29.4.08

Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG)

"... Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) setzt die energy using products (EuP) -Richtlinie (2005/32/EG, Ökodesignrichtlinie) der EU um. Ziel dieser Richtlinie und damit des Gesetzes ist es, energiebetriebene Geräte durch Vorgabe von Gestaltungs- und Produktanforderungen zukünftig umweltgerechter und energieeffizienter zu machen. Als energiebetriebene Produkte versteht die Richtlinie alle Produkte, denen vor Inbetriebnahme Energie in Form von Elektrizität, fossilen Treibstoffen oder erneuerbaren Energieträgern zugeführt werden muss, beispielsweise PCs, Waschmaschinen, Heizkessel und ähnliches. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind dagegen Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung. ..."

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages