3.2.09

Geplante Änderung der KFZ-Steuer - Kohlendioxid-Besteuerung soll vorerst nur für Neufahrzeuge gelten

"... Die bisher nach Hubraum und Schadstoffemissionen erfolgende Besteuerung von Kraftfahrzeugen soll vor allem auf den Ausstoß von Kohlendioxid umgestellt werden. Diesem Ziel dient ein Gesetzentwurf (16/11742) der Fraktionen von Union und SPD. Dies sei in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutz des Klimas, heißt es in dem Entwurf. In der EU sei der Straßenverkehr der Sektor mit den zweithöchsten Treibhausgasemissionen. 12 Prozent der Kohlendioxid-Gesamtemissionen stammten von Personenkraftwagen. Zwar sei der durchschnittliche Kohlendioxid-Wert neuer Fahrzeuge gesunken, doch ständen diesem positiven Trend eine Zunahme des Verkehrs insgesamt und der Trend zu immer größeren Fahrzeugen entgegen. Die Kraftfahrzeugsteuer gebe bisher keinen Anreiz für den Kauf von Personenkraftwagen mit geringerem Kraftstoffverbrauch und weniger Kohlendioxid-Emissionen. Das solle sich ab 1. Juli 2009 mit der neuen Kfz-Besteuerung ändern, schreiben die Fraktionen.

Geplant ist, die Steuer eines Kraftfahrzeuges aus zwei Elementen zusammenzusetzen. Die ökologische Komponente berechnet sich nach dem von den Zulassungsbehörden festgelegten Kohlendioxid-Wert eines Fahrzeuges. Die zweite Komponente ist hubraumbezogen und soll das Steueraufkommen insgesamt stabilisieren. Für Personenkraftwagen mit Otto-Motor werden dabei niedrigere Sätze erhoben als für Fahrzeuge mit Diesel. Grund sei die höhere Belastung von Fahrzeugen mit Otto-Motor durch die Energiesteuern. Dieser hubraumbezogene Sockelbetrag soll 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Pkw mit Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Pkw mit Diesel-Motoren betragen.

Es soll außerdem eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 150 Euro für Personenkraftwagen mit Diesel-Motor geben, die vorzeitig die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Profitieren davon sollen Fahrzeuge, die vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen worden sind.

Bei der ökologischen Komponente soll es einen linearen Steuersatz von zwei Euro pro Gramm Kohlendioxid und Kilometer geben. Dabei soll eine Basismenge von Kohlendioxid steuerfrei bleiben. Für 2010 und 2011 sind 120 Gramm pro Kilometer, 2012 und 2013 110 Gramm pro Kilometer und ab 2014 insgesamt 95 Gramm pro Kilometer geplant.

Bereits zugelassene Fahrzeuge sollen weiter nach dem derzeitigen Steuerrecht behandelt werden. Sie sollen erst ab 2013 in das neue Steuersystem überführt werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Die Kompetenz für die Verwaltung der Kfz-Steuer soll von den Ländern auf den Bund übergehen. Da der Bund keine eigene Verwaltung für diese Steuer hat, will er sich bis 2014 bei den bisher zuständigen Länderbehörden im Wege der sogenannten Organleihe bedienen. Diese Behörden sollen bis 2014 der Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums unterliegen. Der Aufbau einer eigenen Verwaltungskompetenz sei erst mittelfristig möglich. Die Länder erhalten für die Organleihe eine Erstattung der Verwaltungskosten von 70 Millionen Euro jährlich. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 29.01.2009