29.8.07

Neuregelung der Entfernungspauschale - Zwei Verfahren vor den Bundesfinanzhof anhängig

Nunmehr sind zwei Verfahren, bei denen es um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale geht, vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Nachfolgend Auszüge aus der Datenbank des Bundesfinanzhofes:

"... BFH Anhängiges Verfahren, VI R 27/07 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007)
Ist die Neuregelung der Entfernungspauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch die gesetzgeberische Belastungsentscheidung, die Arbeitssphäre "am Werkstor" beginnen zu lassen und damit die Kosten für die Wegstrecke als gemischt veranlasste Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten zu berücksichtigen, im Rahmen des verfassungsrechtlich anerkannten Gestaltungsraums des Gesetzgebers? Wird durch diese steuerliche Nichtberücksichtigung von Erwerbsaufwendungen für die Wegstrecke bis 20 km insoweit das objektive Nettoprinzip verletzt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 2; EStG § 39a Abs 1 Nr 1; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern , Entscheidung vom 23.5.2007 (1 K 497/06) ..."

"... BFH Anhängiges Verfahren, VI R 17/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007)
Ist die Neuregelung der Entfernungspauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch die gesetzgeberische Belastungsentscheidung, die Arbeitssphäre "am Werkstor" beginnen zu lassen und damit die Kosten für die Wegstrecke als gemischt veranlasste Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten zu berücksichtigen, im Rahmen des verfassungsrechtlich anerkannten Gestaltungsraums des Gesetzgebers? Wird durch diese Umwidmung der Kosten als gemischt veranlasster Aufwand insoweit das objektive Nettoprinzip nicht berührt, weil im Übrigen die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums durch das System von Grundfreibetrag und Familienleistungsausgleich sichergestellt ist und zusätzlich die (Subventions-)Regelung, wonach bei Entfernungen über 20 km die Aufwendungen "wie" Werbungskosten abziehbar sind, besondere Härten für Fernpendler vermeidet?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 39a Abs 1 Nr 1; EStG § 9 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 7.3.2007 (13 K 283/06) ..."