BVerfG hält generelles Verbot der Vereinbarung von anwaltlichen Erfolgshonoraren für verfassungswidrig
"... Das in der BRAO geregelte Verbot der Vereinbarung von anwaltlichen Erfolgshonoraren verstößt gegen das Grundrecht auf freie Berufsausübung aus Art. 12 Abs.1 GG. Der Gesetzgeber muss bis zum 30.6.2008 eine Neuregelung schaffen, in der er entweder Ausnahmen von dem generellen Verbot zulässt oder dieses ganz abschafft. Bis zu einer Neuregelung bleibt es allerdings bei der bestehenden Rechtslage. ..."
Quelle: www.otto-schmidt.de
Quelle: www.otto-schmidt.de
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