29.11.06

Bundesrechtsanwaltskammer: Einteilung des Jurastudiums in Bachelor und Master sinnvoll

"... Wie geht es weiter mit der Juristenausbildung? - Diese Frage beschäftigte die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer letzten Hauptversammlung in der vergangenen Woche. Nach einer intensiven Diskussion haben sich die Vertreter der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern im Ergebnis einstimmig für die Einführung des europäischen Bachelor/Master-Modells bei der Juristenausbildung ausgesprochen. Nach dem Modell, das auch von der nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter für die Ausbildung künftiger Juristengenerationen favorisiert wird, sollen junge Jurastudenten bereits nach drei Jahren einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss machen können. Das könnte besonders reizvoll für diejenigen sein, die von vorneherein nicht einen der reglementierten juristischen Berufe - Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar - anstreben und beispielsweise durch ein anderes Studium oder eine andere Ausbildung eine interessen- und arbeitsmarktangepasste Qualifikation erwerben wollen. Die künftigen Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare müssen dagegen durch besonders gute Leistungen unter Beweis stellen, dass sie für diese Berufe auch geeignet sind, anderenfalls werden sie zum Masterstudium, das Voraussetzung für das erste Staatsexamen ist, nicht zugelassen.
Der bisherige Vorbereitungsdienst - das Referendariat - soll nach dem Modell auch weiterhin zum so genannten Einheitsjuristen ausbilden, denn nur auf diese Weise, so die Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer, könne gewährleistet werden, dass sich Anwälte, Richter und Staatsanwälte auch künftig auf Augenhöhe begegnen.

"Die frühe Bestenauslese bereits beim Bachelorstudium bietet die Gewähr dafür, dass die jungen Menschen, die zum Masterstudium nicht zugelassen werden, rechtzeitig die Möglichkeit haben, sich beruflich umzuorientieren. Es ist unsozial, jemanden erst fünf Jahre ohne effektive Leistungsnachweise studieren zu lassen um ihm dann, erst im Alter von 25 Jahren oder sogar älter an der Hürde des ersten juristischen Staatsexamens zu zeigen, dass er möglicherweise für den angestrebten Beruf nicht geeignet ist", erläutert Dr. Ulrich Scharf die Überlegungen zu dem neuen Ausbildungsmodell. Auf der anderen Seite garantierten die hohen Leistungsanforderungen für das Masterstudium, dass wirklich nur die Besten Zugang zu den reglementierten Rechtsberufen haben. Durch die dann automatisch verringerte Zahl von Studenten der höheren Semester könne hier dann auch die Qualität der Ausbildung sowohl im Studium als auch im Referendariat weiter verbessert und damit auch die künftige Effektivität unseres Rechtssystems sichergestellt werden, so Dr. Scharf.

Das Bachelor/Master-Modell sieht einen Bachelorabschluss nach dreijährigem Universitätsstudium vor. Während dieses Studiums sollen den Studenten die allgemeinen Grundlagen des Rechts vermittelt werden. Daran schließt sich ein zweijähriges schwerpunktorientiertes Masterstudium an, zu dem jedoch nur die besten Bachelor zugelassen werden. Das absolvierte Masterstudium berechtigt zur Teilnahme an der ersten Staatsprüfung und wird diese erfolgreich abgelegt, kann das Referendariat aufgenommen werden. Nach Ablegen der zweiten juristischen Staatsprüfung kann der Assessor zum Richteramt, als Rechtsanwalt oder, unter weiteren Voraussetzungen, zum Notar zugelassen werden.
Im Grundsatz basiert das Bachelor/Master-Modell auf Überlegungen der europäischen Bildungsminister. Durch die Schaffung grenzüberschreitend vergleichbarer Abschlüsse soll ein europäischer Hochschulraum geschaffen und die Mobilität von Studenten gefördert werden. ..."

Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 27.11.2007