Präimplantationsdiagnostik (PID) - Bundestag debattiert über PID – Gesetzentwurf zu begrenzter Zulassung hat die meisten Unterschriften
"... Der Bundestag debattiert am morgigen Donnerstag ohne die übliche Fraktionsdisziplin über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Aussprache liegen drei Gesetzentwürfe zugrunde, die von einem strikten Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung des umstrittenen Verfahrens reichen. Bei der PID werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf etwaige Krankheiten untersucht und eventuell verworfen. Die Diskussion war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom vergangenen Juli in Gang gekommen, derzufolge die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht verboten ist. Den weitgehendsten Gesetzentwurf (17/5451), mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, haben mit 215 die meisten Abgeordneten aus allen Fraktionen unterzeichnet. Zu den Initiatoren zählen die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Ulrike Flach, und den CDU-Abgeordnete Peter Hintze.
Die strikten Gegner von Erbguttests an Embryonen um die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, und den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), konnten für ihren Gesetzentwurf (17/5450) insgesamt 192 Unterzeichner aus allen Fraktionen gewinnen. Eine weitere Abgeordnetengruppe um den Ethikexperten der SPD-Fraktion, René Röspel, und die Sprecherin für Bildungspolitik und Biotechnologie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Priska Hinz, will das Verfahren ”grundsätzlich“ verbieten, in Ausnahmefällen aber ”für nicht rechtswidrig“ erklären. Ihren Gesetzentwurf (17/5452) unterzeichneten 36 Abgeordnete aller Fraktionen, unter ihnen auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).
Dem Entwurf der Abgeordnetengruppe um Flach und Hintze zufolge soll die PID nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie dem positiven Votum einer Ethikkommission zulässig sein, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung für ”eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Zur Begründung heißt es: ”Dadurch können bereits vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das zukünftige Kind verhindert und schwere Belastungen, insbesondere von den betroffenen Frauen, aber auch den Familien insgesamt, abgewendet werden.“ Die Diagnostik müsse an lizenzierten Zentren erfolgen.
Die Abgeordneten schreiben weiter, ein explizites Verbot der PID mache es ”einschlägig vorbelasteten Paaren praktisch unmöglich“, eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen, und stehe im Widerspruch zu der Möglichkeit der Frau, bei einem im Wege einer Pränataldiagnostik festgestellten schweren genetischen Schaden des Embryos und bei Vorliegen der medizinischen Indikation die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil aus dem Juli 2010 darauf hingewiesen, "dass es widersprüchlich wäre, einerseits die belastenden Schwangerschaftsabbrüche" straffrei zu lassen und andererseits die PID, "die auf einem weitaus weniger belastenden Weg dasselbe Ziel verfolgt, bei Strafe zu untersagen".
Die PID-Gegner um Singhammer und Bender argumentieren, die Anwendung der PID gefährde ”die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt“. Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf, der soziale Druck auf Eltern, ”ein gesundes Kind haben zu müssen“, werde erhöht. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen Rechte auf Teilhabe besitze – mit einer Zulassung der PID werde dieses Wertgefüge ”nachhaltig beschädigt“.
Die Abgeordneten schreiben in ihrem Entwurf, auch bei Spätabtreibungen sei eine Aussortierung aufgrund von Behinderung ”ausdrücklich nicht mehr zulässig“. Voraussetzung sei vielmehr eine Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Schwangeren. Einige der mittels PID diagnostizierten Erkrankungen könnten ”schon allein aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Folge eine solche Gefahr von sich aus schon nicht begründen“.
Die Gruppe um Röspel und Hinz will dann eine Ausnahme vom PID-Verbot machen, wenn bei beiden Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorlieget, ”die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann“. Zudem müsse vor der Diagnostik eine Beratung angeboten werden. In dem Gesetzentwurf wird ferner verlangt, dass die PID künftig in einem lizenzierten Zentrum stattfindet und dass die Entscheidung im Einzelfall durch eine Ethikkommission, die durch die Bundesregierung berufen wird, erfolgt. Eine PID hingegen, die der ”Wunscherfüllung der Zusammensetzung genetischer Anlagen von Kindern nach dem Willen der Eltern dienen soll“, bleibe damit weiterhin verboten, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. ..."
Quelle: hib-Meldung vom 13.04.2011
Die strikten Gegner von Erbguttests an Embryonen um die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, und den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), konnten für ihren Gesetzentwurf (17/5450) insgesamt 192 Unterzeichner aus allen Fraktionen gewinnen. Eine weitere Abgeordnetengruppe um den Ethikexperten der SPD-Fraktion, René Röspel, und die Sprecherin für Bildungspolitik und Biotechnologie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Priska Hinz, will das Verfahren ”grundsätzlich“ verbieten, in Ausnahmefällen aber ”für nicht rechtswidrig“ erklären. Ihren Gesetzentwurf (17/5452) unterzeichneten 36 Abgeordnete aller Fraktionen, unter ihnen auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).
Dem Entwurf der Abgeordnetengruppe um Flach und Hintze zufolge soll die PID nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie dem positiven Votum einer Ethikkommission zulässig sein, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung für ”eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Zur Begründung heißt es: ”Dadurch können bereits vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das zukünftige Kind verhindert und schwere Belastungen, insbesondere von den betroffenen Frauen, aber auch den Familien insgesamt, abgewendet werden.“ Die Diagnostik müsse an lizenzierten Zentren erfolgen.
Die Abgeordneten schreiben weiter, ein explizites Verbot der PID mache es ”einschlägig vorbelasteten Paaren praktisch unmöglich“, eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen, und stehe im Widerspruch zu der Möglichkeit der Frau, bei einem im Wege einer Pränataldiagnostik festgestellten schweren genetischen Schaden des Embryos und bei Vorliegen der medizinischen Indikation die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil aus dem Juli 2010 darauf hingewiesen, "dass es widersprüchlich wäre, einerseits die belastenden Schwangerschaftsabbrüche" straffrei zu lassen und andererseits die PID, "die auf einem weitaus weniger belastenden Weg dasselbe Ziel verfolgt, bei Strafe zu untersagen".
Die PID-Gegner um Singhammer und Bender argumentieren, die Anwendung der PID gefährde ”die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt“. Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf, der soziale Druck auf Eltern, ”ein gesundes Kind haben zu müssen“, werde erhöht. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen Rechte auf Teilhabe besitze – mit einer Zulassung der PID werde dieses Wertgefüge ”nachhaltig beschädigt“.
Die Abgeordneten schreiben in ihrem Entwurf, auch bei Spätabtreibungen sei eine Aussortierung aufgrund von Behinderung ”ausdrücklich nicht mehr zulässig“. Voraussetzung sei vielmehr eine Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Schwangeren. Einige der mittels PID diagnostizierten Erkrankungen könnten ”schon allein aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Folge eine solche Gefahr von sich aus schon nicht begründen“.
Die Gruppe um Röspel und Hinz will dann eine Ausnahme vom PID-Verbot machen, wenn bei beiden Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorlieget, ”die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann“. Zudem müsse vor der Diagnostik eine Beratung angeboten werden. In dem Gesetzentwurf wird ferner verlangt, dass die PID künftig in einem lizenzierten Zentrum stattfindet und dass die Entscheidung im Einzelfall durch eine Ethikkommission, die durch die Bundesregierung berufen wird, erfolgt. Eine PID hingegen, die der ”Wunscherfüllung der Zusammensetzung genetischer Anlagen von Kindern nach dem Willen der Eltern dienen soll“, bleibe damit weiterhin verboten, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. ..."
Quelle: hib-Meldung vom 13.04.2011
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