Gendiagnostikgesetz - Regierung prüft Schutz der Persönlichkeitsrechte bei Gentests
"... Die Bundesregierung prüft nach eigener Aussage, ob und in welchem Umfang Persönlichkeitsrechte bei Gentests gesetzlich geschützt werden müssen. Es sei im Koalitionsvertrag festgelegt, dass genetische Untersuchungen bei Menschen in dieser Legislaturperiode gesetzlich geregelt werden sollen, schreibt die Regierung in einer Antwort (16/8483). Die Fraktion Die Linke wollte von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (16/8299) erfahren, wie weit die Arbeiten an einem Gendiagnostikgesetz fortgeschritten sind. ..."
Quelle: hib-Meldung vom 01.04.2008
Quelle: hib-Meldung vom 01.04.2008
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