Vorsicht bei vertragswidriger Pkw-Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer
"... Nutzt ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unter Verstoß gegen ein vertraglich geregeltes Nutzungsverbot seinen Dienstwagen privat, liegt hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung. Die Anwendung der ansonsten zulässigen 1-Prozent-Methode ist nicht möglich. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23. Januar 2008 (Aktenzeichen I R 8/06). Nicht betroffen von der Rechtsprechung sind Fälle, in denen die Privatnutzung vertraglich zugelassen ist und die 1-Prozent-Methode angewandt wird. ..."
Quelle: www.stuttgart.ihk24.de
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