3.4.07

Juristenausbildung - Stuttgarter Reformmodell

"... Mit einer zügigen und dennoch guten Universitätsausbildung mit anschließender Berufseinarbeitung am angepeilten Arbeitsplatz wollen Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) und der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU) die Jurastudenten auf die gewachsenen Anforderungen von heute in den juristischen Berufen optimal vorbereiten.

„Die Juristenausbildung ist reformbedürftig. Wir wollen das Ausbildungssystem zukunftsfähig machen. Die Komplexität und der Umfang des zu beherrschenden Rechtsstoffes steigen ständig. Damit kommt das gegenwärtige System immer weniger zu recht. Warum soll außerdem jeder Jurastudent intensiv auch auf das Richteramt vorbereitet werden, obwohl weniger als zehn Prozent der Absolventen diesen Beruf überhaupt ergreifen und sich die große Mehrheit als Rechtsanwalt niederlässt? Egal also, ob ein Student nach seinem Studium Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar oder Unternehmensjurist werden will, wir wollen ihm während der universitären Ausbildung das notwendige Rüstzeug dafür mitgeben, dass er sich im gesamten Spektrum der möglichen Berufe leicht einarbeiten kann“, sagten Goll und Mackenroth.

Die Minister stellten am Montag in Stuttgart ihre Reformüberlegungen für die deutsche Juristenausbildung zur öffentlichen Diskussion. Ihre Vorschläge orientieren sich an einer zweistufigen Ausbildung in der Bachelor/Master-Struktur des Bologna-Prozesses. Der Schwerpunkt liege auf der Förderung der wissenschaftlich-methodischen Fähigkeiten der jungen Juristen. Nicht der berufsfertige, sondern der wissenschaftlich ausgebildete Einheitsjurist, der sich nach der Universitätsausbildung problemlos in jeden juristischen Beruf einarbeiten könne, sei gefordert. „Wir wollen kein Drittes Staatsexamen und wir wollen erst recht keine Verlängerung der Ausbildungszeit“, betonten die Minister. Auf Dauer werde man sich auch in der Rechtswissenschaft nicht der Umsetzung des Bologna-Prozesses hin zu einer Bachelor/Master-Ausbildung verschließen können, da die meisten Studiengänge auf dieses Modell international ausgerichtet würden. Die Notwendigkeit, warum Juristen an einem Sonderweg namens „Staatsexamen“ festhalten müssten, sei nicht erkennbar, so Goll und Mackenroth.

Das von Goll entwickelte „Stuttgarter Reformmodell“ sieht für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen eine sechs Semester dauernde Grund-studiums-, Praktika- und Vertiefungsphase vor, die mit dem Erwerb des Bachelorgrades abgeschlossen wird. Damit haben die Studenten zugleich einen ersten Abschluss, der auch Grundlage für Masterstudiengänge verwandter Fachrichtungen sein kann. Daran schließt sich eine weitere Praxisphase und universitäre Vertiefungs- und Wahlfachphase von insgesamt vier Semestern an. Hier soll der Pflichtstoff bis zum Masterabschluss nochmals vertieft, verfestigt und erweitert werden. Die Masternote der jungen Volljuristen setzt sich aus den Beurteilungen in den Praxisphasen, einer Masterarbeit sowie Klausuren und einer mündlichen Prüfung zusammen, die unter staatlicher Beteiligung stattfinden sollen, ohne dass der Charakter als Universitätsprüfung verloren geht. Mit der so gestalteten Universitätsausbildung erwerben die jungen Juristen die einheitliche Befähigung zur Ausübung aller juristischen Berufe. Sie sind jedoch zunächst noch nicht zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt. Dazu bedarf es einer Berufseinarbeitung, die bereits im späteren Berufsumfeld stattfinden soll.

„Die Praxisphase des Masterstudiums und die sich anschließende Berufseinarbeitungszeit würde das bisherige Referendariat ersetzen. Das macht Sinn, weil ein angehender Rechtsanwalt anderen beruflichen Anforderungen ausgesetzt sein wird, als ein junger Staatsanwalt oder Richter, auf dessen Tätigkeit das Referendariat momentan noch zugeschnitten ist“, bemerkten die Minister. Das durch den Wegfall des Referendariats einzusparende Geld könne in die universitäre Ausbildung gesteckt werden und dort der Verbesserung der Qualität zu Gute kommen. Darüber hinaus sei der Staat bereit, sich an dem Masterabschluss zu beteiligen, wenn dies gewünscht sei, sagten Goll und Mackenroth.

„Den klassischen Volljuristen werden wir trotz aller für ihn sprechenden Qualitätsargumente in zehn Jahren voraussichtlich nicht mehr haben. Durch ein Festklammern an dieser herkömmlichen berufspraktischen Ausbildung dürfen wir uns nicht Optionen für eine Reform der Juristenausbildung verbauen. Wir müssen die jungen Juristen fit für die Herausforderungen auf dem Rechtsmarkt machen“, sagten die Minister. Andererseits gelte es zu verhindern, dass Verlegenheitsstudenten Rechtswissenschaften studieren wollen. Auch komme es angesichts der jetzigen Ausbildungsstruktur immer wieder vor, dass Studenten nach dem zweiten gescheiterten Versuch, das Erste Staatsexamen zu bestehen, nach zehn Semestern und mehr die Universität mit der Qualifikation ´Abitur und Führerschein´ verlassen müssten. „Hier gilt es im Interesse der Studenten schon in einer möglichst frühen Phase des Studiums die Weichen zwischen Scheitern und Erfolg zu stellen“, so Goll und Mackenroth. ..."

Quelle: Pressemitteilung des Justizministerium Baden-Württemberg vom 02.04.2007