23.4.07

Juristenausbildung - BRAK fordert Erhalt der Ausbildung zum Einheitsjuristen

"... Die Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern haben sich auf ihrer Hauptversammlung in Speyer noch einmal ausdrücklich für die Beibehaltung des juristischen Vorbereitungsdienstes und den Erhalt der Ausbildung zum so genannten Einheitsjuristen ausgesprochen.

Der Einheitsjurist sei ein hohes Gut der deutschen Juristenausbildung und dürfe nicht preisgegeben werden, heißt es in der heute verabschiedeten Resolution der Kammern. Nur so könne gewährleistet werden, dass sich beispielsweise Richter und Rechtsanwälte auch weiterhin auf Augenhöhe begegnen. Damit wenden sich die Rechtsanwaltskammern erneut gegen Tendenzen, von einer einheitlichen juristischen Ausbildung abzurücken, und lehnen weiterhin eine getrennte Ausbildung bei den reglementierten juristischen Berufen ab.

"Wenn man eine qualitativ hochwertige juristische Ausbildung will, muss den künftigen Anwälten und Richtern ein fundierter Einblick in die jeweils andere Tätigkeit ermöglicht werden, erläutert Rechtsanwalt Dr. Ulrich Scharf die Position der Rechtsanwaltskammern. Nur eine einheitliche theoretische und praktische Ausbildung unterteilt in unterschiedliche Ausbildungsstationen - sichert ein gegenseitiges Verständnis und dient damit im Ergebnis der Effektivität der Rechtsdurchsetzung.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich bereits vor geraumer Zeit für die Umsetzung der Bologna-Beschlüsse durch ein universitäres Bachelor-/ Masterstudium ausgesprochen, an das sich für die erfolgreichen Absolventen dann der praktische Vorbereitungsdienst anschließt. Ein solches Modell vereint die Reformziele auf europäischer Ebene mit den bewährten Modellen der gegenwärtigen Juristenausbildung und gewährleistet eine hohe Qualität der Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe. ..."

Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 20.04.2007

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