28.2.08

Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

"... Das Bundesverfassungsgericht hat für Online-Durchsuchungen von Computern hohe Hürden errichtet und nebenbei ein neues Grundrecht geschaffen. Die Koalition will nun rasch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Kritiker bezweifeln, ob das angesichts der Auflagen sinnvoll ist.

Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in dem Urteil. ..."

Quelle: www.ftd.de