23.6.06

Internet-GEZ

"... Für PCs, die mit einer TV- oder Radio-Karte ausgestattet sind, galt bisher schon die Rundfunkgebührenpflicht. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres genügt bereits der Besitz eines internetfähigen Rechners.

Wer bisher bewusst auf TV- und Radioempfang verzichtete, um der Zahlung von GEZ-Gebühren zu entgehen, wird ab 2007 dennoch zur Kasse gebeten, sofern er das Internet nutzt - sei es via PC oder Handy. So haben es die Ministerpräsidenten der Länder bereits im Oktober 2004 im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen, der am 1. April 2005 in Kraft trat. Damals noch in ferner Zukunft, ist es nun in knapp sechs Monaten soweit. Ab 1. Januar 2007 sind Internet-PCs bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, die für die Landesrundfunkanstalten die Gebühren einzieht, anzumelden und dann monatlich 17,03 Euro zu entrichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rechner tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt wird oder die Software zur Wiedergabe von Audio- und Videostreams überhaupt geladen hat. Seit jeher setzt die gesetzliche Gebührenpflicht schon dann ein, wenn ein Gerät zum Empfang von Hörfunk oder Fernsehen lediglich „geeignet“ ist, und wer ein solches Gerät zum Empfang bereithält, ist „Rundfunkteilnehmer“.

Je näher der 1. Januar rückt, umso mehr erregen sich die Gemüter und desto mehr Falschinformationen über die tatsächlich recht klaren Regelungen geraten in Umlauf. Dieser Artikel fasst die Fakten zusammen und dürfte so mancher Diskussion den Wind aus den Segeln nehmen. ..."

Quelle: c't 13/2006, S. 42

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Hallo,


unter http://www.ab-gez-ockt.org/ findet man eine Initiative gegen diese Abzocke. Am besten ist wenn jeder mitmacht, damit die auch was bewirkt.


Liebe Grüße, Thomas

15 September, 2006 19:30  

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