15.12.06

BMF-Schreiben zur Neuregelung der Pendlerpauschalen ab dem 1.1.2007

"... Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 1.12.2006 (- IV C 5 - S 2351 - 60/06 -) zur Neuregelung der Entfernungspauschalen ab dem 1.1.2007 Stellung genommen. Nach dem Steueränderungsgesetz 2007 stellen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich keine Werbungskosten mehr dar. Zum Ausgleich von Härtefällen können Fernpendler allerdings ab dem 21. Kilometer der Entfernung die Entfernungspauschale – wie bisher – in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer geltend machen. ..."

Quelle: www.otto-schmidt.de