Pendlerpauschale - Rückzahlungen sollen unverzüglich erfolgen
"... Die von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale betroffenen Steuerpflichtigen sollen unverzüglich geänderte Einkommensteuerbescheide erhalten. Dies sei bereits mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. Dezember 2008 angeordnet worden, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11565) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11481) mit. Die Arbeitgeber könnten die Lohnsteuerpauschalierung außerdem rückwirkend von 2007 an vornehmen, auch wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits erteilt worden sei.
Es werde keine Gesetzesinitiative für eine rückwirkende Neuregelung der Pendlerpauschale geben, versichert die Bundesregierung, auch wenn diese Möglichkeit vom Verfassungsgericht ausdrücklich eröffnet worden sei. Mehreinnahmen oder Einsparungen an anderer Stelle des Haushalts seien derzeit nicht geplant. Über Konsequenzen für den Haushalt 2009 werde im Frühjahr oder Frühsommer entschieden. Die Steuermindereinnahmen durch das Urteil werden in diesem Jahr auf 5,4 Milliarden Euro beziffert. 2010 sollen es noch 3,1 Milliarden Euro sein und in den Folgejahren jeweils etwa 2,5 Milliarden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrten zur Arbeitstätte verworfen. Fahrten können rückwirkend von 2007 an wieder ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt werden. ..."
Quelle: hib-Meldung vom 19.01.2009
Es werde keine Gesetzesinitiative für eine rückwirkende Neuregelung der Pendlerpauschale geben, versichert die Bundesregierung, auch wenn diese Möglichkeit vom Verfassungsgericht ausdrücklich eröffnet worden sei. Mehreinnahmen oder Einsparungen an anderer Stelle des Haushalts seien derzeit nicht geplant. Über Konsequenzen für den Haushalt 2009 werde im Frühjahr oder Frühsommer entschieden. Die Steuermindereinnahmen durch das Urteil werden in diesem Jahr auf 5,4 Milliarden Euro beziffert. 2010 sollen es noch 3,1 Milliarden Euro sein und in den Folgejahren jeweils etwa 2,5 Milliarden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrten zur Arbeitstätte verworfen. Fahrten können rückwirkend von 2007 an wieder ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt werden. ..."
Quelle: hib-Meldung vom 19.01.2009
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