26.2.09

Dekra-Gütesiegel für Rechtsanwälte - LG Köln verbietet Werbung wegen Irreführung

"... Im hart umkämpften Rechtsmarkt suchen Advokaten nach neuen Gütezeichen jenseits des Fachanwaltstitels. Das Dekra-Gütesiegel kostet rund 350 Euro und soll Anwälten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das Landgericht Köln hat die Werbung mit dem Siegel nun untersagt. Das Siegel sei irreführend und damit unzulässig. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

"... Der Kampf um die Mandanten unter Deutschlands Anwälten verschärft sich zusehends. Ein Fachanwaltstitel alleine reicht als Alleinstellungsmerkmal schon lange nicht mehr aus. Ein Siegel der Dekra sollte nun Qualität garantieren. Doch das Siegel scheitert an seinem Anspruch. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Die Pressemitteilung des LG Köln zum Urteil vom 03.02.2009 (Az 33 O 353/08) findet sich hier.

2 Comments:

Anonymous Anonym said...

Im Ergebnis eine völlig richtige Entscheidung des Landgerichts Köln ! [ Fazit: "Schuster, bleib' bei Deinen Leisten" beziehungsweise "bleib' bei Deinen Kraftfahrzeugen" - werte DEKRA AG! ]
Rechtsanwalt Gunther Marko, D-72172 Sulz am Neckar, 26. Februar 2009

26 Februar, 2009 08:43  
Blogger DEKRA ANWALT said...

Dafür gibts jetzt eine neue Variante, die deutlich solider zu sein scheint.

www.dekra-certification.com/law

Ich bin überrascht!

Torben

13 September, 2009 19:49  

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