Unangemessenes Einstiegsgehalt für anwaltlichen Berufsanfänger
Der Beschluss des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 02.11.2007 (Az.: 2 ZU 7/07), nach dem ein Grundgehalt von 1.000 € brutto als Einstiegsgehalt für einen anwaltlichen Berufsanfänger unangemessen i.S.v. § 26 Abs. 1 BORA und sittenwidrig i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB ist (vgl. dazu bereits hier), ist mittlerweile auch hier in der Urteilsdatenbank der Kanzlei Prof. Schweizer im Volltext einsehbar.
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