20.6.06

Föderalismusreform - Das eigentliche Problem

"... Es hat ein paar Monate gedauert, bis Abgeordnete und Öffentlichkeit ein Gefühl für den Ernst und die Tragweite der Sache entwickelten. Dazu trugen die mehrtägigen Anhörungen bei, die der Bundestag Ende Mai veranstaltete. Die bedeutendsten deutschen Staatsrechtler standen Bundesrat und Bundestag zum Thema Reform des bundesrepublikanischen Föderalismus Rede und Antwort – und so ist das Ganze nicht länger ein diskretes Update des Grundgesetzes, ausgehandelt von den Parteispitzen und dann den Fraktionen zum Abnicken aufgetischt. Sondern eine Angelegenheit, die die politische Fantasie beschäftigt – sehr zu Recht, denn die politischen Folgen der Föderalismusreform sind erheblich.

... Keiner soll glauben, dass im Staate genau festgelegt sei, wer was zu regeln hat. Bund und Länder verhakelten sich in den vergangenen Jahren schrecklich, wenn es um ihre gesetzgeberischen Kompetenzen ging. Schon gar wenn die beiden eine Materie gemeinsam regelten, endete es oft im Streit. Blockaden und faule Kompromisse waren die Folge. Niemand stellt also die Notwendigkeit der Föderalismusreform infrage.

Wenn sie kommt, sollte sie aber wirklich für klarere Verhältnisse sorgen, für besseres Regieren, Bürokratieabbau und mehr Rechtssicherheit für Investoren. Und genau daran zweifeln Rechtsexperten und manche Abgeordnete inzwischen erheblich. Sie warnen davor, dass viele Regelungen in der jetzigen Fassung genau das Gegenteil bewirken könnten.

... Man hätte sich allerdings heute schon ernsthaft fragen können, was Föderalismus im 21. Jahrhundert meint, politisch und verfassungsrechtlich. Das hat man nicht. Die Föderalismusreform ist nötig, aber klein gedacht. Sie korrigiert die inneren Rechtsverhältnisse aus dem Horizont von etwa zehn Jahren politischer Erfahrung mit Blockaden, Vermittlungsausschüssen und Verfassungsgerichtsurteilen. Ein Gedanke, wie Deutschland in zwanzig Jahren aussehen könnte, scheint nicht auf. Der Bundestag wird die Reform am 30. Juni beschließen, ein paar Tage darauf der Bundesrat. Dann können die Abgeordneten nur noch hoffen, dass es auch später noch einmal Mehrheiten für Verfassungsänderungen geben wird."

Quelle: www.zeit.de