Umfangreiche Änderungen bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten
"... Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditlinie vorgelegt (16/11643), der umfangreiche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. "Mit der Zahlungsdiensterichtlinie soll ein harmonisierter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Neben gesondert zu regelnden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen seien umfangreiche Änderungen und Ergänzungen im Zivilrecht für die Umsetzung notwendig. Betroffen sind im Schwerpunkt die einschlägigen Vorgaben im BGB für Kreditinstitute und E-Geld-Institute sowie die Zahlungsverfahren wie Überweisung, Zahlungskarte oder Lastschrift. Die Neufassung der Verbraucherkreditlinie passt verbraucherrechtliche Bestimmungen an, beispielsweise zu Werbung, vertraglichen Informationen, Widerruf und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses. Ziele der Richtlinie sind "ein echter Binnenmarkt und ein hohes Verbraucherschutzniveau". Erforderlich ist auch in diesem Bereich eine Anpassung des BGB; betroffen sind die Regelungen über Gelddarlehen.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Regelungsgehalt der BGB-Informationspflichten-Verordnung in das Einführungsgesetz zum BGB überführt und um Vorschriften zu Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten ergänzt werden soll. Dies, so die Begründung, ermögliche eine deutliche Vereinfachung der Regelungen im BGB. Zudem werde erreicht, dass auch die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung Gesetzesrang erhielten, womit bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt würden.
Die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdiensterichtlinie) ist bis zum 31. Oktober 2009 in deutsches Recht umzusetzen, die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge (Verbraucherkreditrichtlinie) bis zum 12. Mai 2010. ..."
Quelle: hib-Meldung vom 09.02.2009
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Regelungsgehalt der BGB-Informationspflichten-Verordnung in das Einführungsgesetz zum BGB überführt und um Vorschriften zu Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten ergänzt werden soll. Dies, so die Begründung, ermögliche eine deutliche Vereinfachung der Regelungen im BGB. Zudem werde erreicht, dass auch die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung Gesetzesrang erhielten, womit bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt würden.
Die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdiensterichtlinie) ist bis zum 31. Oktober 2009 in deutsches Recht umzusetzen, die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge (Verbraucherkreditrichtlinie) bis zum 12. Mai 2010. ..."
Quelle: hib-Meldung vom 09.02.2009
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