Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht
Mit dem Gesetzentwurf zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen befasste sich ein Text, den ich heute las:
"... Der Entwurf, der spätestens bis zum Sommer in Gesetzesform gegossen werden soll, schafft vor allem eines: Rechtssicherheit. Denn er regelt eindeutig, ob deutsches oder ausländisches Gesellschaftsrecht zur Anwendung kommt. Kehrseite der Medaille: Die deutschen Richter müssen sich in bis zu 27 verschiedene Gesellschaftsrechte einarbeiten. ..."
Quelle: FUCHSBRIEFE, 62. Jahrgang / 5, 17. Januar 2008, S. 2
Das gilt wohl nicht nur für die deutschen Richter ...
"... Der Entwurf, der spätestens bis zum Sommer in Gesetzesform gegossen werden soll, schafft vor allem eines: Rechtssicherheit. Denn er regelt eindeutig, ob deutsches oder ausländisches Gesellschaftsrecht zur Anwendung kommt. Kehrseite der Medaille: Die deutschen Richter müssen sich in bis zu 27 verschiedene Gesellschaftsrechte einarbeiten. ..."
Quelle: FUCHSBRIEFE, 62. Jahrgang / 5, 17. Januar 2008, S. 2
Das gilt wohl nicht nur für die deutschen Richter ...
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