Regierung setzt bei RFID-Technologie auf Selbstverpflichtungen der Wirtschaft
"... In der Frage des Datenschutzes bei der Anwendung von RFID-Technologien will die Bundesregierung derzeit auf gesetzliche Regelungen verzichten und dem Markt die Chance zur Selbstregulierung geben, heißt es in einer Unterrichtung (16/7891). Der damit verbundene geringere Grad an Rechtssicherheit sei hinnehmbar, da RFID-Systeme im datenschutzrechtlichen Bereich noch keine kritische Verbreitung gefunden hätten und auch noch keine Missbrauchsfälle bekannt geworden seien, so die Regierung. Unter RFID (Radiofrequenz-Identifikation)-Technologie versteht man Verfahren zur kontaktlosen Identifizierung von Objekten oder Personen per Funk. Ihr Einsatz biete großes Potenzial für Wirtschaft und Verbraucher, berge aber auch datenschutzrechtliche Risiken in sich, heißt es weiter. Während sich Unternehmen Effizienzsteigerungen bei logistischen Prozessen versprechen und Verbraucher durch vereinfachte Zahlungsvorgänge und höhere Produktsicherheit profitieren könnten, warnen Datenschützer vor Risiken für das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen durch den Einsatz von RFID.
Derartige Risiken entstünden, so die Bundesregierung, wenn RFID zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbeziehbarer Daten eingesetzt werde. In diesem Falle würden die Datenschutzrechte des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten. Die praktische Gewährleistung dieser Vorgaben werde jedoch durch die automatische und sichtkontaktlose Art der Datenübertragung, die oftmals nicht erkennen lässt, wann, wo und in welchem Umfang ein Personenbezug entsteht, erschwert. Benötigt würden daher präventive Schutzmaßnahmen, heißt es in der Unterrichtung. Diese sollten über effektive Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, unterstützt durch Sensibilisierungskampagnen und die Förderung datenschutzrechtlicher Technologien erreicht werden, so die Regierung. Gesetzliche Schritte wären hingegen dann näher zu prüfen, wenn präventive Schutzmaßnahmen bei der technologischen Weiterentwicklung von RFID nicht ausreichend Berücksichtigung finden sollten. ..."
Quelle: hib-Meldung vom 13.02.2008
Derartige Risiken entstünden, so die Bundesregierung, wenn RFID zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbeziehbarer Daten eingesetzt werde. In diesem Falle würden die Datenschutzrechte des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten. Die praktische Gewährleistung dieser Vorgaben werde jedoch durch die automatische und sichtkontaktlose Art der Datenübertragung, die oftmals nicht erkennen lässt, wann, wo und in welchem Umfang ein Personenbezug entsteht, erschwert. Benötigt würden daher präventive Schutzmaßnahmen, heißt es in der Unterrichtung. Diese sollten über effektive Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, unterstützt durch Sensibilisierungskampagnen und die Förderung datenschutzrechtlicher Technologien erreicht werden, so die Regierung. Gesetzliche Schritte wären hingegen dann näher zu prüfen, wenn präventive Schutzmaßnahmen bei der technologischen Weiterentwicklung von RFID nicht ausreichend Berücksichtigung finden sollten. ..."
Quelle: hib-Meldung vom 13.02.2008
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