27.6.06

FAQ Anwaltsgebühren

"... Ab 1. Juli sollten Mandanten bereits vor Auftragserteilung mit ihrem Anwalt über die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten sprechen und eine Vereinbarung treffen. Die für die Beratung gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichtag weg.

Die Gebühren für die anderen Tätigkeiten des Anwalts wie etwa die Vertretung vor Gericht oder die Korrespondenz mit dem Gegner wird weiterhin vom Gesetz geregelt. Mandant und Anwalt können aber etwas anderes vereinbaren.

Anwälte und Mandaten sollten künftig darauf achten, die Vergütung ausdrücklich und möglichst schriftlich zu vereinbaren. So lässt sich späterer Streit vermeiden. Eine solche individuelle Vereinbarung hat den großen Vorteil, dass der Mandant schon vorher weiß, welche Rechnung ihn am Ende erwartet.

Wir haben für Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen & Antworten zu Anwaltshonoraren erstellt.

1. Wann kann ich mit dem Anwalt Honorarvereinbarungen aushandeln?
2. Was muss ich bei Honorarvereinbarungen beachten?
3. Was passiert, wenn keine Vereinbarung getroffen wird?
4. Wie hoch sind die Gebühren nach dem RVG?
5. Muss ich die Gebühren immer selbst bezahlen?
6. Gibt es Alternativen zum Anwalt?
..."

Quelle: Bundesministerium der Justiz