinausgeht. So sollen künftig Organe von Verstorbenen entnommen werden können, wenn diese zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben und auch die Angehörigen keine Einwände haben. Vor Inkrafttreten dieser Regelung soll aber der Staat dafür Sorge tragen, dass die Bürger zu einer persönlichen Erklärung über ihre Spendenbereitschaft aufgefordert werden und über die Konsequenzen Bescheid wissen. ..."

Quelle: www.aerzteblatt.de

23.4.07

Klagen gegen die Kürzung der Pendlerpauschale?

"... Die Kürzung der Pendlerpauschale ist möglicherweise verfassungswidrig – doch auf ein Urteil aus Karlsruhe müssen die Steuerzahler noch Jahre warten. ..."

Quelle: www.zeit.de

Juristenausbildung - BRAK fordert Erhalt der Ausbildung zum Einheitsjuristen

"... Die Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern haben sich auf ihrer Hauptversammlung in Speyer noch einmal ausdrücklich für die Beibehaltung des juristischen Vorbereitungsdienstes und den Erhalt der Ausbildung zum so genannten Einheitsjuristen ausgesprochen.

Der Einheitsjurist sei ein hohes Gut der deutschen Juristenausbildung und dürfe nicht preisgegeben werden, heißt es in der heute verabschiedeten Resolution der Kammern. Nur so könne gewährleistet werden, dass sich beispielsweise Richter und Rechtsanwälte auch weiterhin auf Augenhöhe begegnen. Damit wenden sich die Rechtsanwaltskammern erneut gegen Tendenzen, von einer einheitlichen juristischen Ausbildung abzurücken, und lehnen weiterhin eine getrennte Ausbildung bei den reglementierten juristischen Berufen ab.

"Wenn man eine qualitativ hochwertige juristische Ausbildung will, muss den künftigen Anwälten und Richtern ein fundierter Einblick in die jeweils andere Tätigkeit ermöglicht werden, erläutert Rechtsanwalt Dr. Ulrich Scharf die Position der Rechtsanwaltskammern. Nur eine einheitliche theoretische und praktische Ausbildung unterteilt in unterschiedliche Ausbildungsstationen - sichert ein gegenseitiges Verständnis und dient damit im Ergebnis der Effektivität der Rechtsdurchsetzung.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich bereits vor geraumer Zeit für die Umsetzung der Bologna-Beschlüsse durch ein universitäres Bachelor-/ Masterstudium ausgesprochen, an das sich für die erfolgreichen Absolventen dann der praktische Vorbereitungsdienst anschließt. Ein solches Modell vereint die Reformziele auf europäischer Ebene mit den bewährten Modellen der gegenwärtigen Juristenausbildung und gewährleistet eine hohe Qualität der Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe. ..."

Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 20.04.2007

Gefunden bei jurabilis.

22.4.07

Bloggende Anwälte, potentielle Mandanten?

"... Der Kampf um Mandanten wird immer härter. Zwar sind die Zeiten vorbei, in denen unter Anwälten Werben grundsätzlich verpönt war. Allein die deutschen Wirtschaftskanzleien geben im Schnitt 2,2 Prozent ihres Honorarvolumens für Marketing aus. Das zeigt der Anwaltsmonitor 2007. Dennoch ist Selbstmarketing in der Juristenbranche noch immer ein schwieriges Thema. Schließlich lassen sich die Qualitäten eines Strafverteidigers oder Arbeitsrechtlers kaum durch Anzeigen vermitteln. Und ein Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt hat auch keinen großen Werbeetat. Wie aber können Anwälte das Vertrauen neuer Mandanten gewinnen?

Der Trend: durch Tagebuchschreiben im Internet. Die Weblogs sind zum Lieblings-Kommunikationswerkzeug der Branche geworden. ..."

Quelle: www.wiwo.de

Ein wenig überschwänglich der Artikel, aber dennoch recht interessant. Immerhin werden einige bekanntere Blawgs benannt. Allen voran natürlich das Vorzeigeweblawg law blog. Ich denke aber, dass nur einige bloggende Juristen einen wirklichen Mehrwert aus dem Bloggen schlagen. Die meisten Blawgen um des Blawgens Willen ... :-)

Gefunden in der Handakte WebLAWg.

20.4.07

Steuernummer für jeden und für immer

"... In einer gewaltigen Registrierungsaktion werden die Deutschen vom Fiskus ab dem Sommer durchnummeriert. Doch außer Datenschützern interessiert das kaum jemanden. ..."

Quelle: www.ftd.de

Neue Handelsblatt-Serie: Wirtschaftsanwälte

"... Das Handelsblatt stellt in seiner neuen Serie „Deutschlands Top-Wirtschaftsanwälte“ jeden Tag exklusiv einen der Spitzenjuristen im Porträt vor. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

19.4.07

Rechtsanwalts-AG und Börsengang?

"... Eine australische Rechtsanwaltskanzlei plant den Börsengang. Die Sozietät Slater & Gordon will vor allem fachfremde Anteilseigner wie Banken oder Versicherungen als Investoren gewinnen.
... Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (AG) soll umgerechnet 21,5 Mill. Euro in die Kasse spülen, schreibt das Branchenblatt „The Lawyer“. Mit dem Geld wollen die Australier in Asien expandieren. International agierende Kanzleien in Deutschland reagieren jedoch ablehnend: Sie fürchten um ihre Unabhängigkeit und warnen vor undurchsichtigen Strukturen – zum Nachteil der Mandanten. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Erfolgshonorare für Anwälte?

"... Karlsruhe überlässt dem Gesetzgeber, ob er das Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte aufhebt. Nur in Ausnahmefällen muss er sie zulassen. Das könnte den Markt verändern. ..."

Quelle: www.ftd.de

Wie dürfen sich Anwälte bezeichnen?

"... Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hatte neue Regeln zur Folge. Seitdem steigt die Verwirrung unter Juristen darüber, wer sich wie bezeichnen darf. ..."

Quelle: www.ftd.de

18.4.07

Der digitale Mandant - Das Beispiel Juraxx

"... Preistafeln an der Eingangstür, apfelgrüne Wände, 34 Filialen in ganz Deutschland: Mit einem ungewöhnlichen Konzept irritiert der Kanzleiverbund Juraxx die Branche. Die Anwälte vernetzen sich deutschlandweit und versprechen so Beratung in jedem Fall – ob deutsches Pferderecht oder amerikanisches Familienrecht. ..."

Quelle: www.ftd.de

Virtuelle Kanzlei & elektronische Akte - Der Anwalt im Wohnmobil

"... Früher nannte man sie Aussteiger - Menschen, die Deutschland verlassen und per Caravan die Welt bereisen. Heute gehört die bodenständige Berufsgruppe der Anwälte zu der Spezies, die sich Traumreisen erlauben kann und gleichzeitig arbeitet. Neue Techniken machen es möglich. ..."

Quelle: www.ftd.de

13.4.07

Unabsteigbar?

Siebter. Sieht wieder gut aus. Schönes Wochenende.

Berufswunsch Anwalt - Die fettten Jahre sind vorbei?

"... Viele Jahre stand die Juristerei für sichere Gewinne auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten. Doch das scheint vorbei. Laut einer Studie des Nürnberger Instituts für Freie Berufe, welches im vergangenen Jahr 4000 deutsche Anwälte befragte, geht es besonders mit kleinen Kanzleien ökonomisch bergab. Während internationale Großkanzleien Einstiegsgehälter von 80 000 Euro und mehr zahlen, sanken die Einkommen westdeutscher Einzelanwälte innerhalb von zwei Jahren um 4,3 Prozent. Ihr Durchschnittsgewinn lag 2004 bei nur noch 45.000 Euro vor Steuern, so die Studie im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer. ..."

Quelle: www.welt.de

Gefunden bei strafblog.de.

5.4.07

Juristenausbildung - Juristische Fakultäten in Baden-Württemberg zum "Stuttgarter Modell"

"... Das Anliegen ist richtig, der Weg ist falsch

Gemeinsame Presseerklärung der Dekane der Juristischen Fakultäten des Landes Baden-Württemberg zum Vorschlag einer Reform der Juristenausbildung der Justizminister Goll und Mackenroth vom 02. April 2007

1. Wir unterstützen das Anliegen der Justizminister,

- die Juristenausbildung zukunfts- und international wettbewerbsfähig zu machen,
- in der Juristenausbildung dem wachsenden Umfang und der wachsenden Komplexität des Rechts besser gerecht zu werden,
- arbeitsmarktgerecht auszubilden und
- die Frage einer europäischen Form der Juristenausbildung ("Bologna-Modell") offen zu diskutieren und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

2. Den vorgeschlagenen Weg halten wir jedoch für nicht für richtig. Denn die aktuelle Juristenausbildung ist auch im internationalen Vergleich leistungsfähig. Sie spiegelt die Stärken des Justizstandorts Deutschland wider. Die aktuelle Juristenausbildung hat folgende Vorteile:

a) Junge Juristen, die die heutige zweistufige Ausbildung in der Universität ("Theorie") und im Vorbereitungsdienst ("Praxis") durchlaufen haben, sind beim Abschluss der Ausbildung in sämtlichen Rechtsberufen sofort einsetzbar. Das ist im europäischen Ausland nicht der Fall. Die zweistufige Ausbildung eröffnet deutschen Absolventen auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt gute Berufschancen. Den Vorbereitungsdienst schlicht abzuschaffen, ist ein Schritt in die falsche Richtung.

b) Die Staatsexamen haben sich bewährt. Sie schaffen für den Arbeitsmarkt übersichtliche und vergleichbare Abschlüsse, gewährleisten die Freizügigkeit der Juristen im Bundesgebiet und ermöglichen die Durchlässigkeit juristischer Berufe. Sie garantieren den "Einheitsjuristen", der sowohl über methodische Kompetenz verfügt als auch in der ganzen Breite des Rechts (einschließlich seiner europäischen und internationalen Bezüge) bewandert ist. Und sie werden der gemeinsamen Verantwortung von Staat und Universitäten für die Juristen-ausbildung gerecht.

3. Der Vorschlag, die gesamte Juristen-ausbildung zwingend und flächendeckend auf B.A. / M.A. umzustellen, würde – jedenfalls in der Gestalt, wie es die Minister vorschlagen – die Berufschancen junger Absolventen nachhaltig verschlechtern.

a) Das vorgeschlagene, dreijährige B.A. bzw. LL.B.-Studium mit "Grundstudium, Praktika- und Vertiefungsphase" vermag für sich allein keine hinreichend geschulten, in allen Rechtsbereichen fachlich kompetente junge Juristen hervorzubringen. Welche Berufschancen die künftigen juristischen Bachelors haben sollen, bleibt unklar. Daher ist zu erwarten, dass – wie sich auch im Ausland und in anderen B.A. / M.A.-Studiengängen abzeichnet – nahezu alle Bachelors ins M.A. bzw. LL.M.-Studium gehen. Aber was wäre dann in der Sache gewonnen? Nur wenn den Bachelors – entsprechend dem Charakter des B.A.-Abschlusses als "berufsqualifizierend" – der Zugang zu Rechtsdienstleistungsberufen eröffnet würde, wäre zu erwarten, dass nicht alle ins M.A. bzw. LL.M.-Studium wechseln. Aber dann wäre die Qualität der Rechtsdienstleistungen in Deutschland gefährdet. Wir sehen zudem Nachteile für unsere Studierenden, die für ein "BA"-Studium von 6 Semestern 3.000 € Studiengebühren zahlen müssen, ohne Zugang zu den Rechtdienstleistungsberufen zu erhalten.

b) Ein zweijähriges M.A. bzw. LL.M.-Studium als "Praxisphase und universitäre Vertiefungs- und Wahlfachphase" soll funktional das heutige Schwerpunktbereichsstudium und den Referendarsdienst (insgesamt 4 Jahre) zusammenführen. In diesem Zeitrahmen wäre das für Lehrende wie Lernende ein Ding der Unmöglichkeit. Die Fakultäten können die Organisation der Praxisphase nicht gewährleisten. Die Vertiefung oder auch nur die Durchführung eines akademischen Studiums ist in diesem Modell unmöglich. Wie auf diesem Weg eine "einheitliche Befähigung zur Ausübung aller juristischen Berufe" erreicht werden soll, bleibt unerfindlich.

4. Nicht alles muss beim Alten bleiben. Daher sollten die Fakultäten frei sein, zusätzliche B.A. bzw. LL.B. oder M.A. bzw. LL.M.-Studiengänge im Bereich der Rechtswissenschaften anzubieten, die sich im Wettbewerb bewähren können.

- Schon heute bieten sämtliche Fakultäten in Baden-Württemberg postgraduale Studiengänge mit Erfolg an. Es soll daher den Fakultäten freigestellt werden, ob und inwieweit sie B.A. / M.A. Studiengänge bereitstellen und sich mit anderen Fakultäten verzahnen. Jedoch muss die Kernausbildung deutscher Juristen weiter dem Leitbild des akademisch gebildeten Einheitsjuristen ("als Universalisten") verpflichtet bleiben. Das Staatsexamen garantiert Transparenz und Durchgängigkeit.
- Ein LL.B.-Studium lässt sich auch ohne Abschaffung der Staatsexamen verwirklichen. Die Universität Mannheim erwägt, ein solches LL.B-Studium anzubieten. Es soll den Absolventen die Wahl eröffnen, entweder unmittelbar ins Berufsleben einzutreten oder das Staatsexamen anzuschließen (und damit Zugang zu den regulierten juristischen Berufen wie Richter, Rechtsanwalt und Notar zu erhalten) oder aber ein spezialisiertes LL.M.- oder Masterprogramm in einem anderen Fach zu belegen. Solche Modelle können in einen Wettbewerb mit dem tradierten Modell der Staatsexamen treten.

5. Wir verweigern uns nicht sinnvollen Reformen. Derzeit setzen die Juristischen Fakultäten des Landes Baden-Württemberg mit großem Engagement die erst 2000 beschlossene Reform der Juristenausbildung um:

- Wir wählen nach individuellen Kriterien unsere Studierenden auch untereinander im Wettbewerb um die besten Köpfe selbst aus.
- Wir wollen die Orientierungs- und Zwischenprüfung effektiv umsetzen, um frühzeitig weniger geeignete Studierende auf andere Studiengänge zu verweisen.
- Aus den Studiengebühren werden moderne, intensive und effektive Lehrformen finanziert – zugleich "Verlegenheitsstudierende" abgeschreckt.
- Im Schwerpunktbereichsstudium und der es abschließenden Universitäts-prüfung werden die Studierenden praxisnah an einzelne Berufsfelder herangeführt, ohne dass der "Einheitsjurist" aufgegeben wird.
- Die anwaltsorientierte Ausbildung, wie sie z.B. längst in Heidelberg praktiziert wird, bereitet zielgerichtet auf die Berufspraxis vor.
- Die durchschnittliche Studiendauer nähert sich dem gesetzlichen Leitbild von vier Jahren plus Examen.

6. Wir werden jede Reform mittragen, die zu einer Qualitäts-verbesserung der Juristenausbildung führt. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die durch den Curricularnormwert festgeschriebene Betreuungsrelation Lehrpersonal – Studierende deutlich verbessert wird.

Heidelberg, den 04. April 2007
Sprecher des Fachbereichs Rechtswissenschaft Prof. Dr. Jochen Glöckner (Konstanz),
Dekan Prof. Dr. Helmut Heiss (Mannheim),
Dekan Prof. Dr. Burkhard Hess (Heidelberg),
Dekan Prof. Dr. Walter Perron (Freiburg),
Dekan Prof. Dr. Joachim Vogel (Tübingen). ..."

Quelle: Gemeinsame Presseerklärung der Dekane der Juristischen Fakultäten des Landes Baden-Württemberg vom 04.04.2007

Gefunden bei Satorienfelder.

Informationen zur Reform der Juristenausbildung

Die Website von Prof. Dr. Diederich Eckardt, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Trier, bietet u.a. eine umfangreiche Sammlung von Materialien zur Reform der Juristenausbildung, darunter Informationen, Links und Literaturhinweise.

Link: www.diederich-eckardt.de

4.4.07

Gesundheitsreform - 14 Fragen, 14 Antworten

"... Am Sonntag tritt das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft: Was ändert sich mit der Gesundheitsreform? Was bedeuten die Änderungen für den Versicherten? Was hat es mit Wahltarifen, Selbstbehalt und Kostenerstattungstarif auf sich? Andreas Mihm beantwortet die 14 wichtigsten Fragen. ..."

Quelle: www.faz.net

Juristenausbildung - DAV fordert Qualitätssteigerung

"... Der Deutsche Anwaltverein (DAV) nimmt Presseberichte über eine Initiative der Länder Baden-Württemberg und Sachsen zur Abschaffung eines Referendariats in der Juristenausbildung mit Interesse zur Kenntnis. „Wir freuen uns, dass die Politik endlich die Notwendigkeit die Juristenausbildung zu reformieren anerkennt. Weil der Reformbedarf mit Händen zu greifen ist, haben wir im Oktober 2006 einen Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung nebst Begründung der Politik vorgelegt“, so DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger. Unerlässlich sei eine praxisbezogene Juristenausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung.

Die heute in einer Pressekonferenz vorgestellten Vorschläge der Reform lassen Zweifel aufkommen, ob das Reformziel eine Qualitätssteigerung so erreicht werden kann. Reformziel muss sein, die gegenwärtige Qualität nicht nur zu erhalten, sondern zu steigern. Der DAV warnt davor, sich bei Reformüberlegungen nur von finanzpolitischen Erwägungen leiten zu lassen: „Wenn zu viele Lehrinhalte in das Studium gepackt werden und das Referendariat aus Spargründen völlig abschafft wird, ist die Gefahr groß, dass die Juristenausbildung insgesamt in ihrer Qualität drastisch heruntergefahren wird“, so Kilger.

Nach Ansicht des DAV müsse am Ende jeder reformierten Juristenausbildung, soweit die Anwaltschaft betroffen ist, eine Anwältin oder ein Anwalt stehen, der selbständig, eigenverantwortlich und mit hoher Qualität eine Kanzlei führen und Bürger rechtlich beraten kann. „Wir wollen, dass der Anwaltsberuf ein Vertrauensberuf bleibt. Mandanten müssen sich auf die Qualität des anwaltlichen Rates verlassen können.“ Das DAV-Modell einer echten Anwaltsausbildung sei bisher alternativlos. Nun sei zu prüfen, ob die Vorschläge der Minister Goll und Mackenroth dazu kompatibel seien. ..."

Quelle: Pressemitteilung des DAV vom 02.04.2007

Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Stuttgarter Reformmodell zur Juristenausbildung sei auch auf zwei Interviews im Deutschlandfunk vom 30.03.2007 und in Spiegel Online vom 03.04.2007 mit Cord Brügmann vom Deutschen Anwaltverein hingewiesen.

Juristenausbildung - Bundesrechtsanwaltskammer gegen Pläne zur Abschaffung des Referendariats

"... Nachdem das baden-württembergische und das sächsische Justizministerium heute Pläne zur Reform der Juristenausbildung der Öffentlichkeit vorgestellt haben, weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) noch einmal nachdrücklich auf die große Bedeutung des praktischen juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) als Ergänzung zum universitären Studium hin.
Der Vorschlag der beiden Bundesländer sieht vor, das Jura-Studium auf einen Bachelor- und einen Masterabschluss umzustellen und die sich bisher an das Studium anschließende zweijährige praktische Vorbereitungszeit einschließlich des Zweiten Staatsexamens abzuschaffen.

Grundsätzlich ist die BRAK offen für eine Umstellung der juristischen Universitätsausbildung auf das Bachelor-/Mastermodell. Entsprechend hatten sich bereits im November vergangenen Jahres die Vertreter der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern auf ihrer Hauptversammlung ausgesprochen.

Vehement wendet sich die Kammer jedoch gegen die Pläne, Referendariat und Zweites Staatsexamen abzuschaffen.

"Eine fundierte Ausbildung fordert neben theoretischem Wissen selbstverständlich auch umfassende praktische Erfahrungen", erläutert Dr. Bernhard Dombek, Präsident der BRAK die Haltung der Berufsvertretung. "Effektiv und sinnvoll sind diese Erfahrungen aber nur zu erwerben, wenn dabei auf bereits vorhandenes Fachwissen zurückgegriffen werden kann. Anderenfalls bleibt es bei einem bloßen "Hineinschnuppern" in den Beruf, das auf keinen Fall für eine eigene berufliche Tätigkeit qualifiziert. Nur mit einem juristischen Staatexamen, das nach dem Referendariat sowohl die theoretischen als auch die praktischen Kenntnisse der angehenden Juristen abprüft, wird sichergestellt, dass Rechtsprechung und Rechtsberatung auch künftig in guten Händen liegen."

Nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltkammer gewährleistet nur die gemeinsame Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Notaren einen erweiterten Blick über den Tellerrand, der für eine kompetente Berufsausübung unabdingbar ist. Eine anwaltliche Beratung beispielsweise erfordert gründliche Kenntnisse der richterlichen Arbeit.

Die BRAK schlägt ihrerseits ein Modell vor, bei dem einem dreijährigen Bachelorstudiengang ein zweijähriger Masterstudiengang folgt. Das Erste juristische Staatsexamen wird dann als Eingangsprüfung für den einheitlichen Vorbereitungsdienst ausgestaltet und garantiert mit hohen Leistungsanforderungen, dass wirklich nur die Besten Zugang zu den reglementierten Rechtsberufen haben. Durch die dann automatisch verringerte Zahl von Referendaren können die Qualität der Ausbildung weiter verbessert und gleichzeitig Kosten eingespart werden. Mit diesen Vorstellungen findet sich die Kammer auf einer Linie mit der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, die sich ebenfalls für den Erhalt des Einheitsjuristen mit zweitem Staatsexamen ausspricht. ..."

Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 02.04.2007

3.4.07

Neues Blawg - Nein zum Stuttgarter Modell!

Gegen das Stuttgarter Reformmodell zur Juristenausbildung spricht sich das neue Blawg von Prof. Dr. Thomas Rüfner, Universität Trier mit dem Namen "Nein zum Stuttgarter Modell!" aus.

Juristenausbildung - Kritik an Stuttgarter Reformmodell aus Bayern

"... Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert die Vorschläge zur Reform der Juristenausbildung aus Baden-Württemberg und Sachsen: "Die Folge wäre weniger Qualität für den rechtsuchenden Bürger!"

Mit Unverständnis hat die bayerische Justizministerin Merk auf die heute vorgestellten Vorschläge ihrer Amtskollegen Goll und Mackenroth reagiert, die Juristischen Staatsprüfungen und das Referendariat zugunsten einer einphasigen Juristenausbildung mit Bachelor- und Masterabschlüssen abzuschaffen und die bisherigen Staatsprüfungen zu streichen. Merk: "Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass der Rechtsanwalt, der sie berät und der Richter, der ihren Fall verhandelt, ihre Qualifikation in einem verlässlichen und aussagekräftigen Prüfungsverfahren unter Beweis gestellt haben. Dass den Kollegen Goll und Mackenroth bei ihrem Vorschlag nicht wohl ist, zeigt, dass sie eine "staatliche Beteiligung" an der Masterprüfung der Universitäten vorsehen, ohne allerdings auch nur anzudeuten, wie diese beschaffen sein soll." Auch die Abschaffung des juristischen Vorbereitungsdienstes würde zu Lasten der Qualität der Rechtspflege gehen. Merk: "In Europa ist für angehende Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ein durchschnittlich zweijähriger Vorbereitungsdienst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums Standard."

Merk abschließend: "Die Justizministerkonferenz hat erst im November 2005 nach eingehender Prüfung beschlossen, dass eine Umstrukturierung des Jurastudiums auf das Bachelor-Master-System mangels realistischer Berufsperspektiven für die große Mehrheit der Studierenden, die das Studium mit dem Bachelor-Grad abschließen würden, derzeit nicht sinnvoll ist." An diesem Be-fund habe sich bislang nichts geändert. Auch Herr Goll und Herr Mackenroth zeigten keine Perspektiven für juristische Bachelors auf. ..."

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium der Justiz vom 02.04.2007

Juristenausbildung - Stuttgarter Reformmodell

"... Mit einer zügigen und dennoch guten Universitätsausbildung mit anschließender Berufseinarbeitung am angepeilten Arbeitsplatz wollen Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) und der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU) die Jurastudenten auf die gewachsenen Anforderungen von heute in den juristischen Berufen optimal vorbereiten.

„Die Juristenausbildung ist reformbedürftig. Wir wollen das Ausbildungssystem zukunftsfähig machen. Die Komplexität und der Umfang des zu beherrschenden Rechtsstoffes steigen ständig. Damit kommt das gegenwärtige System immer weniger zu recht. Warum soll außerdem jeder Jurastudent intensiv auch auf das Richteramt vorbereitet werden, obwohl weniger als zehn Prozent der Absolventen diesen Beruf überhaupt ergreifen und sich die große Mehrheit als Rechtsanwalt niederlässt? Egal also, ob ein Student nach seinem Studium Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar oder Unternehmensjurist werden will, wir wollen ihm während der universitären Ausbildung das notwendige Rüstzeug dafür mitgeben, dass er sich im gesamten Spektrum der möglichen Berufe leicht einarbeiten kann“, sagten Goll und Mackenroth.

Die Minister stellten am Montag in Stuttgart ihre Reformüberlegungen für die deutsche Juristenausbildung zur öffentlichen Diskussion. Ihre Vorschläge orientieren sich an einer zweistufigen Ausbildung in der Bachelor/Master-Struktur des Bologna-Prozesses. Der Schwerpunkt liege auf der Förderung der wissenschaftlich-methodischen Fähigkeiten der jungen Juristen. Nicht der berufsfertige, sondern der wissenschaftlich ausgebildete Einheitsjurist, der sich nach der Universitätsausbildung problemlos in jeden juristischen Beruf einarbeiten könne, sei gefordert. „Wir wollen kein Drittes Staatsexamen und wir wollen erst recht keine Verlängerung der Ausbildungszeit“, betonten die Minister. Auf Dauer werde man sich auch in der Rechtswissenschaft nicht der Umsetzung des Bologna-Prozesses hin zu einer Bachelor/Master-Ausbildung verschließen können, da die meisten Studiengänge auf dieses Modell international ausgerichtet würden. Die Notwendigkeit, warum Juristen an einem Sonderweg namens „Staatsexamen“ festhalten müssten, sei nicht erkennbar, so Goll und Mackenroth.

Das von Goll entwickelte „Stuttgarter Reformmodell“ sieht für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen eine sechs Semester dauernde Grund-studiums-, Praktika- und Vertiefungsphase vor, die mit dem Erwerb des Bachelorgrades abgeschlossen wird. Damit haben die Studenten zugleich einen ersten Abschluss, der auch Grundlage für Masterstudiengänge verwandter Fachrichtungen sein kann. Daran schließt sich eine weitere Praxisphase und universitäre Vertiefungs- und Wahlfachphase von insgesamt vier Semestern an. Hier soll der Pflichtstoff bis zum Masterabschluss nochmals vertieft, verfestigt und erweitert werden. Die Masternote der jungen Volljuristen setzt sich aus den Beurteilungen in den Praxisphasen, einer Masterarbeit sowie Klausuren und einer mündlichen Prüfung zusammen, die unter staatlicher Beteiligung stattfinden sollen, ohne dass der Charakter als Universitätsprüfung verloren geht. Mit der so gestalteten Universitätsausbildung erwerben die jungen Juristen die einheitliche Befähigung zur Ausübung aller juristischen Berufe. Sie sind jedoch zunächst noch nicht zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt. Dazu bedarf es einer Berufseinarbeitung, die bereits im späteren Berufsumfeld stattfinden soll.

„Die Praxisphase des Masterstudiums und die sich anschließende Berufseinarbeitungszeit würde das bisherige Referendariat ersetzen. Das macht Sinn, weil ein angehender Rechtsanwalt anderen beruflichen Anforderungen ausgesetzt sein wird, als ein junger Staatsanwalt oder Richter, auf dessen Tätigkeit das Referendariat momentan noch zugeschnitten ist“, bemerkten die Minister. Das durch den Wegfall des Referendariats einzusparende Geld könne in die universitäre Ausbildung gesteckt werden und dort der Verbesserung der Qualität zu Gute kommen. Darüber hinaus sei der Staat bereit, sich an dem Masterabschluss zu beteiligen, wenn dies gewünscht sei, sagten Goll und Mackenroth.

„Den klassischen Volljuristen werden wir trotz aller für ihn sprechenden Qualitätsargumente in zehn Jahren voraussichtlich nicht mehr haben. Durch ein Festklammern an dieser herkömmlichen berufspraktischen Ausbildung dürfen wir uns nicht Optionen für eine Reform der Juristenausbildung verbauen. Wir müssen die jungen Juristen fit für die Herausforderungen auf dem Rechtsmarkt machen“, sagten die Minister. Andererseits gelte es zu verhindern, dass Verlegenheitsstudenten Rechtswissenschaften studieren wollen. Auch komme es angesichts der jetzigen Ausbildungsstruktur immer wieder vor, dass Studenten nach dem zweiten gescheiterten Versuch, das Erste Staatsexamen zu bestehen, nach zehn Semestern und mehr die Universität mit der Qualifikation ´Abitur und Führerschein´ verlassen müssten. „Hier gilt es im Interesse der Studenten schon in einer möglichst frühen Phase des Studiums die Weichen zwischen Scheitern und Erfolg zu stellen“, so Goll und Mackenroth. ..."

Quelle: Pressemitteilung des Justizministerium Baden-Württemberg vom 02.04.2007

2.4.07

Reformvorschläge für die Juristenausbildung

"... Die Juristenausbildung muss nach Meinung der Justizminister Baden-Württembergs und Sachsens, Ulrich Goll (FDP) und Geert Mackenroth (CDU), reformiert werden. Sie wollen das zweite Staatsexamen durch Master-Abschlüsse ersetzen und das Referendariat streichen. ..."

Quelle: www.fr-online.de

1.4.07

Boxen - Frauenboxen - Männer boxen gegen Frauen - Seniorenboxen

Das Boxen scheint derzeit eine Renaissance zu erfahren, jedenfalls bei TV-Sendern, die sich bisher nicht oder nur in anderen Sportarten mit qualitativ anspruchsvoller Sportberichterstattung ausgezeichnet haben.

Boxen - Kann interessant sein. Oft aber hält der Hauptkampf nicht das, was man sich davon versprochen hat. Traurig, wenn am Ende des Abends feststeht, dass das eigentliche Highlight die Anmoderation durch Michael Buffer war.

Frauenboxen - Ich schaue mir ja auch kein Frauenfussball an...

Männer boxen gegen Frauen - Noch schlimmer als Frauenboxen!

Seniorenboxen - Entweder stellt sich der Comebacker als vergleichbar aktiv und eloquent wie ein Sandsack dar. Oder die wirklich spannende Frage ist nicht, welcher Boxer den Kampf gewinnt, sondern dreht sich vor allem darum, welcher der beiden TV-Zuschauer so lange wach bleiben kann, um den Ausgang des Kampfes nicht zu verschlafen...

Hoffentlich steigt bald wieder ein Kampf mit den Klitschkos!

Nachtrag: Siehe auch Livebloggen: Maske vs. Hill im RA-Blog. ;-)