15.11.06

Bundestag hat schärfere Vorschriften für Versicherungsvermittler beschlossen

"... Der Bundestag hat am 26.10.2006 das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts beschlossen. Hiernach ist für die Ausübung des bisher frei zugänglichen Berufs des Versicherungsvermittlers künftig grundsätzlich eine Zulassung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Außerdem werden bestimmte Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber den Kunden festgelegt. Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. ..."

Quelle: www.iww.de