4.3.09

Petitionsausschuss kritisiert Benachteiligung von Jurastudenten bei BAföG

"... Wer während des Jurastudiums einen Bachelor-Abschluss (bac. jur.) erwirbt, verliert damit gleichzeitig den BAföG-Anspruch für den Rest des Staatsexamensstudiengangs. Dadurch seien Jurastudenten gegenüber Studierenden anderer Studiengänge benachteiligt, stellte der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen fest und forderte einstimmig, die Regelungslücke zu schließen. Die zugrundeliegende Petition soll daher den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung "Zur Erwägung" zugeleitet werden. Damit will der Ausschuss sicherstellen, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung das Anliegen überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen.

Nach Aussage des Petenten streben die meisten Jurastudenten das erste und zweite Staatsexamen an. Der zusätzliche bac. jur.-Abschluss sei daher nicht der Abschluss der Ausbildung, sondern eine Rückfallabsicherung für den Fall des Nichtbestehens. Zudem erleichtere der bac. jur.-Abschluss das Auslandsstudium im angloamerikanischen Raum. Da Jurastudenten im Rahmen ihres restlichen Staatsexamensstudiengangs nicht weitergefördert würden, seien sie gegenüber anderen Masterstudiengängen benachteiligt.

Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung stellt der Petitionsausschuss eine Regelungslücke fest und verweist unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2006. Das Gericht habe keinen Anhaltspunkt erkennen können, dass der Gesetzgeber die Förderung eines Staatsexamensstudiengangs mit integriertem Erwerb des Bachelor-Grades hätte ausschließen wollen. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 04.03.2009

2 Comments:

Anonymous Anonym said...

siehe hierzu VG Hamburg: Bachelor of Law ist kein berufsqualifizierender Abschluss

Der Bachelor of Law, den die Hamburger Bucerius Law School ihren Studenten ohne besondere Prüfung studienbegleitend verleiht, ist nach Ansicht des Hamburger Verwaltungsgerichts kein berufsqualifizierender Abschluss. Der Titel befähige seinen Inhaber nicht zur Aufnahme eines juristischen Berufs im klassischen Sinne. In Deutschland seien nach wie vor zwei juristische Staatsexamen Voraussetzung, um auf dem Berufsmarkt als Jurist eine Anstellung finden zu können (Urteil vom 30.08.2005, Az.: 2 K 5689/04).

05 März, 2009 12:44  
Blogger Tom said...

Hä? Hat da nicht mal ein Bachelor geklagt und auch gewonnen, d.h. LL.B. ist kein "berufsqualifizierender Abschluss" iSd BAföG? Ist aber Halbwissen.

05 März, 2009 23:16  

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