9.7.06

Kartellverdacht gegen Intel

"... Dem US-Chipkonzern Intel droht wegen möglicher Absprachen im Computer-Handel auch von der deutschen Wettbewerbsaufsicht eine Prüfung. Das Bundeskartellamt bestätigte, dass eine Beschwerde gegen Intel wegen geschäftswidriger Praktiken eingegangen sei.

... Der US-Chipkonzern Intel soll zusammen mit den Saturn- und Media Märkten über Jahre massiv gegen das Kartellrecht verstoßen.

... Demnach hat Intel per Exklusivvertrag mit der Media-Saturn-Holding dafür gesorgt, dass Konkurrenten wie der Chiphersteller AMD ihre Produkte nicht über den größten deutschen PC-Händler verkaufen können. Einem Zulieferer hatte der Zentraleinkauf von Media-Saturn im Frühjahr mitgeteilt, nach einem Modellwechsel keine elektronischen Geräte mehr von ihm einzukaufen. ..."

Quelle: www.ftd.de

"... Dem Vorstandschef eines Elektronikzulieferers hatte der MSH-Zentraleinkauf im Frühjahr mitgeteilt, nach einem Modellwechsel keine Geräte von ihm mehr abzunehmen. Auf Nachfrage erklärte der Händler unverblümt: "Wir kaufen keine Produkte ein, die einen AMD-Prozessor haben." Als Begründung führte die Media-Saturn-Holding an: "Wir haben eine Vereinbarung mit Intel." Der Zulieferer möge nicht enttäuscht sein, schrieb der Händler mitfühlend weiter. Mit Intel-Chips sei der Zulieferer wie bisher willkommen. ..."

Quelle: www.ftd.de

"... Seit Jahren das gleiche Bild: Monoton reiht sich in allen 325 Filialen von Media Markt und Saturn ein PC mit Intel-Prozessor neben den anderen. Geräte mit Prozessoren von AMD oder Cyrix bleiben draußen vor.

... In den vergangenen Jahren hatte MSH das einseitige Angebot stets als Zufall bezeichnet. Denn die Unternehmensführung weiß genau: Exklusivverträge mit marktbeherrschenden Unternehmen wie Intel sind nach Artikel 82 des EG-Vertrags verboten, die möglichen Bußgelder fallen drakonisch aus.

Konkurrenten und Händler kritisieren bereits seit Jahren das Werbeprogramm "Intel inside". Mit diesem unterstützt der Konzern Händler, wenn diese das Intel-Logo in der Werbung abbilden. Der Maximalzuschuss sei nur zu erzielen, falls Händler zu 100 Prozent auf Intel setzten, berichtete ein PC-Hersteller. Mangels Größe haben Wettbewerber dem System wenig entgegenzusetzen: Intel setzte 2005 38,8 Mrd. $ um, AMD nur 5,8 Mrd. $.

Schon dieses Werbeprogramm sei unzulässig, sagt Philipp von Dietze, Kartellexperte der Kanzlei Brödermann & Jahn: "Es dürfte nicht als Werbezuschuss, sondern als eine Art Rabatt anzusehen sein - und bewirkt offenbar, dass Intel-Wettbewerbern kein Platz in der Werbung eingeräumt wird. Bezwecken und bewirken solche Rabatte den Ausschluss von Wettbewerb, sind sie verboten. In einem Schreiben an das Kartellamt behauptet nun ein Brancheninsider bislang Unvorstellbares: MSH habe als Ausgleich für das unvollständige PC-Sortiment von Intel Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe erhalten - über die Werbezuschüsse hinaus, heißt es in dem Brief. Dieser liegt der FTD vor. ..."

Quelle: www.ftd.de