Helau! Alaaf! Ahoi!
„... Ihre Nachricht vom 31. Januar 2008 haben wir erhalten. Auf Grund der Karnevalszeit und der damit einhergehenden Urlaubstage, werden wir die gewünschte Stellungsnahme leider nicht bis zum 04. Februar 2008 erbringen können. Wir werden den Sachverhalt direkt nach den Karnevalstagen mit den Beteiligten erörtern und Ihnen die gewünschte Stellungsnahme dann unverzüglich zusenden. Wir bitten hier um Ihr Verständnis und wünschen ein schönes Wochenende. ...“
Wie konnten wir das nur übersehen ... :-)
Wie konnten wir das nur übersehen ... :-)
1 Comments:
manueller trackback:
"...dieser beitrag auf weblawg.de erinnerte mich an einen früheren beitrag von mir. es bleibt für mich sehr interessant, dass ein vier-tages-besäufnis als entschuldigung gut für (fast) jede fristverlängerung oder terminsverlegung ist..."
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