4.7.09

Berufsbild Insolvenzverwalter

"... Arcandor, Schiesser, Rosenthal - die Liste der insolventen Unternehmen ist lang. Dafür scheinen Insolvenzverwalter umso mehr Konjunktur zu haben. Doch was machen Insolvenzverwalter eigentlich? Wie wird man das? ..."

Quelle: www.dradio.de

1.7.09

Internationale Menschenrechtsgerichte

"... Die Möglichkeiten zur gerichtlichen Geltendmachung von Menschenrechten sind im internationalen Vergleich unterschiedlich stark ausgeprägt. Mehrere Gerichtshöfe für Menschenrechte wachen über die Einhaltung von regionalen Menschenrechtsabkommen, doch nicht in allen Regionen der Welt existiert ein Menschenrechtsgerichtshof. ..."

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

30.6.09

„Master of Business Apocalypse“ oder: Der entzauberte MBA

"... Die Managerschmieden haben zu viel auf Zahlen und zu wenig auf die Persönlichkeit geschaut. Jetzt kämpfen sie um ihren Ruf. Nun heißt es in Harvard, Insead und ähnlichen Hochschulen: Mehr Ethik in die Lehrpläne! Aber werden die Absolventen sich im Arbeitsalltag daran halten? ..."

Quelle: www.faz.net

28.6.09

Spätabtreibungen - Drücken sich Ärzte vor ihrer Verantwortung?

"... In Deutschland ist Abtreibung auch in den letzten Schwangerschaftswochen möglich, wenn der Fötus behindert ist - doch viele Ärzte verweigern einen Abbruch aus moralischen Gründen. Psychiaterin Anke Rohde spricht im SPIEGEL-ONLINE-Interview über Willkür, gesetzlichen Spielraum und die Folgen für die Eltern. ..."

Quelle: www.spiegel.de

Spätabtreibungen - Beispiel einer Ablehnung durch die Ärzte

"... Weil Ärzte eine Spätabtreibung ablehnten, lebt eine Familie in München mit einem Kind, das sie so nicht haben wollte. Heute ist Ludwig zwei Jahre alt und geistig und körperlich schwer behindert. "Es ging denen nur um die Ethik und um das Kind", werfen die Eltern den Ärzten vor. ..."

Quelle: www.spiegel.de

19.6.09

Patientenverfügungen - Das neue Gesetz in der Praxis

"... Die große parlamentarische Schlacht um die gesetzliche Normierung von Patientenververfügungen ist geschlagen, jetzt steht die Phase der journalistischen Nachbereitung an. Dass in etlichen Kommentare und Berichten behauptet wird, von nun an sei „eine schriftlich abgefasste Patientenverfügung für den behandelnden Arzt auf jeden Fall bindend"(das Zitat entstammt der Frankfurter Rundschau) ist dabei kein gutes Zeichen: Zum einen waren schriftlich abgefasste Patientenverfügungen auch bislang binden, zum anderen werden sie es, anders als die Hoffnungsmacher nun suggerieren, auch in Zukunft nicht „auf jeden Fall" sein. ..."

Quelle: www.faz.net

Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen - Zy­pries: End­lich mehr Rechts­si­cher­heit

"... Der Deut­sche Bun­des­tag hat ... (am 18. Juni 2009) ... in 3. Le­sung den Vor­schlag des Ab­ge­ord­ne­ten Stün­ker für eine ge­setz­li­che Re­ge­lung zur Wirk­sam­keit und Reich­wei­te von Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung be­schlos­sen. Künf­tig wer­den die Vor­aus­set­zun­gen von Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen und ihre Bin­dungs­wir­kung ein­deu­tig im Ge­setz be­stimmt. Mit einer Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung soll dem Arzt der Wille eines Pa­ti­en­ten ver­mit­telt wer­den, der sich zur Frage sei­ner me­di­zi­ni­schen Be­hand­lung nicht mehr selbst äu­ßern kann.

"End­lich gibt es mehr Rechts­klar­heit und Rechts­si­cher­heit im Um­gang mit Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen. Vor allem die über 8 Mil­lio­nen Men­schen, die be­reits eine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung haben, kön­nen sich in Zu­kunft dar­auf ver­las­sen, dass ihr Selbst­be­stim­mungs­recht ge­ra­de in einer Phase schwe­rer Krank­heit be­ach­tet wird. Ich freue mich sehr, dass es nach jah­re­lan­gem Rin­gen ge­lun­gen ist, die Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung ge­setz­lich zu ver­an­kern und damit die be­rech­tig­ten Er­war­tun­gen von Mil­lio­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zu er­fül­len. Alle Be­tei­lig­ten brau­chen klare Vor­ga­ben und ver­läss­li­che Re­ge­lun­gen, wenn sie über ärzt­li­che Ein­grif­fe bei Men­schen ent­schei­den müs­sen, die ihren Wil­len nicht mehr selbst äu­ßern kön­nen. Obers­tes Gebot ist dabei die Ach­tung des Pa­ti­en­ten­wil­lens. Die heute be­schlos­se­ne Re­ge­lung ent­hält daher zu Recht keine Ein­schrän­kung der Ver­bind­lich­keit von Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen. Sie gel­ten in jeder Le­bens­pha­se. Wir knüp­fen die Be­acht­lich­keit des Pa­ti­en­ten­wil­lens weder an hohe bü­ro­kra­ti­sche An­for­de­run­gen noch an Art oder Sta­di­um einer Krank­heit. Künf­tig ist jede schrift­li­che Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung, die der ak­tu­el­len Le­bens-​ und Be­hand­lungs­si­tua­ti­on ent­spricht, für alle Be­tei­lig­ten ver­bind­lich. Wir stel­len si­cher, dass die Men­schen in jeder Phase ihres Le­bens selbst ent­schei­den kön­nen, ob und wie sie be­han­delt wer­den möch­ten. Zu­gleich ge­währ­leis­ten wir, dass bei Miss­brauchs­ge­fahr oder Zwei­feln über den Pa­ti­en­ten­wil­len das Vor­mund­schafts­ge­richt als neu­tra­le In­stanz ent­schei­det.", sagte Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries.

Zu den Re­ge­lun­gen im Ein­zel­nen:

- Voll­jäh­ri­ge kön­nen in einer schrift­li­chen Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung im Vor­aus fest­le­gen, ob und wie sie spä­ter ärzt­lich be­han­delt wer­den wol­len, wenn sie ihren Wil­len nicht mehr selbst äu­ßern kön­nen. Künf­tig sind Be­treu­er und Be­voll­mäch­tig­ter im Fall der Ent­schei­dungs­un­fä­hig­keit des Be­trof­fe­nen an seine schrift­li­che Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung ge­bun­den. Sie müs­sen prü­fen, ob die Fest­le­gun­gen in der Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung der ak­tu­el­len Le­bens-​ und Be­hand­lungs­si­tua­ti­on ent­spre­chen und den Wil­len des Be­trof­fe­nen zur Gel­tung brin­gen.
- Nie­mand ist ge­zwun­gen, eine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung zu ver­fas­sen. Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen kön­nen je­der­zeit form­los wi­der­ru­fen wer­den.
- Gibt es keine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung oder tref­fen die Fest­le­gun­gen nicht die ak­tu­el­le Si­tua­ti­on, muss der Be­treu­er oder Be­voll­mäch­tig­te unter Be­ach­tung des mut­maß­li­chen Pa­ti­en­ten­wil­lens ent­schei­den, ob er in die Un­ter­su­chung, die Heil­be­hand­lung oder den ärzt­li­chen Ein­griff ein­wil­ligt.
- Eine Reich­wei­ten­be­gren­zung, die den Pa­ti­en­ten­wil­len kraft Ge­set­zes in be­stimm­ten Fäl­len für un­be­acht­lich er­klärt, wird es nicht geben.
- Die Ent­schei­dung über die Durch­füh­rung einer ärzt­li­chen Maß­nah­me wird im Dia­log zwi­schen Arzt und Be­treu­er bzw. Be­voll­mäch­tig­tem vor­be­rei­tet. Der be­han­deln­de Arzt prüft, was me­di­zi­nisch in­di­ziert ist und er­ör­tert die Maß­nah­me mit dem Be­treu­er oder Be­voll­mäch­tig­ten, mög­lichst unter Ein­be­zie­hung naher An­ge­hö­ri­ger und sons­ti­ger Ver­trau­ens­per­so­nen.
- Sind sich Arzt und Be­treu­er bzw. Be­voll­mäch­tig­ter über den Pa­ti­en­ten­wil­len einig, be­darf es kei­ner Ein­bin­dung des Vor­mund­schafts­ge­richts. Be­ste­hen hin­ge­gen Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten, müs­sen fol­gen­schwe­re Ent­schei­dun­gen vom Vor­mund­schafts­ge­richt ge­neh­migt wer­den.

Über eine ge­setz­li­che Ver­an­ke­rung der Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung wurde lange dis­ku­tiert. Be­reits im Jahr 2004 hatte das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz einen Re­fe­ren­ten­ent­wurf für eine ge­setz­li­che Re­ge­lung vor­ge­legt. Da die Ab­ge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges die­ses wich­ti­ge Thema je­doch ohne die Bin­dung an Frak­ti­ons­gren­zen be­ra­ten woll­ten, hat die Bun­des­re­gie­rung auf einen ei­ge­nen Ge­setz­ent­wurf ver­zich­tet. Die heute vom Bun­des­tag be­schlos­se­ne Re­ge­lung greift viele Ideen des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz auf.

Das Ge­setz be­darf nicht der Zu­stim­mung des Bun­des­ra­tes. Es soll - nach Ab­schluss des Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens - am 1. Sep­tem­ber 2009 in Kraft tre­ten. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 18.06.2009

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier auf der Website des BMJ.

15.6.09

Die Pleite mit den Insolvenzverwaltern

"... Das Schicksal von Arcandor erleiden jährlich tausende Firmen. Sie sind zahlungsunfähig. Bleibt ihnen das Pech treu, geraten sie an unfähige Abwickler. Denn Deutschland ist voll von inkompetenten Resteverwaltern. Ein Schadensbericht des Wirtschaftsmagazins Capital. ..."

Quelle: www.ftd.de

14.6.09

Albert Koch, chief restructuring officer at General Motors

"... Over the course of a 40-year career in the restructuring business, Albert A. Koch has helped manage some of the biggest bankruptcies on record, including the 2002 filing of Kmart, where he was the retailer’s chief financial officer.

But for Mr. Koch, a vice chairman of the firm AlixPartners, those jobs may seem like warm-up acts for a new assignment. He is chief restructuring officer at General Motors, and will oversee the process of selling the pieces of the carmaker that are left after its most desirable assets are separated into a new government-backed company. ..."

Quelle: www.nytimes.com

Arcandor-Bevollmächtigter Piepenburg - Meisterstück für den Supersanierer

"... Er soll Karstadt und Quelle retten: Für 43.000 Angestellte ist Horst Piepenburg die letzte Hoffnung. Der erfahrene Sanierer will Arcandor als Ganzes erhalten, doch die Hindernisse sind hoch - eine Zerschlagung ist nur mit Mühe abzuwenden. ..."

Quelle: www.spiegel.de