24.3.06

Sudoku

In Anbetracht der Tatsache, dass soeben das Wochenende für mich begonnen hat, lade ich alle Besucher von Weblawg.de zu einer oder mehreren Runde(n) Sudoku ein. Viel Spass!

Bitte hier klicken, um Sudoku zu spielen.

21.3.06

ITunes - Der falsche Gegner

"... Fahrgäste, die in der U-Bahn rhythmisch zucken, haben meist nicht Schüttelfrost, sondern iPod: Apples MP3-Player ist bei den Konsumenten ein Hit. Doch das Geschäftsmodell des Konzerns ist noch ausgefeilter. Im Online-Musikshop iTunes kann sich die iPod-Gemeinde dank einer speziellen Software exklusiv den Stoff für das Abspielgerät herunterladen. Das französische Parlament sieht darin eine Einschränkung des Wettbewerbs und will Apple zwingen, das System auch für Nutzer von Konkurrenzprodukten zugänglich zu machen. Das ist weder im Sinne eines dynamischen Marktes noch der Konsumenten. ..."

Quelle: www.ftd.de

17.3.06

US-Militärjuristen kritisieren Befragungsmethoden von Gefangenen in Guantanamo Bay

Die Washington Post berichtet über eine Stellungnahme von Militärjuristen, die Vorgehensweisen in der Befragung von Gefangenen in dem US-Amerikanischen Militärgefängnis Guantanamo Bay auf Kuba kritisch sehen:

"... The top lawyers for the Army, Navy and Marine Corps have told Congress that a number of aggressive techniques used by military interrogators on a detainee at the Guantanamo Bay prison were not consistent with the guidelines in the Army field manual on interrogations.
Their conclusions are in sharp contrast to the findings of a previous military investigation into allegations of abuse at the U.S. military prison. ..."

In dem Bericht erfährt man auch, dass auf Betreiben des Senators John McCain (Rep.) neue Richtlinien für das militärische Verhalten erstellt werden, die zukünftig für eine zurückhaltendendere Behandlung von Militärgefangenen sorgen sollen.

"... The contradiction of that view by service lawyers highlights the internal debate about the new Army Field Manual, which has been scheduled for release several times but has been held up by high-level administration discussions. Because of a new law written by McCain, the field manual has become the legal standard for all U.S. military interrogation practices, which must not include cruel, inhuman or degrading treatment. ...
A senior military official said the new manual, as currently written, will include a classified section that will go only to soldiers and leave them less discretion in interrogations. It will not allow the use of tactics inconsistent with the Geneva Conventions, the official said. ..."

Quelle: www.washingtonpost.com (Kostenlose Registrierung erforderlich)

16.3.06

Moussaoui-Prozess - Rückt die Anklage von der Todesstrafe ab?

" ... Nach Ausschluss ihrer wichtigsten Zeugen vom US-Terrorprozess gegen den Franzosen Moussaoui denkt die Staatsanwaltschaft darüber nach, ihre Forderung nach der Todesstrafe aufzugeben. Gleichzeitig versuchen sie, die Richterin umzustimmen und die Zeugen doch noch zuzulassen.
Die Bundesstaatsanwaltschaft bat Richterin Leonie Brinkema, ihre Entscheidung zu überdenken. ...
Sollte es bei dem Ausschluss bleiben, erwägt die Staatsanwaltschaft offenbar, nicht mehr länger an ihrer Forderung nach der Todesstrafe festzuhalten. ...
In dem bislang einzigen US-Verfahren um die Terroranschläge des 11. September 2001 geht es nur noch um das Strafmaß, da Moussaoui bereits gestanden hatte, von den Anschlagsplänen gewusst zu haben. ..."

Quelle: www.spiegel.de

15.3.06

Kurzer Prozess

"In Saudi-Arabien ist ein Richter verurteilt worden, weil er in Mekka eine Taube totgefahren hat. Es war ein kurzer Prozess mit nur einem Teilnehmer. ..."

Quelle: www.ftd.de

Moussaoui-Prozess in den USA wird fortgesetzt

"... Der von einer Einstellung bedrohte US-Prozess gegen den wegen der Anschläge vom 11. September angeklagten Zacarias Moussaoui wird fortgesetzt.
Richterin Leonie Brinkema entschied allerdings am Dienstag auch, einige Hauptzeugen von dem Verfahren auszuschließen. Sie seien unerlaubt von einer Regierungsanwältin mit Informationen versorgt worden. Ursprünglich hatte Brinkema deshalb sogar erwogen, den Antrag der Ankläger auf eine Todesstrafe für Moussaoui abzuweisen. ..."

Quelle: www.reuters.de

Den Wortlaut des gestrigen Beschlusses der Richterin Brinkema finden Sie hier bei FindLAW. Danke für den Hinweis an German American Law Journal.

14.3.06

US-Regierung droht schwere Schlappe im Moussaoui-Prozess

"... Seit Jahren bemüht sich die US-Regierung für Zacarias Moussaoui die Todesstrafe zu erreichen. Der 37-jährige Franzose ist der bislang einzige Angeklagte in den USA, dem im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September der Prozess gemacht wird. Doch jetzt steht die Bush-Administration möglicherweise vor einer dramatischen Niederlage. Richterin Leonie Brinkema verkündete heute, den Prozess für 48 Stunden auszusetzen, um über eine mögliche Einstellung des Verfahrens nachzudenken. Das vorzeitige Ende des Prozesses wäre eine absolute Sensation. Moussaoui wäre dann zwar zu lebenslanger Haft verurteilt, würde jedoch einem Todesurteil entgehen. ...
Brinkema hatte ursprünglich verfügt, dass kein Zeuge vorab Zugang zu Prozessaussagen erhalten solle. Dennoch unterrichtete eine Anwältin der amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde (TSA) vier Angestellte der Flugaufsicht (FAA) detailliert über die Inhalte mehrerer geschlossener Sitzungen, über die Strategie der Anklage sowie über ein Verhör eines FBI-Agenten am ersten der bislang fünf Prozesstage. ...
Damit habe die zum Justizministerium gehörende Bundesanwaltschaft "bedeutende Fehler" begangen und gegen die verfassungsmäßigen Rechte des Angeklagten sowie "die Integrität des Justizsystems" verstoßen, kritisierte Brinkema. ..."

Quelle: www.spiegel.de

13.3.06

Streit um das Internetportal MeinProf.de

"... Sie wollten ihren Professoren nicht länger hilflos ausgeliefert sein, deshalb haben Berliner Studenten das Internetportal MeinProf.de gegründet. Auf der Website können Studenten ihre Dozenten und deren Vorlesungen bewerten. Schon in den ersten drei Monaten kamen 25.000 Bewertungen zusammen. Den Professoren gefällt das nicht: Sie wollen jetzt gegen das Internetportal klagen. ...
Im Fall von Ernst Winkler war das Urteil vernichtend. Das wollte der Professor nicht auf sich sitzen lassen. Er schrieb eine Beschwerde-Email und drohte den Gründern des Internetportals mit juristischen Folgen. "Dieses Portal ist eine Katastrophe. Es schädigt den Ruf von Professoren und ganzen Hochschulen. Und alles nur, weil überforderte Studenten ihren Frust dort abladen wollen", sagt Winkler. ...
Um Ärger zu vermeiden, löschen nun die Gründer den Eintrag, wenn sich ein Professor beschwert. Erst ein Gerichtsprozess wird die rechtliche Lage endgültig klären: Es ist strittig, ob die Persönlichkeitsrechte des Professors oder das Interesse der Studenten überwiegt. Den drohenden Anwaltskosten sehen die vier Gründer gelassen entgegen: Die Seite ist mittlerweile so beliebt, dass Studenten aus ganz Deutschland zusammenlegen wollen."

Quelle: www.heute.de

Examenspanne im Bayerischen Staatsexamen bestätigt

Nach übereinstimmenden Berichten der Passauer Neuen Presse und den Nürnberger Nachrichten hat ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums bestätigt, dass am Donnerstag, dem 10.03.2006, an allen sieben Universitäten mit Juristen-Ausbildung die falschen Aufgaben an rund 1100 Studenten ausgegeben worden seien.

Am dritten Prüfungstag erhielten die Studenten bereits die für den vierten Prüfungstag vorgesehen Fragen. Während an sechs Hochschulen das Examen mit diesen Aufgaben geschrieben wurde, kam es in Regensburg zu Verfahrensfehlern. Weil die mit der Aufsicht beauftragten Personen erst einmal um Rat fragen wollten, durften 115 Prüflinge vorübergehend den Raum verlassen, nachdem sie die falschen Aufgaben aus den Umschlägen geholt hatten. Da die Regensburger Examenskandidaten untereinander über die Lösung der Aufgaben diskutieren konnten, sei die Prüfung am Donnerstag abgebrochen worden und müsse nachgeholt werden.

Weil ein Examenskandidat, der in Nürnberg das Examen allein in einem Zimmer geschrieben hat, am dritten Prüfungstag die korrekte Aufgabe erhalten habe und die Fragen nun schon kannte, konnten an die 1100 anderen Prüflinge am vierten Prüfungstag nicht einfach die zunächst für dritten Prüfungstag vorgesehenen Aufgaben ausgeteilt werden. Statt dessen wurde bayernweit eine Ersatzaufgabe verwendet.

Quellen: www.pnp.de und www.nn-online.de

Nachtrag: Auch die Mittelbayerische hat das Thema jetzt aufgegriffen.

11.3.06

Nichtrauchergesetz?

Laut Beck-Aktuell soll es unter den Gesundheitspolitikern des Bundestages eine breite Unterstützung für ein Nichtrauchergesetz geben, das über eine freiwillige Selbstverpflichtung etwa des Hotel- und Gaststättengewerbes hinausgehen soll.

Hmmm, erst mal abwarten, bis ein konkreter Gesetzesentwurf vorliegt. Ich erinnere mich an wenigstens zwei gescheiterte Anläufe eines Nichtrauchergesetzes.

Quelle: rsw.beck.de

Danke für den Hinweis an Feder-und-Paragraph.de.

Examenspanne im Bayerischen Staatsexamen?

Christian Wolf berichtet in seinem Weblawg Andere Ansicht über eine (oder mehrere?) Panne(n) im derzeitigen Schriftlichen Teil des Ersten Juristischen Staatsexamens in Bayern, an dem er teilnimmt. Das Übel nahm seinen Lauf, als im dritten Examenstermin die vierte Klausur ausgeteilt wurde. Dadurch kam es wohl zu Verzögerungen mit dem Beginn der Klausur. Mittlerweile scheinen sich die Gerüchte zu steigern, offizielle Stellungnahmen stehen derzeit wohl noch aus.

Quelle: Christian Wolf

Zwischenzeitlich gibt es auch schon Informationen der Presse zu dem Thema. Das Oberbayerische Tagblatt hat sich der Sache angenommen.

Quelle: www.ovb-online.de

10.3.06

EVENING CLASSES FOR MEN!!!

Soeben erreichte mich eine E-Mail mit sehr respektlosen Inhalten, die meiner Frau allerdings mehr als ein Schmunzeln entlocken könnten.

"EVENING CLASSES FOR MEN!!!
ALL ARE WELCOME
OPEN TO MEN ONLY

Note: due to the complexity and level of difficulty, each course will accept a maximum of eight participants
sign up early and get a discount on registration
The course covers two days, and topics covered in this course include:


DAY ONE

HOW TO FILL ICE CUBE TRAYS
Step by step guide with slide presentation

TOILET ROLLS- DO THEY GROW ON THE HOLDERS?
Roundtable discussion

DIFFERENCES BETWEEN LAUNDRY BASKET & FLOOR
Practicing with hamper (Pictures and graphics)

DISHES & SILVERWARE; DO THEY LEVITATE/FLY TO KITCHEN SINK OR DISHWASHER BY THEMSELVES?
Debate among a panel of experts.

LOSS OF VIRILITY
Losing the remote control to your significant other - Help line and support groups

LEARNING HOW TO FIND THINGS
Starting with looking in the right place instead of turning the house upside down while screaming - Open forum


DAY TWO

EMPTY MILK CARTONS; DO THEY BELONG IN THE FRIDGE OR THE BIN?
Group discussion and role play

HEALTH WATCH; BRINGING HER FLOWERS IS NOT HARMFUL TO YOUR HEALTH
PowerPoint presentation

REAL MEN ASK FOR DIRECTIONS WHEN LOST
Real life testimonial from the one man who did

IS IT GENETICALLY IMPOSSIBLE TO SIT QUIETLY AS SHE PARALLEL PARKS?
Driving simulation

LIVING WITH ADULTS; BASIC DIFFERENCES BETWEEN YOUR MOTHER AND YOUR PARTNER
Online class and role playing

HOW TO BE THE IDEAL SHOPPING COMPANION
Relaxation exercises, meditation and breathing techniques

REMEMBERING IMPORTANT DATES & CALLING WHEN YOU'RE GOING TO BE LATE
Bring your calendar or PDA to class

GETTING OVER IT; LEARNING HOW TO LIVE WITH BEING WRONG ALL THE TIME
Individual counsellors available"

8.3.06

Open Source Jahrbuch 2006

Aus der Medieninformation Nr. 50 vom 1. März 2006 der TU Berlin:

"... Auf der diesjährigen CeBIT stellt das Fachgebiet Informatik und Gesellschaft der TU Berlin das Open Source Jahrbuch 2006 vor. Mit diesem in Deutschland einzigartigen Referenzwerk trägt die TU Berlin dem anhaltenden Interesse an Open Source Rechnung. Die nunmehr dritte Ausgabe dieses umfangreichen Kompendiums widmet sich den immer vielfältiger werdenden Facetten der Diskussion. Neben wissenschaftlichen Beiträgen zur Rolle von Open Source in der Wissensgesellschaft von Autoren wie dem US-amerikanischen Rechtsprofessor Lawrence Lessig finden sich auch Erfahrungsberichte aus der Praxis mit konkreten Handlungsempfehlungen für Entscheidungsträger in Wirtschaft und Verwaltung. So berichtet etwa der Leiter der Hauptabteilung Informationstechnologie der Stadt München, Wilhelm Hoegner, über die Erfahrungen der Linux-Migration (LiMux). LiMux ist ein Münchner Projekt, das bis Ende 2008 freie Software auf den derzeit ca. 14.000 Arbeitsplatzrechnern der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etablieren wird.
Das Open Source Jahrbuch 2006 wird auf der CeBIT, die vom 9. bis 15. März 2006 in Hannover stattfindet, am Stand der TU Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt (Halle 9, Stand B39). Herausgeber und Mitglieder der Redaktion stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Das Open Source Jahrbuch wurde in Zusammenarbeit des Fachgebiets Informatik und Gesellschaft der TU Berlin mit dem Verlag Lehmanns Media erstellt. Studierende und Mitarbeiter des Lehrstuhls publizieren das Jahrbuch in eigener Regie. Das Buch wird, wie auch im letzten Jahr, als Ganzes im Internet frei zugänglich sein. Viele Artikel stehen unter offenen Creative-Commons-Lizenzen, die eine breite, auch kommerzielle, Nutzung für die Allgemeinheit ermöglichen.
Für das aktuelle Buch konnten Autoren wie der deutsch-US-amerikanische Informatiker sowie Computer- und Medienkritiker, Joseph Weizenbaum sowie Eben Moglen (Chefsyndikus der Free Software Foundation, FSF), Lawrence Lessig (Stanford University), Bill Hilf (Microsoft), Michael A. Silver (Gartner), Werner Knoblich (Red Hat) und Volker Smid (Novell) gewonnen werden. Das Themenspektrum reicht von Migrationsberichten über Geschäftsmodelle und ökonomische Diskussionen bis hin zu Open Access, Open Content und Wissensgesellschaft. ..."

Das Open Source Jahrbuch 2006 steht auf der Website www.opensourcejahrbuch.de als PDF-Dokument zum kostenlosen Download bereit.

Quelle: www.tu-berlin.de

Danke für den Hinweis an Handakte WebLAWg.

7.3.06

BRAK: Zuwachs zur Rechtsanwaltschaft leicht zurückgegangen

Aus der Pressemitteilung Nr. 6 der Bundesrechtsanwaltskammer vom 21.02.2006:

"... Im vergangenen Jahr ist der Zuwachs zur Rechtsanwaltschaft leicht zurückgegangen. Während im Jahr 2004 noch 4,56 % mehr Juristen die Zulassung zur Anwaltschaft beantragt haben, beträgt der Anstieg 2005 nur noch 4,18 %. Insgesamt gab es in der Bundesrepublik am 1.1.2006 damit 138131 Rechtsanwälte und 216 Rechtsanwalts-GmbH, das sind 5562 Rechtsanwälte mehr als 2004.

Trotz dieser hohen Zahl lehnt die Bundesrechtsanwaltskammer Beschränkungen bei der Zulassung zur Anwaltschaft weiterhin ab. Ausgebildeten Volljuristen den Eintritt in den Anwaltsmarkt zu erschweren, sei keine Lösung, so der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Bernhard Dombek. Das Hauptaugenmerk müsse vielmehr auf eine qualitativ hochwertige universitäre Ausbildung gelegt werden. Zwischenprüfungen müssten endlich effektiv durchgeführt werden, fordert Dombek, auch wenn das im Ergebnis hieße, dass Studenten, die den Anforderungen nicht gewachsen sind, sich möglicherweise umorientieren müssen. ..."

Quelle: www.brak.de

5.3.06

Ein muslimisches Manifest

Auszug aus einem Debattenbeitrag von Mustafa Akyol und Zeyno Baran, festgehalten bei Spiegel Online:

"... Wir akzeptieren die Legitimität des säkularen Staates und säkularer Gesetze. Das islamische Gesetz, die Scharia, wurde in einer Zeit entwickelt, zu der Muslime in homogenen Gemeinschaften lebten. In der modernen Welt sind praktisch alle Gesellschaften pluralistisch, sie setzen sich zusammen aus verschiedenen Glaubensbekenntnissen und unterschiedlichen Wahrnehmungen jedes einzelnen Glaubens, den Islam eingeschlossen. In dieser pluralistischen Umgebung kann ein Rechtssystem, das auf einer bestimmten Version einer einzigen Religion besteht, nicht auf alle Bürger angewandt werden. Aus diesem Grund wird ein einziges, säkulares Recht, das für alle Religionen offen ist aber auf keiner von ihnen basiert, dringend nötig. ..."

Quelle: www.spiegel.de

3.3.06

Irrläufer

Ein kleines Amüsement zum bevorstehenden Wochenende: Nachdem schon das erste Schreiben der Anwältin wegen seines Inhaltes für Irritationen gesorgt hat, trudelte soeben noch ein Fax in dieser Angelegenheit bei uns ein. Dass das Fax der Anwältin mit dem Widerspruch gegen die Versagung des Rechtsschutzes an uns gesendet wurde und nicht an die Rechtsschutzversicherung, kann schon einmal vorkommen, dürfte aber zumindest für die Anwältin unangenehm sein. Immerhin wissen wir jetzt, dass der potentielle Kläger erstmal keinen Rechtsschutz geniesst. Mal sehen, ob sich die Angelegenheit aussergerichtlich lösen lässt.

Kinderfreundliches Urteil des VG Koblenz - Wendehammer als Spielplatz

Aus der Pressemitteilung Nr. 9/2006 des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 03.03.2006:

"Kinder dürfen auf einem Wendehammer, der zu einer Straße gehört, spielen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger ist Eigentümer eines Wohnhauses in Nassau, das in einem reinen Wohn­gebiet liegt. Es grenzt an den Wendehammer einer Straße an, der von Kindern zum Bolzen und Spielen genutzt wird. Unter anderem wird dabei auch gegen die Stein­wand einer benachbarten Trafostation mit Fußbällen geschossen. Das von der beklagten Verbandsgemeinde Nassau aufgestellte Schild „kein Bolzplatz“ zeigte nach Auffassung des Klägers keine Wirkung. Nachdem der Kläger sich noch einmal an die Beklagte wandte, teilte diese ihm mit, sie werde keine weiteren Maßnahmen gegen die Lärmbeeinträchtigungen ergreifen. Daraufhin erhob der Kläger Klage und machte geltend, dass der Lärm für ihn nicht zumutbar sei; er verlange die Verurteilung der Verbandsgemeinde Nassau zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Lärmabwehr.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger habe keinen solchen Abwehr­anspruch. Er müsse den Lärm durch die spielenden Kinder hinnehmen. Die nähere Umgebung des Grundstücks sei als reines Wohngebiet einzustufen und die betrof­fene Straße seit 9. Dezember 2005 als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Damit seien dort Kinderspiele wie etwa das Bolzen erlaubt. Bei den Immissionen, die hierdurch entstünden, handele es sich um unvermeidbare Lebensäußerungen von Kindern, wie sie im Stadtbereich in herkömmlicher Weise auftreten und untrennbar zum Wohnen gehörten. Derartige Immissionen seien der Nachbarschaft ohne weiteres zumutbar.
Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragten.
(Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 7. Februar 2006, 6 K 860/05.KO)"

Das Urteil selbst ist als kinderfreundlich einzustufen und zu begrüßen. Der zugrundeliegende Sachverhalt und die Tatsache, dass es zu diesem Verfahren übrhaupt gekommen ist, spiegelt leider die eher kinderfeindliche Haltung der Allgemeinheit in Deutschland wieder.

Quelle: www.justiz.rlp.de

Gefunden bei Recht und Alltag.

2.3.06

DeutscherAnwaltVerein: Fast 140.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Aus der DAV-Depesche Nr. 09/06 vom 02. März 2006:

"Der Zustrom zur Anwaltschaft ist unaufhörlich. Der Anstieg im Jahre 2005 beträgt 4,18 % auf nunmehr 138.131 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach Angaben der BRAK waren damit zum 01. Januar 2006 im Jahresvergleich 5.562 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mehr zugelassen. Die Zahl der Rechtsanwalts-GmbHs beläuft sich auf 216. Nach Ansicht des DAV zeigt der ungebremste Zustrom zur Anwaltschaft, dass die Ausbildung des Nachwuchses der Anwaltschaft selbst überlassen werden muss. Der DAV bekräftigt daher seine Forderung nach einer Spartenausbildung. Eine bedarfsorientierte Anwaltsausbildung gehöre in die Hände der Anwaltschaft."

Quelle: www.anwaltverein.de

Danke für den Hinweis an RA-Blog.