24.10.08

Asset Backed Securities und die Subprime-Krise

"... Die aktuelle Finanzkrise hält nun schon über ein Jahr an und sorgt mit den jüngsten Ereignissen erneut für Schlagzeilen. Längst hat die Krise über die USA hinaus weltweit an den Finanzmärkten für Verwerfungen gesorgt und wirkt sich bereits auf die Realwirtschaft aus. Ein Begriff, der immer wieder im Zusammenhang mit der Finanzkrise fällt, ist der der Asset Backed Securities (ABS). Es handelt sich hierbei um ein komplexes Finanzierungsinstrument, das die aktuelle Krise mit verursacht hat. In diesem Beitrag sollen daher Funktionsweise und Rolle der ABS in der aktuellen Finanzkrise überblicksartig dargestellt werden. ..."

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

22.10.08

EuGH: Keine Pflicht für Telefonnummer im Impressum

Die IHK Region Stuttgart berichtet über ein Urteil des EuGH (Urteil vom 16. Oktober 2008, Az. C 287/07), nach dem Website-Betreiber, die ihre Produkte über das Internet anbieten, nicht zwingend eine Telefonnummer im Impressum nennen müssen, da es offensichtlich sei, dass es andere Kommunikationswege als das Telefon gebe, die den Kriterien einer unmittelbaren und effizienten Kommunikation im Sinne der E-Commerce-Richtlinie genügen könnten.

12.10.08

Großes Fernsehen

Marcel Reich-Ranicki lehnt den Deutschen Fernsehpreis für sein Lebenswerk ab. Köstlich.

9.10.08

Web 2.0 für Juristen

"... Bislang waren die Juristen heimatlos. Es gab kein großes Onlinenetzwerk, das sich gezielt an Rechtsanwälte und Richter wendet. Ein Netzwerk von Juristen, für Juristen, über Juristisches.

Mit der Seite www.legalonramp.com soll sich das ändern. Sie soll nach dem Willen ihrer Betreiber endlich den internationalen Onlineklub für Juristen bieten, der bisher fehlte. ...

Auch Lexisnexis, einer der führenden Anbieter juristischer Fachinformationen, baut gerade eine eigene Onlineplattform auf: Martindale-Hubbell Connected soll Anfang 2009 allen interessierten Juristen offen stehen, berichtet Derek Benton von Lexisnexis. Derzeit probieren noch etwa 100 ausgewählte Tester aus 22 Ländern die neue Webseite aus. ..."

Quelle: www.ftd.de

8.10.08

Leitfaden zur Impressumspflicht

"... Das Bundesjustizministerium hat ein neues Serviceangebot: Seit heute ist ein Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt.

Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, er stellt aber für alle Beteiligten eine nützliche Orientierungshilfe dar.

"Mit diesem Angebot wollen wir zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. So wird eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Der Leitfaden kann keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen bieten - das ist schon wegen der vielen offenen Rechtsfragen auf diesem Gebiet nicht möglich. Wer sich daran orientiert, kann aber das Risiko einer berechtigten Abmahnung verringern, weil der Leitfaden dabei hilft, das Impressum so zu formulieren, dass es möglichst wenig Schwachstellen enthält", ergänzte Zypries.

Einleitend werden Sinn und Zweck des "Impressums" kurz erläutert ("I. Warum überhaupt ein 'Impressum'?"). Den Kern des Leitfadens ("II. Erstellen einer Anbieterkennzeichnung") bilden Hinweise dazu, wann die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht ("1. Muss ich die Anbieterkennzeichnungspflicht nach dem Telemediengesetz erfüllen?"), wann welche Angaben zu machen sind ("2. Welche Angaben muss ich machen?") und wie die Anbieterkennzeichnung zu gestalten ist ("3. Wie muss ich die Anbieterkennzeichnung platzieren?"). Abgeschlossen wird der Leitfaden mit einem Hinweis auf Gütesiegel für den Online-Handel und auf die eCommerce-Verbindungsstelle ("III. Weiterführender Hinweis").

Um das Abmahnrisiko zu minimieren rät der Leitfaden dazu, in Zweifelsfällen vom Bestehen einer Anbieterkennzeichnungspflicht auszugehen. Zudem werden eher zu umfangreiche als zu knappe Angaben empfohlen. Auf juristische Erläuterungen wird so weit wie möglich verzichtet. Nur wo Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind, wird auf diese Unsicherheit hingewiesen. Der Leitfaden geht vom aktuellen Rechtszustand aus. Es ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung bestehende Zweifelsfragen im Laufe der Zeit beantwortet. Daher wird der Leitfaden zukünftig auf seine Aktualität geprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 07.10.2008