3.10.09
27.9.09
Wahlpflicht?
Diese Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages setzt sich mit der Frage auseinander, ob bzw. unter welchen Umständen eine Wahlpflicht rechtlich zulässig wäre.
Deutschen Bundestages setzt sich mit der Frage auseinander, ob bzw. unter welchen Umständen eine Wahlpflicht rechtlich zulässig wäre.
21.9.09
Pendlerpauschale - Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen zur Entfernungspauschale
Das Bundesministerium hat einen Anwendungserlass zur Entfernungspauschale erlassen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend ab dem 01.01.2007 fortgilt, so dass von autofahrenden Berufspendlern wie schon bis zum Jahr 2006 grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerwirksam geltend gemacht werden können. Der aktuelle Anwendungserlass enthält viele Details zu Einzelfragen der Entfernungspauschale.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
14.8.09
Über den (Un)Sinn von Internet-Disclaimern
"... In fast jedem Disclaimer oder Haftungsausschluss wird auf das Urteil des LG Hamburg v. 12. Mai 1998 verwiesen. Es ist das wohl bekannteste Urteil unter Website-Betreibern. Wer sich dieses Urteil aber mal zur Hand nimmt und liest, wird erstaunt feststellen, dass darin das genaue Gegenteil von dem besagt wird, was in Disclaimern steht: Nämlich, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für alle verlinkten Inhalte nicht ausreichend ist. ..."
Quelle: IHK Frankfurt am Main
Quelle: IHK Frankfurt am Main
9.8.09
Das Kurzarbeit-Komplott
"... Sie gilt als großer Erfolg im Kampf gegen die Wirtschaftskrise: Die Kurzarbeit. Nun steigt die Zahl der Betrugsfälle rasant an. Der Verdacht: Unternehmer zwingen ihre Mitarbeiter, trotz Antrag voll weiterzuarbeiten. ..."
Quelle: www.ftd.de
Quelle: www.ftd.de
8.8.09
Zahl der Organspender geht deutlich zurück
"... Die Zahl der Organspender in Deutschland ist im vergangenen Jahr nach jahrelanger Zunahme erstmals wieder gesunken. Dies geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht zur Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes (16/13740) hervor. Danach sei die Zahl der Organspender nach ihrem Tod seit 1998 von 1.111 auf 1.313 im Jahr 2007 gestiegen. Im letzten Jahr sei sie auf 1.198 zurückgegangen. Insgesamt sei seit Verabschiedung des Transplantationsgesetzes nur bei älteren Organspendern ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen gewesen. So habe sich die Zahl der über 64 Jahre alten Organspender von 135 im Jahr 1998 auf 352 im Jahr 2007 erhöht. "Das erhöhte Spenderalter führt unter anderem dazu, dass die Qualität der Spenderorgane abnimmt, was sich in aufwändigeren Verfahren zur Prüfung der Organqualität und in einem verkürzten Transplantatüberleben niederschlagen kann", heißt es in der Unterrichtung. Der Grund für das steigende Alter der Organspender liege nicht nur im demographischen Wandel begründet, sondern auch im medizinischen Fortschritt, der die Nutzung von Organen älterer Spender erst möglich mache.
Die Zahl der gespendeten Organe sei zwischen 1998 und 2007 von 3.331 auf 4.140 gestiegen, was einem Zuwachs von 24 Prozent entspreche. 84 Prozent aller Spender seien mehrere Organe entnommen worden. Am häufigsten wurden 2007 mit 2.320 Fällen Nieren und mit 1.042 Fällen Lebern gespendet. Es folgen Herzen (377) und Lungen (264). Selten gab es Spenden von Bauchspeicheldrüsen (131 Fälle) und Dünndarm (6 Fälle). Ende Dezember hätten in Deutschland 11.827 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation gestanden, davon mit 8.207 die meisten für Nierentransplantationen. Es folgten Lebertransplantationen (1.940), Herz (839) und Lunge (594). Die Wartelisten seien aber nur ein grober Indikator für den tatsächlichen Organbedarf, heißt es einschränkend.
In der Bevölkerung seien Ängste im Hinblick auf die Organspende weit verbreitet, heißt es in dem Bericht weiter. Es würden auch Akzeptanzprobleme im Hinblick auf das Hirntodkonzept bestehen, heißt es in dem Bericht. Nach dem Transplantationsgesetz ist die Entnahme von Organen unzulässig, "wenn nicht vor der Entnahme bei der Organspenderin oder dem Organspender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (kurz: Hirntod) nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist. Der Hirntod ist somit eine notwendige Bedingung für die Organentnahme", heißt es in der Unterrichtung.
Wie dem Bericht weiter zu entnehmen ist, werden Organspender nur von einem Teil der bundesweit 1.336 Krankenhäuser mit Intensivstationen gemeldet, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung hirntoter Patienten, die als Spender in Betracht kommen, besteht. Nur 612 Krankenhäuser (46 Prozent) hätten mindestens einen Patienten zur Organspende gemeldet. Krankenhäuser könnten sich der Meldepflicht dadurch entziehen, indem sie keine Hirntoddiagnostik durchführen. Daher schlage die deutsche Stiftung Organtransplantation vor, die Krankenhäuser zu verpflichten, bei einem entsprechenden Krankheitsverlauf (Ausfall Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm) eine Hirntoddiagnostik vorzunehmen. ..."
Quelle: hib-Meldung vom 06.08.2009
Die Zahl der gespendeten Organe sei zwischen 1998 und 2007 von 3.331 auf 4.140 gestiegen, was einem Zuwachs von 24 Prozent entspreche. 84 Prozent aller Spender seien mehrere Organe entnommen worden. Am häufigsten wurden 2007 mit 2.320 Fällen Nieren und mit 1.042 Fällen Lebern gespendet. Es folgen Herzen (377) und Lungen (264). Selten gab es Spenden von Bauchspeicheldrüsen (131 Fälle) und Dünndarm (6 Fälle). Ende Dezember hätten in Deutschland 11.827 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation gestanden, davon mit 8.207 die meisten für Nierentransplantationen. Es folgten Lebertransplantationen (1.940), Herz (839) und Lunge (594). Die Wartelisten seien aber nur ein grober Indikator für den tatsächlichen Organbedarf, heißt es einschränkend.
In der Bevölkerung seien Ängste im Hinblick auf die Organspende weit verbreitet, heißt es in dem Bericht weiter. Es würden auch Akzeptanzprobleme im Hinblick auf das Hirntodkonzept bestehen, heißt es in dem Bericht. Nach dem Transplantationsgesetz ist die Entnahme von Organen unzulässig, "wenn nicht vor der Entnahme bei der Organspenderin oder dem Organspender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (kurz: Hirntod) nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist. Der Hirntod ist somit eine notwendige Bedingung für die Organentnahme", heißt es in der Unterrichtung.
Wie dem Bericht weiter zu entnehmen ist, werden Organspender nur von einem Teil der bundesweit 1.336 Krankenhäuser mit Intensivstationen gemeldet, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung hirntoter Patienten, die als Spender in Betracht kommen, besteht. Nur 612 Krankenhäuser (46 Prozent) hätten mindestens einen Patienten zur Organspende gemeldet. Krankenhäuser könnten sich der Meldepflicht dadurch entziehen, indem sie keine Hirntoddiagnostik durchführen. Daher schlage die deutsche Stiftung Organtransplantation vor, die Krankenhäuser zu verpflichten, bei einem entsprechenden Krankheitsverlauf (Ausfall Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm) eine Hirntoddiagnostik vorzunehmen. ..."
Quelle: hib-Meldung vom 06.08.2009
5.7.09
DAUFAQ - Juristen erklären das Internet
Auf der recht interessanten Website DAUFAQ.de sind Aussagen von Juristen aus verschiedenen Bereichen (z.B. Rechtsprechung und Fachliteratur [sic!]) zum Thema Internet in Form einer FAQ zusammengestellt. Hintergrund dieser Website ist eine Onlinestudie über Wissenschaftliches Arbeiten im Web 2.0.
Gefunden bei Ralf Zosel im beck-blog.
Gefunden bei Ralf Zosel im beck-blog.
4.7.09
Berufsbild Insolvenzverwalter
"... Arcandor, Schiesser, Rosenthal - die Liste der insolventen Unternehmen ist lang. Dafür scheinen Insolvenzverwalter umso mehr Konjunktur zu haben. Doch was machen Insolvenzverwalter eigentlich? Wie wird man das? ..."
Quelle: www.dradio.de
Quelle: www.dradio.de
1.7.09
Internationale Menschenrechtsgerichte
"... Die Möglichkeiten zur gerichtlichen Geltendmachung von Menschenrechten sind im internationalen Vergleich unterschiedlich stark ausgeprägt. Mehrere Gerichtshöfe für Menschenrechte wachen über die Einhaltung von regionalen Menschenrechtsabkommen, doch nicht in allen Regionen der Welt existiert ein Menschenrechtsgerichtshof. ..."
Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
30.6.09
„Master of Business Apocalypse“ oder: Der entzauberte MBA
"... Die Managerschmieden haben zu viel auf Zahlen und zu wenig auf die Persönlichkeit geschaut. Jetzt kämpfen sie um ihren Ruf. Nun heißt es in Harvard, Insead und ähnlichen Hochschulen: Mehr Ethik in die Lehrpläne! Aber werden die Absolventen sich im Arbeitsalltag daran halten? ..."
Quelle: www.faz.net
Quelle: www.faz.net



