24.4.09

Anhörung zum Entwurf des Anlegerentschädigungsgesetzes

"... Unterschiedlich bewerten Experten das Vorhaben der Bundesregierung, den Anlegerschutz durch eine Erhöhung der Mindestdeckung für Einlagen zum 30. Juni 2009 von 20.000 auf 50.000 Euro zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung auf 100.000 Euro soll ab dem 31. Dezember 2010 erfolgen. Damit gebe es eine "effiziente Umsetzung" der EU-Richtlinie zum Anlegerschutz, erklärte der Zentrale Kreditausschuss in einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (16/12255, 16/12599). Außerdem ging es um die von der FDP-Fraktion in einem Antrag (16/11458) geforderte grundsätzliche Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 22.04.2009