Pendlerpauschale - Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen zur Entfernungspauschale
Das Bundesministerium hat einen Anwendungserlass zur Entfernungspauschale erlassen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend ab dem 01.01.2007 fortgilt, so dass von autofahrenden Berufspendlern wie schon bis zum Jahr 2006 grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerwirksam geltend gemacht werden können. Der aktuelle Anwendungserlass enthält viele Details zu Einzelfragen der Entfernungspauschale.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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