Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?
"... Das Niedersächsische Finanzgericht hält die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen den allgemeine Gleichheitssatz aus Artikel drei des Grundgesetzes, teilte das Gericht am Montag mit. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht über die entsprechende Klage entscheiden. ..."
Quelle: www.handelsblatt.com
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