Juristenausbildung - Bundesrechtsanwaltskammer gegen Pläne zur Abschaffung des Referendariats
"... Nachdem das baden-württembergische und das sächsische Justizministerium heute Pläne zur Reform der Juristenausbildung der Öffentlichkeit vorgestellt haben, weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) noch einmal nachdrücklich auf die große Bedeutung des praktischen juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) als Ergänzung zum universitären Studium hin.
Der Vorschlag der beiden Bundesländer sieht vor, das Jura-Studium auf einen Bachelor- und einen Masterabschluss umzustellen und die sich bisher an das Studium anschließende zweijährige praktische Vorbereitungszeit einschließlich des Zweiten Staatsexamens abzuschaffen.
Grundsätzlich ist die BRAK offen für eine Umstellung der juristischen Universitätsausbildung auf das Bachelor-/Mastermodell. Entsprechend hatten sich bereits im November vergangenen Jahres die Vertreter der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern auf ihrer Hauptversammlung ausgesprochen.
Vehement wendet sich die Kammer jedoch gegen die Pläne, Referendariat und Zweites Staatsexamen abzuschaffen.
"Eine fundierte Ausbildung fordert neben theoretischem Wissen selbstverständlich auch umfassende praktische Erfahrungen", erläutert Dr. Bernhard Dombek, Präsident der BRAK die Haltung der Berufsvertretung. "Effektiv und sinnvoll sind diese Erfahrungen aber nur zu erwerben, wenn dabei auf bereits vorhandenes Fachwissen zurückgegriffen werden kann. Anderenfalls bleibt es bei einem bloßen "Hineinschnuppern" in den Beruf, das auf keinen Fall für eine eigene berufliche Tätigkeit qualifiziert. Nur mit einem juristischen Staatexamen, das nach dem Referendariat sowohl die theoretischen als auch die praktischen Kenntnisse der angehenden Juristen abprüft, wird sichergestellt, dass Rechtsprechung und Rechtsberatung auch künftig in guten Händen liegen."
Nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltkammer gewährleistet nur die gemeinsame Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Notaren einen erweiterten Blick über den Tellerrand, der für eine kompetente Berufsausübung unabdingbar ist. Eine anwaltliche Beratung beispielsweise erfordert gründliche Kenntnisse der richterlichen Arbeit.
Die BRAK schlägt ihrerseits ein Modell vor, bei dem einem dreijährigen Bachelorstudiengang ein zweijähriger Masterstudiengang folgt. Das Erste juristische Staatsexamen wird dann als Eingangsprüfung für den einheitlichen Vorbereitungsdienst ausgestaltet und garantiert mit hohen Leistungsanforderungen, dass wirklich nur die Besten Zugang zu den reglementierten Rechtsberufen haben. Durch die dann automatisch verringerte Zahl von Referendaren können die Qualität der Ausbildung weiter verbessert und gleichzeitig Kosten eingespart werden. Mit diesen Vorstellungen findet sich die Kammer auf einer Linie mit der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, die sich ebenfalls für den Erhalt des Einheitsjuristen mit zweitem Staatsexamen ausspricht. ..."
Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 02.04.2007
Der Vorschlag der beiden Bundesländer sieht vor, das Jura-Studium auf einen Bachelor- und einen Masterabschluss umzustellen und die sich bisher an das Studium anschließende zweijährige praktische Vorbereitungszeit einschließlich des Zweiten Staatsexamens abzuschaffen.
Grundsätzlich ist die BRAK offen für eine Umstellung der juristischen Universitätsausbildung auf das Bachelor-/Mastermodell. Entsprechend hatten sich bereits im November vergangenen Jahres die Vertreter der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern auf ihrer Hauptversammlung ausgesprochen.
Vehement wendet sich die Kammer jedoch gegen die Pläne, Referendariat und Zweites Staatsexamen abzuschaffen.
"Eine fundierte Ausbildung fordert neben theoretischem Wissen selbstverständlich auch umfassende praktische Erfahrungen", erläutert Dr. Bernhard Dombek, Präsident der BRAK die Haltung der Berufsvertretung. "Effektiv und sinnvoll sind diese Erfahrungen aber nur zu erwerben, wenn dabei auf bereits vorhandenes Fachwissen zurückgegriffen werden kann. Anderenfalls bleibt es bei einem bloßen "Hineinschnuppern" in den Beruf, das auf keinen Fall für eine eigene berufliche Tätigkeit qualifiziert. Nur mit einem juristischen Staatexamen, das nach dem Referendariat sowohl die theoretischen als auch die praktischen Kenntnisse der angehenden Juristen abprüft, wird sichergestellt, dass Rechtsprechung und Rechtsberatung auch künftig in guten Händen liegen."
Nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltkammer gewährleistet nur die gemeinsame Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Notaren einen erweiterten Blick über den Tellerrand, der für eine kompetente Berufsausübung unabdingbar ist. Eine anwaltliche Beratung beispielsweise erfordert gründliche Kenntnisse der richterlichen Arbeit.
Die BRAK schlägt ihrerseits ein Modell vor, bei dem einem dreijährigen Bachelorstudiengang ein zweijähriger Masterstudiengang folgt. Das Erste juristische Staatsexamen wird dann als Eingangsprüfung für den einheitlichen Vorbereitungsdienst ausgestaltet und garantiert mit hohen Leistungsanforderungen, dass wirklich nur die Besten Zugang zu den reglementierten Rechtsberufen haben. Durch die dann automatisch verringerte Zahl von Referendaren können die Qualität der Ausbildung weiter verbessert und gleichzeitig Kosten eingespart werden. Mit diesen Vorstellungen findet sich die Kammer auf einer Linie mit der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, die sich ebenfalls für den Erhalt des Einheitsjuristen mit zweitem Staatsexamen ausspricht. ..."
Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 02.04.2007
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