25.4.09

Bundestag beschließt Schlich­tungs­stel­le der Rechts­an­walt­schaft

"... Der Deut­sche Bun­des­tag hat ...(am 23.04.2009)... mit dem Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung von Ver­fah­ren im an­walt­li­chen und no­ta­ri­el­len Be­rufs­recht die Er­rich­tung einer un­ab­hän­gi­gen, bun­des­weit tä­ti­gen "Schlich­tungs­stel­le der Rechts­an­walt­schaft" be­schlos­sen.

"Recht­su­chen­de kön­nen künf­tig Strei­tig­kei­ten mit ihrer Rechts­an­wäl­tin oder ihrem Rechts­an­walt ein­fach und un­kom­pli­ziert bei­le­gen, ohne die Ge­rich­te an­ru­fen zu müs­sen. Die neue Schlich­tungs­stel­le er­laubt eine ein­ver­nehm­li­che Lö­sung zwi­schen An­walt und Man­dant, die den Rechts­su­chen­den zudem nichts kos­tet. An­ders als bei den be­reits be­ste­hen­den Schlich­tungs­an­ge­bo­ten ört­li­cher Rechts­an­walts­kam­mern darf die Per­son des Schlich­ters nicht aus den Rei­hen der Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te kom­men. Da­durch stär­ken wir das Ver­trau­en der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in die An­walt­schaft. Mit der neuen, bun­des­wei­ten Schlich­tungs­stel­le tra­gen wir er­heb­lich zur Ver­mei­dung ge­richt­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen und damit auch zur Ge­richts­ent­las­tung bei", er­klär­te Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries.

Der Ge­setz­ent­wurf ori­en­tiert sich an dem Vor­bild an­de­rer er­folg­rei­cher "Om­buds­stel­len" wie etwa bei Ban­ken oder Ver­si­che­run­gen. Die Schlich­tungs­stel­le der Rechts­an­walt­schaft soll bei der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer an­ge­sie­delt wer­den. Ihre Un­ab­hän­gig­keit von der An­walt­schaft wird durch die ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen an die Per­son des Schlich­ters und durch die vor­ge­schrie­be­ne Be­tei­li­gung eines Bei­rats si­cher­ge­stellt. Dem Bei­rat, der bei der Er­nen­nung des Schlich­ters und dem Er­lass der Schlich­tungs­ord­nung mit­wirkt, müs­sen neben Ver­tre­tern der Rechts­an­walt­schaft min­des­tens pa­ri­tä­tisch auch Ver­tre­ter der Ver­brau­cher­ver­bän­de und an­de­rer Ein­rich­tun­gen (Ver­bän­de der Wirt­schaft, des Hand­werks oder der Ver­si­che­run­gen) an­ge­hö­ren.

Der Tä­tig­keits­be­reich der Schlich­tungs­stel­le der Rechts­an­walt­schaft wird sich auf alle zi­vil-​recht­li­chen Strei­tig­kei­ten wie bei­spiels­wei­se über die Höhe der An­walts­ver­gü­tung (Ho­no­rar­strei­tig­kei­ten) oder über Haf­tungs­an­sprü­che des Man­dan­ten gegen den An­walt (An­walts­haf­tung) er­stre­cken.

Die Teil­nah­me am Schlich­tungs­ver­fah­ren, des­sen Durch­füh­rung so­wohl der Rechts­an­walt als auch der Man­dant be­an­tra­gen kön­nen, ist für beide Sei­ten frei­wil­lig.

Die neue Schlich­tungs­stel­le er­gänzt die be­ste­hen­den lo­ka­len Schlich­tungs­ein­rich­tun­gen der Rechts­an­walts­kam­mern und er­öff­net den Man­dan­ten die Mög­lich­keit, die Be­rech­ti­gung an­walt­li­cher Ho­no­rar­for­de­run­gen oder das Be­ste­hen von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen wegen an­walt­li­cher Falsch­be­ra­tung durch eine von der An­walt­schaft un­ab­hän­gi­ge In­sti­tu­ti­on über­prü­fen zu las­sen, ohne so­gleich den Rechts­weg be­schrei­ten zu müs­sen.

Das Ge­setz be­darf nicht der Zu­stim­mung des Bun­des­ra­tes. Es soll zum 1. Sep­tem­ber 2009 in Kraft tre­ten. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 23.04.2009