23.11.06

DAV-Vorschlag für neues Berufsrecht für Rechtsanwälte

"... Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist das Berufsrecht für Rechtsanwälte zeitgemäß zu regeln. Die letzte Änderung erfolgte 1994. Daher hat der DAV einen vollständigen Gesetzentwurf für eine novellierte Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vorgelegt. So sollten beispielsweise das anwaltliche Werberecht angepasst, die gemeinschaftliche Berufsausübung und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen neu geregelt werden. Darüber hinaus sei es notwendig, durch Konkretisierung und eindeutige Definition der Zuständigkeiten der Rechtsanwaltskammern die Selbstverwaltung der Anwaltschaft zu sichern.

„Die Anwaltschaft braucht ein zeitgemäßes, fortschrittliches und europafestes Berufsrecht,“ erläutert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Es gelte insbesondere den Tendenzen entgegenzuwirken, die die Selbstverwaltung der Anwaltschaft ganz abschaffen wollen.

Nach den Vorschlägen des DAV soll in der künftigen BRAO keine Regelung für die Werbung von Anwälten enthalten sein. Um Auswüchsen zu begegnen, genüge die allgemeine Regelung, wie beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Auch sei es notwendig, in der gemeinschaftlichen Berufsausübung der Anwälte neue Zusammenarbeitsformen, wie beispielsweise die Aktiengesellschaft, zu ermöglichen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, wenn diese mit der Berufsausübung des Rechtsanwalts vereinbar ist, sollte erleichtert werden.

Nach Ansicht des DAV soll eine Regelung auch für den Datenschutz aufgenommen werden. Demnach würden dann die Regelungen des Berufsrechts als Spezialregelungen den allgemeinen Datenschutz vorgehen. Durch die strenge Pflicht zur Verschwiegenheit des Anwalts und seiner Mitarbeiter könne ein bestmöglicher (optimaler) Datenschutz gewährleistet werden, so dass ein gesonderter Datenschutzbeauftragter für die Kanzleien überflüssig wäre.

Außerdem sei eine Stärkung der Selbstverwaltung der Anwaltschaft für die Zukunft notwendig. Es gelte, nationalen und europäischen Tendenzen entgegenzuwirken, die in die Selbstverwaltung der Anwaltschaft unter dem Deckmantel der „Deregulierung“ nachteilig eingreifen wollten. Daher sei es hinsichtlich der Zuständigkeit und Arbeitsweise der Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer notwendig, dass diese klar und abschließend definiert werden.

Hinsichtlich der Gremienbildung bei den Kammern sei es beispielsweise sinnvoll, eine Briefwahl, so wie es schon bei der Wahl zur Satzungsversammlung praktiziert wird, für die Wahl zum Kammervorstand vorzusehen. Für die Regelungen der Fachanwaltschaft (FAO) hat der DAV der Satzungsversammlung der Anwaltschaft einen Diskussionsvorschlag unterbreitet.

Den BRAO-Entwurf und den Diskussionsvorschlag zur FAO finden Sie hier. ..."

Quelle: www.anwaltverein.de