12.9.07

Entfernungspauschale - Was der Bundesfinanrminister den Steuerpflichtigen rät

"... Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab 1.1.2007 nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden. Deutschland richtet sich damit – wie viele andere europäische Staaten auch – nach dem so genannten „Werkstorprinzip“.

Dass dies nicht nur auf Begeisterung stößt, war uns klar – aber eine Regierung, die sich nur nach Umfragen richtet, verliert sich in Beliebigkeit und kann das Ziel der Konsolidierung, das wir doch alle für richtig halten, nicht erreichen.

Für Menschen mit sehr weiten Wegen zur Arbeit haben wir – im Rahmen einer Härtefallregelung – eine Unterstützung vorgesehen, die ab einer Entfernung von 20 km greift. Darunter sind die meisten Fälle übrigens bereits durch den Arbeitsnehmer-Pauschbetrag abgedeckt!

Für Eintragungen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte haben die Fachleute von Bund und Ländern nun ein unbürokratisches und schnelles, gleichwohl dem geltenden Recht entsprechendes, Verfahren gefunden.

Steuerpflichtigen, die wegen der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt vorsprechen, wird ermöglicht, ihren Einspruch und ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu Protokoll zu erklären. Anschließend wird sogleich im Wege der Aussetzung der Vollziehung der begehrte Freibetrag für die ersten 20 Entfernungskilometer eingetragen.

Damit kann der Bürger diesen bis Ende des Jahres geltend machen, obwohl das Gesetz diesen Anspruch nicht vorsieht. Jeder, der jetzt mit einem Freibetrag arbeiten möchte, muss deshalb wissen, dass er über das Jahr zu wenig Steuern zahlt – dies wird dann mit dem Steuerbescheid ausgeglichen werden.

Bis das BVerfG eine endgültige Entscheidung in dieser Sache getroffen haben wird, werden ESt-Bescheide ab 2007 wegen der Frage der Abschaffung der Entfernungspauschale von Amts wegen für vorläufig erklärt. Der Steuerfall bleibt dann bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe insoweit „offen“. Auch dies dient der Vermeidung von unnötiger Bürokratie im Sinne der Bürger.

Die Bundesregierung macht deutlich, dass sie keine Zweifel daran hat, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Wertentscheidung des Gesetzgebers anschließen wird und der Übergang zum Werkstorprinzip als verfassungsgemäß anerkannt werden wird. ..."

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Finanzen vom 12.09.2007

Tja, so kann man einen taktischen Rückzug auch verkaufen. Vielleicht ringt man sich ja doch noch zu einer endgültigen politischen Entscheidung durch, bevor das Bundesverfassungsgericht eingreifen muß - schließlich hat zumindest eine der beiden auf Bundesebene regierenden Volksparteien dringenden Bedarf, den Wähler zu locken!