Website-Betreiber dürfen im Internet veröffentlichte Stadtplan-Ausschnitte nur mit Lizenz für ihre Internetseiten nutzen
"... Wer ohne Lizenz von den Internetseiten eines kartographischen Verlags Stadtplan-Ausschnitte ("Kacheln") herunterlädt und auf seinen eigenen Internetseiten veröffentlicht, verletzt die Urheberrechte des Verlags und ist diesem zu Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs bemisst sich nach der verkehrsüblichen Lizenzgebühr (hier: 650 Euro). Das gilt auch, wenn der Stadtplan nur für kurze Zeit veröffentlicht wird oder die fraglichen Webseiten sehr niedrige Zugriffszahlen aufweisen. ..."
LG München I, Urteil vom 15.11.2006, Az. 21 O 506/05
Quelle: www.otto-schmidt.de
LG München I, Urteil vom 15.11.2006, Az. 21 O 506/05
Quelle: www.otto-schmidt.de
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