Irrläufer
Ein kleines Amüsement zum bevorstehenden Wochenende: Nachdem schon das erste Schreiben der Anwältin wegen seines Inhaltes für Irritationen gesorgt hat, trudelte soeben noch ein Fax in dieser Angelegenheit bei uns ein. Dass das Fax der Anwältin mit dem Widerspruch gegen die Versagung des Rechtsschutzes an uns gesendet wurde und nicht an die Rechtsschutzversicherung, kann schon einmal vorkommen, dürfte aber zumindest für die Anwältin unangenehm sein. Immerhin wissen wir jetzt, dass der potentielle Kläger erstmal keinen Rechtsschutz geniesst. Mal sehen, ob sich die Angelegenheit aussergerichtlich lösen lässt.
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