10.12.08

Pendlerpauschale - Kürzung ist grundgesetzwidrig

"... Das Bundesverfassungsgericht kippte am Dienstag die weitgehende Abschaffung der Entfernungspauschale im Jahr 2007. Vorerst gilt damit wieder die frühere Pendlerpauschale, wonach 30 Cent pro Kilometer vom ersten Entfernungskilometer an steuerlich abgesetzt werden können. Die alte Pauschale wird zudem rückwirkend vom 1. Januar 2007 an wieder eingeführt. Damit können Steuerzahler Fahrtkosten nachträglich geltend machen. Bis zu 20 Millionen Pendler werden damit in einer Höhe von insgesamt 7,5 Milliarden Euro entlastet. ..."

Quelle: www.zeit.de