7.3.08

Unangemessenes Einstiegsgehalt für anwaltlichen Berufsanfänger

Der Beschluss des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 02.11.2007 (Az.: 2 ZU 7/07), nach dem ein Grundgehalt von 1.000 € brutto als Einstiegsgehalt für einen anwaltlichen Berufsanfänger unangemessen i.S.v. § 26 Abs. 1 BORA und sittenwidrig i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB ist (vgl. dazu bereits hier), ist mittlerweile auch hier in der Urteilsdatenbank der Kanzlei Prof. Schweizer im Volltext einsehbar.