15.12.06

BMF-Schreiben zur neuen Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte des Finanzamts

"... Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 8.12.2006 zur neuen Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte des Finanzamts gemäß § 89 Abs.3 - 5 AO in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 Stellung genommen. Danach gilt die Gebührenpflicht erstmals für Anträge, die nach Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2007 bei der zuständigen Finanzbehörde eingegangen sind. Die Erhebung der Gebühr hängt damit vom Zeitpunkt der Antragstellung und nicht vom Zeitpunkt der Antragsbearbeitung ab. ..."

Quelle: www.otto-schmidt.de