3.3.08

Anhörung soll Perspektiven der Stammzellforschung klären

"... Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung veranstaltet am Montag, den 3. März, eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Stammzellgesetzes. Die Mitglieder wollen unter anderem klären, ob neuere Forschungsergebnisse die Forschung an und mit embryonalen Stammzellen verzichtbar machen und ob die nach dem derzeit gültigen Stichtag, dem 1. Januar 2002, entwickelten Stammzelllinien stabiler sind als ältere. Außerdem sollen die zwölf Sachverständigen bewerten, in welchem Umfang derzeit in Deutschland embryonale Stammzellforschung betrieben werden kann, und ob neuere Forschungsziele wie die Toxizitätsprüfung von Medikamenten der Intention des Stammzellgesetzes hinsichtlich der Hochrangigkeit des Forschungszieles gegenüber dem Embryonenschutz entsprechen. Als Experten sind unter anderem Jochen Taupitz, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizin- und Gesundheitsrecht sowie Bioethik der Universität Mannheim, Otmar Wiestler, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg, und Konrad Hilpert, Professor für Moraltheologie der Ludwig-Maximilian-Universität München, eingeladen. Die Anhörung findet von 11 bis 16 Uhr im Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Haus statt. Reporter, Fotografen und Kamerateams sollten sich beim Pressereferat des Bundestages (Fax 030/227-36192) anmelden. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 28.02.2008