12.9.07

Entfernungspauschale - Finanzministerien geben nach

"... Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale sind alle Einkommensteuerbescheide für 2007 zunächst nur vorläufig gültig. ...

Auf die Regelung haben sich Experten der Finanzministerien von Bund und Ländern am Mittwoch geeinigt. Ziel sei die "Vermeidung von unnötiger Bürokratie im Sinne der Bürger", teilte das Bundesfinanzministerium in Berlin mit.

Steuerpflichtige können sich zudem ab sofort beim Finanzamt einen Freibetrag für die ersten 20 Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, obwohl die Pauschale seit Januar erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden kann. ..."

Quelle: www.ftd.de

Das ist dann schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. :-)